Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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Bericht die wesentlichen Ergebnisse zuhanden des Verwaltungsratspräsidenten<br />
und des Audit Committee fest.<br />
Das Konzerninspektorat koordiniert seine Tätigkeiten<br />
mit der externen Revisionsstelle.<br />
4. Geschäftsleitung<br />
4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
Die Geschäftsleitung besteht aus dem Vorsitzenden der<br />
Geschäftsleitung (CEO) und zwei weiteren, dem CEO unterstellten<br />
Mitgliedern. Diese leiten jeweils einen Geschäftsbereich.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind<br />
mit Angabe von Namen, Nationalität, Funktion, Ausbildung,<br />
beruflichem Hintergrund und wesentlichen frü heren<br />
Tätigkeiten für die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> im Kapitel «Geschäftsleitung»<br />
(Seite 67) aufgeführt.<br />
4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
Angaben über die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
der Mitglieder der Geschäftsleitung finden<br />
sich im Kapitel «Geschäftsleitung» (Seite 67).<br />
4.3 Managementverträge<br />
Abgesehen von den konzerninternen Service Level Agreements<br />
mit der Basler Kantonalbank bezüglich der ausgelagerten<br />
Aufgaben gibt es keine Managementverträge<br />
mit Gesellschaften und Personen innerhalb oder ausserhalb<br />
des Konzerns BKB.<br />
5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />
Die Vergütungspolitik der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> ist am langfristigen<br />
und nachhaltigen Erfolg ausgerichtet. Sie zielt<br />
darauf ab, ausgewiesene, hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten<br />
anzuziehen und ans Unternehmen zu<br />
binden, indem hervorragende Leistungen anerkannt<br />
und belohnt werden. Die Struktur und die Höhe der Vergütung<br />
sollen mit der Risikopolitik der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> übereinstimmen<br />
und das Risikobewusstsein fördern. Die<br />
Höhe der Gesamtentschä digung und die Anstellungsbedingungen<br />
sind auf die jeweilige Funktion des entsprechenden<br />
Mitglieds des Ver waltungsrates bzw. der<br />
Geschäftsleitung ausgerichtet.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung<br />
üben einen massgeblichen Einfluss auf das Jahres<br />
ergebnis und damit mittel- und langfristig auf den<br />
Unternehmenswert aus. Aus diesem Grunde wird beim<br />
Verwaltungsrat ein Teil der Gesamtentschädigung und<br />
bei der Geschäftsleitung ein bedeutender Teil der variablen<br />
Entschädigung in Form von Aktien der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />
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ausbezahlt, die jeweils während fünf Jahren gesperrt sind.<br />
Für den Ausgabepreis der Aktien ist grundsätzlich deren<br />
Börsenkurs zum Zeitpunkt der Zuteilung, was dem Börsenkurs<br />
der Aktien am Datum der Mitarbeiterinformation<br />
entspricht, massgebend, wobei die Ausgabe der<br />
Aktien zwecks ökonomischer Berücksichtigung der Verfügungssperre<br />
zu einem gegenüber dem Börsenkurs<br />
reduzierten Preis erfolgt. Dabei werden die einschlägigen<br />
Regelungen der Steuerbehörden berücksichtigt.<br />
Der Ausgabepreis der Aktien betrug für das Geschäftsjahr<br />
<strong>2011</strong> CHF 46.26 (Vorjahr: CHF 50.66).<br />
5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der<br />
Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />
Verwaltungsrat<br />
Es besteht ein vom Verwaltungsrat auf Antrag des Entschädigungs-<br />
und Nominierungsausschusses (ENA) erlas<br />
senes «Reglement über die Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder»,<br />
in welchem die einzelnen Elemente<br />
der Gesamtentschädigung festgelegt sind. Die<br />
Festlegung der Höhe der einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung<br />
liegt im Ermessen des Verwaltungsrates.<br />
Sie wurde letztmals am 7.12.2010 vom Verwaltungsrat<br />
überprüft.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine funktionsspezifische<br />
Gesamtentschädigung. Diese besteht<br />
aus einer Barentschädigung in Form einer Funktionspauschale,<br />
von Sitzungsgeldern, einer Spesenpauschale<br />
und von Reiseentschädigungen sowie aus der Zuteilung<br />
einer festen Anzahl von Aktien der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> mit einer<br />
Sperrfrist von fünf Jahren. Die Funktionspauschale wird<br />
vierteljährlich per Quartalsende ausbezahlt. Die jährliche<br />
Spesenpauschale beträgt 25% der Funktionspauschale.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben Anspruch<br />
auf die für <strong>Bank</strong>mitarbeitende üblichen Sonderkonditionen<br />
für <strong>Bank</strong>geschäfte. Weitere Honorare und<br />
Vergütungen werden nicht ausgerichtet. Optionsprogramme<br />
bestehen keine. Die Mitglieder des Verwaltungs rates<br />
erhalten keine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente.<br />
Entschädigungen für Tätigkeiten in den Konzern-Gremien<br />
(Konzern Audit Committee und Stiftungsrat der Pensionskasse<br />
der Basler Kantonalbank) werden ausschliess lich<br />
und abschliessend von den zuständigen Gremien der<br />
Basler Kantonalbank geregelt und von der Basler Kantonalbank<br />
ausgerichtet; die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> richtet für diese<br />
Tätigkeiten keine weitere Entschädigung aus. Im Jahre<br />
<strong>2011</strong> wurden keine Sachleistungen bezogen.