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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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Bericht die wesentlichen Ergebnisse zuhanden des Verwaltungsratspräsidenten<br />

und des Audit Committee fest.<br />

Das Konzerninspektorat koordiniert seine Tätigkeiten<br />

mit der externen Revisionsstelle.<br />

4. Geschäftsleitung<br />

4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

Die Geschäftsleitung besteht aus dem Vorsitzenden der<br />

Geschäftsleitung (CEO) und zwei weiteren, dem CEO unterstellten<br />

Mitgliedern. Diese leiten jeweils einen Geschäftsbereich.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind<br />

mit Angabe von Namen, Nationalität, Funktion, Ausbildung,<br />

beruflichem Hintergrund und wesentlichen frü heren<br />

Tätigkeiten für die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> im Kapitel «Geschäftsleitung»<br />

(Seite 67) aufgeführt.<br />

4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

Angaben über die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

der Mitglieder der Geschäftsleitung finden<br />

sich im Kapitel «Geschäftsleitung» (Seite 67).<br />

4.3 Managementverträge<br />

Abgesehen von den konzerninternen Service Level Agreements<br />

mit der Basler Kantonalbank bezüglich der ausgelagerten<br />

Aufgaben gibt es keine Managementverträge<br />

mit Gesellschaften und Personen innerhalb oder ausserhalb<br />

des Konzerns BKB.<br />

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />

Die Vergütungspolitik der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> ist am langfristigen<br />

und nachhaltigen Erfolg ausgerichtet. Sie zielt<br />

darauf ab, ausgewiesene, hoch qualifizierte Führungspersönlichkeiten<br />

anzuziehen und ans Unternehmen zu<br />

binden, indem hervorragende Leistungen anerkannt<br />

und belohnt werden. Die Struktur und die Höhe der Vergütung<br />

sollen mit der Risikopolitik der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> übereinstimmen<br />

und das Risikobewusstsein fördern. Die<br />

Höhe der Gesamtentschä digung und die Anstellungsbedingungen<br />

sind auf die jeweilige Funktion des entsprechenden<br />

Mitglieds des Ver waltungsrates bzw. der<br />

Geschäftsleitung ausgerichtet.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung<br />

üben einen massgeblichen Einfluss auf das Jahres<br />

ergebnis und damit mittel- und langfristig auf den<br />

Unternehmenswert aus. Aus diesem Grunde wird beim<br />

Verwaltungsrat ein Teil der Gesamtentschädigung und<br />

bei der Geschäftsleitung ein bedeutender Teil der variablen<br />

Entschädigung in Form von Aktien der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

76<br />

ausbezahlt, die jeweils während fünf Jahren gesperrt sind.<br />

Für den Ausgabepreis der Aktien ist grundsätzlich deren<br />

Börsenkurs zum Zeitpunkt der Zuteilung, was dem Börsenkurs<br />

der Aktien am Datum der Mitarbeiterinformation<br />

entspricht, massgebend, wobei die Ausgabe der<br />

Aktien zwecks ökonomischer Berücksichtigung der Verfügungssperre<br />

zu einem gegenüber dem Börsenkurs<br />

reduzierten Preis erfolgt. Dabei werden die einschlägigen<br />

Regelungen der Steuerbehörden berücksichtigt.<br />

Der Ausgabepreis der Aktien betrug für das Geschäftsjahr<br />

<strong>2011</strong> CHF 46.26 (Vorjahr: CHF 50.66).<br />

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der<br />

Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />

Verwaltungsrat<br />

Es besteht ein vom Verwaltungsrat auf Antrag des Entschädigungs-<br />

und Nominierungsausschusses (ENA) erlas<br />

senes «Reglement über die Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder»,<br />

in welchem die einzelnen Elemente<br />

der Gesamtentschädigung festgelegt sind. Die<br />

Festlegung der Höhe der einzelnen Elemente der Gesamtentschädigung<br />

liegt im Ermessen des Verwaltungsrates.<br />

Sie wurde letztmals am 7.12.2010 vom Verwaltungsrat<br />

überprüft.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine funktionsspezifische<br />

Gesamtentschädigung. Diese besteht<br />

aus einer Barentschädigung in Form einer Funktionspauschale,<br />

von Sitzungsgeldern, einer Spesenpauschale<br />

und von Reiseentschädigungen sowie aus der Zuteilung<br />

einer festen Anzahl von Aktien der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> mit einer<br />

Sperrfrist von fünf Jahren. Die Funktionspauschale wird<br />

vierteljährlich per Quartalsende ausbezahlt. Die jährliche<br />

Spesenpauschale beträgt 25% der Funktionspauschale.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben Anspruch<br />

auf die für <strong>Bank</strong>mitarbeitende üblichen Sonderkonditionen<br />

für <strong>Bank</strong>geschäfte. Weitere Honorare und<br />

Vergütungen werden nicht ausgerichtet. Optionsprogramme<br />

bestehen keine. Die Mitglieder des Verwaltungs rates<br />

erhalten keine erfolgsabhängige Entschädigungskomponente.<br />

Entschädigungen für Tätigkeiten in den Konzern-Gremien<br />

(Konzern Audit Committee und Stiftungsrat der Pensionskasse<br />

der Basler Kantonalbank) werden ausschliess lich<br />

und abschliessend von den zuständigen Gremien der<br />

Basler Kantonalbank geregelt und von der Basler Kantonalbank<br />

ausgerichtet; die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> richtet für diese<br />

Tätigkeiten keine weitere Entschädigung aus. Im Jahre<br />

<strong>2011</strong> wurden keine Sachleistungen bezogen.

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