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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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Geschäftsleitung an allen diesen Verwaltungsratssitzung<br />

en ganz oder teilweise teil; der Leiter des Konzerninspektorates<br />

nahm an einer Sitzung des Verwaltungsrates<br />

teil. Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug drei<br />

Stunden.<br />

Der Verwaltungsratsausschuss besteht aus dem Präsiden<br />

ten sowie zwei weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates.<br />

Die Mitglieder werden vom Verwaltungsrat<br />

für eine Amtsperiode von vier Jahren parallel zu derjenigen<br />

des Verwaltungsrates bestellt. Der Vorsitz obliegt<br />

dem Präsidenten des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsratsausschuss<br />

tritt auf Einladung des Präsidenten zu -<br />

sammen, sooft es die Geschäfte erfordern. Er fasst seine<br />

Beschlüsse in der Regel aufgrund eines Berichts und<br />

eines Antrags der Geschäftsleitung oder einer von dieser<br />

oder vom Verwaltungsratsausschuss beauftragten<br />

Person. Im Berichtsjahr wurden sieben Sitzungen ab gehalten,<br />

wovon vier auf Tage entfielen, an denen auch der<br />

Verwaltungsrat tagte. An allen Sitzungen nahmen der<br />

Vorsitzende der Geschäftsleitung bzw. sein Stell ver treter<br />

sowie das für den Geschäftsbereich Kredite und Produktion<br />

zuständige Mitglied der Geschäftsleitung teil.<br />

Ex terne Berater wurden keine beigezogen. Die durchschnittliche<br />

Sitzungsdauer betrug eineinhalb Stunden.<br />

Der Verwaltungsratsausschuss hat folgende Befugnisse:<br />

· Bewilligung von Krediten gemäss Reglement Kreditkompetenzen;<br />

· Entgegennahme von Informationen über wichtige<br />

Vorkommnisse, die den Geschäftsgang wesentlich<br />

beeinflussen, über Finanzierungen von besonderer<br />

Bedeutung sowie wesentliche Anpassungen im Konditionenbereich;<br />

· Beschlussfassung über Organkredite gemäss Kompetenzordnung;<br />

· Beschlussfassung über die Führung materieller Prozesse<br />

mit einem Ausfallrisiko von mehr als 1 Mio. CHF.<br />

Der Verwaltungsratsausschuss hat einen Teil seiner<br />

Kreditkompetenzen an die Geschäftsleitung delegiert.<br />

Der Verwaltungsrat hat mit Genehmigung der FINMA die<br />

Aufgaben des Audit Committee dem Audit Committee<br />

der Basler Kantonalbank übertragen. Für Bestellung, Organisation,<br />

Unterstellung, Aufgaben und Befugnisse so -<br />

wie Berichterstattung gilt das Pflichtenheft Audit Committee<br />

Konzern BKB. Das Audit Committee setzt sich aus<br />

mindestens drei Mitgliedern zusammen. Zwei Mitglieder<br />

sind gleichzeitig Mitglieder des <strong>Bank</strong>rates des Stammhauses<br />

Basler Kantonalbank oder des Verwaltungsrates<br />

72<br />

einer Konzerngesellschaft aus dem Konsolidierungskreis<br />

der Basler Kantonalbank. Das Audit Committee und<br />

des sen Präsident werden durch den <strong>Bank</strong>rat der Basler<br />

Kan tonalbank für die Dauer von vier Jahren bestellt. Der<br />

Präsident des Verwaltungsrates der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> gehört<br />

dem Audit Committee nicht an. Die Mitglie der des Audit<br />

Committee verfügen über angemessene Kenntnisse und<br />

Erfahrungen im Finanz- und Rechnungs wesen und sind<br />

mit der Tätigkeit der internen und externen Prüfer so wie<br />

den Grundprinzipien eines internen Kontrollsystems vertraut.<br />

Das Audit Committee versammelt sich auf Einladung seines<br />

Präsidenten. An den Sitzungen nehmen in der Regel<br />

der leitende Prüfer der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft<br />

sowie der Leiter des Konzerninspektorats oder<br />

deren Stellvertreter teil. Je nach Bedarf können weitere<br />

Personen zugezogen werden. Die Prüfgesellschaft und<br />

das Konzerninspektorat sind dem Audit Committee<br />

gegenüber uneingeschränkt auskunftspflichtig. Die Mitglieder<br />

des Audit Committee erhalten alle zur Wahrnehmung<br />

ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen<br />

und Dokumente. Diese umfassen insbesondere auch<br />

sämtliche Prüfberichte der Prüfgesellschaft und des<br />

Konzerninspektorats. Die Prüfberichte werden zeitnah<br />

anlässlich der Sitzungen des Audit Committee behandelt.<br />

In der Regel hält es mindestens fünf Sitzungen pro Jahr<br />

ab. Weitere Sitzungen werden nach Bedarf und Ermessen<br />

der Mitglieder einberufen. Im Berichtsjahr wurden elf<br />

Sitzungen abgehalten, die innerhalb des Kalenderjahrs<br />

in zeitlicher Hinsicht ziemlich gleichmässig verteilt<br />

waren. Die durchschnittliche Sitzungsdauer betrug zwei<br />

bis drei Stunden. Externe Berater wurden keine beigezogen.<br />

Der Präsident des Audit Committee informiert den<br />

Verwaltungsrat über die Sitzungen des Audit Committee<br />

und deren Erkenntnisse mündlich i.d.R. jeweils in der<br />

nächsten Sitzung des Verwaltungsrates. Einmal jährlich,<br />

nach der Behandlung der aufsichtsrechtlichen Prüfberichte<br />

und der Berichte über die Prüfung der Jahresrechnung<br />

des vergangenen Geschäftsjahres, erstellt das Audit<br />

Committee einen schriftlichen Bericht. Das Audit Committee<br />

unterstützt den Verwaltungsrat der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> bei<br />

der Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten.<br />

Es unterstützt ferner auf Konzernebene den Konzernausschuss<br />

der BKB bei der Wahrnehmung seiner konzern<br />

bezogenen Überwachungspflichten. Es hat insbesondere<br />

folgende Aufgaben und Pflichten:<br />

· Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der<br />

Prüfgesellschaft und der internen Revision sowie<br />

deren Zusammenwirken;

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