Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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zur Ausübung eines Stimmrechts. Die Gesamtheit der<br />
Aktien ist in einer Globalurkunde auf Dauer verbrieft.<br />
Auf der Grundlage dieser Globalurkunde können Bucheffekten<br />
im Sinne des Bucheffektengesetzes geschaffen<br />
werden. Die Aktionäre haben keinen Anspruch auf<br />
Druck und Auslieferung von physischen Aktien oder<br />
Aktienzertifikaten. Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat keine Partizipationsscheine<br />
emittiert.<br />
2.5 Genussscheine<br />
Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat keine Genussscheine emittiert.<br />
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und<br />
Nominee-Eintragungen<br />
Es existieren keine Namenaktien, weshalb auch keine<br />
Be schränkungen in der Übertragbarkeit und keine Einschränkungen<br />
bezüglich Nominee-Eintragungen bestehen.<br />
2.7 Wandelanleihen und Optionen<br />
Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat weder Wandelanleihen noch Optionen<br />
auf eigene Aktien emittiert.<br />
3. Verwaltungsrat<br />
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind mit Angabe<br />
von Namen, Nationalität, Ausbildung und beruflicher<br />
Stellung im Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.) aufgeführt.<br />
Der Verwaltungsrat besteht ausschliesslich aus nicht<br />
exekutiven Mitgliedern. Keines seiner Mitglieder nimmt<br />
in der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> operative Führungsaufgaben wahr.<br />
Auch in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen<br />
Geschäftsjahren gehörte kein Mitglied des Verwaltungsrates<br />
der Geschäftsführung der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> an. Die Mitglieder<br />
des Verwaltungsrates unterhalten ohne Ausnahme<br />
keine wesentlichen persönlichen Geschäftsbeziehungen<br />
zur <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong>.<br />
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />
Die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der<br />
Mitglieder des Verwaltungsrates sind aufgeführt im<br />
Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.).<br />
3.3 Wahl und Amtszeit<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung<br />
jeweils in Gesamterneuerungswahlen<br />
gewählt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte<br />
den Präsidenten des Verwaltungsrates. Die Amtsperiode<br />
beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
können jederzeit von der Generalversammlung abberufen<br />
werden. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand<br />
am 24.3.2009 statt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
wurden je einzeln gewählt. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung.<br />
Am 13.4.<strong>2011</strong> wurde Erwin Meyer von<br />
der Generalversammlung in den Verwaltungs rat gewählt.<br />
Am 3.9.<strong>2011</strong> verstarb Hans Peter Schwarz unerwartet.<br />
Der Verwaltungsrat setzte sich per 31.12.<strong>2011</strong><br />
aus zehn Mitgliedern zusammen. Das Datum der erstmaligen<br />
Wahl der einzelnen Mitglieder in den Verwaltungsrat<br />
ist im Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.)<br />
aufgeführt. Alle Mitglieder sind gewählt bis zur ordentlichen<br />
Generalversammlung 2013.<br />
3.4 Interne Organisation<br />
Die personelle Zusammensetzung der im Folgenden aufgeführten<br />
Gremien ist im Kapitel «Verwaltungsrat» (Sei te<br />
61 ff.) ersichtlich.<br />
Dem Verwaltungsrat stehen die Oberleitung der <strong>Bank</strong><br />
<strong>Coop</strong> sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung<br />
zu. Er versammelt sich auf Einladung<br />
des Präsidenten, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch<br />
mindestens einmal im Vierteljahr. An den Sitzungen<br />
nehmen in der Regel die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
mit beratender Stimme teil. Bei der Behandlung von Geschäften,<br />
welche die Revision betreffen, so etwa bei der<br />
Behandlung von Berichten der internen Revision oder<br />
der externen Revisionsstelle, nimmt der Leiter des Konzerninspektorates<br />
mit beratender Stimme an der Sitzung<br />
des Verwaltungsrates teil. Je nach Art der zu behandelnden<br />
Geschäfte nehmen unter Umständen noch weitere<br />
Personen mit beratender Stimme an der Verwaltungsratssitzung<br />
teil. Bei der Behandlung von Geschäften, die<br />
das Vergütungssystem betreffen, finden die Beratung<br />
und eine Beschlussfassung im Verwaltungsrat ohne Anwesenheit<br />
der Mitglieder der Geschäftsleitung oder ande<br />
rer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />
statt. Auch verwaltungsratsinterne Geschäfte wie insbesondere<br />
die Festlegung der Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder<br />
und die Selbstevaluation des Ver waltungsrates<br />
werden im Verwaltungsrat ohne Anwesenheit<br />
von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />
behandelt. Seine Beschlüsse fasst der Verwal tungsrat in<br />
der Regel aufgrund eines Berichts und eines Antrags eines<br />
seiner Ausschüsse oder der Geschäftsleitung. Im Berichtsjahr<br />
hat der Verwaltungsrat acht Sitzungen ab gehalten,<br />
die innerhalb des Kalenderjahrs in zeitlicher Hinsicht<br />
ziemlich gleichmässig verteilt waren. Im Sinne der oben<br />
stehenden Ausführungen nahmen die Mitglie der der<br />
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