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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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zur Ausübung eines Stimmrechts. Die Gesamtheit der<br />

Aktien ist in einer Globalurkunde auf Dauer verbrieft.<br />

Auf der Grundlage dieser Globalurkunde können Bucheffekten<br />

im Sinne des Bucheffektengesetzes geschaffen<br />

werden. Die Aktionäre haben keinen Anspruch auf<br />

Druck und Auslieferung von physischen Aktien oder<br />

Aktienzertifikaten. Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat keine Partizipationsscheine<br />

emittiert.<br />

2.5 Genussscheine<br />

Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat keine Genussscheine emittiert.<br />

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und<br />

Nominee-Eintragungen<br />

Es existieren keine Namenaktien, weshalb auch keine<br />

Be schränkungen in der Übertragbarkeit und keine Einschränkungen<br />

bezüglich Nominee-Eintragungen bestehen.<br />

2.7 Wandelanleihen und Optionen<br />

Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> hat weder Wandelanleihen noch Optionen<br />

auf eigene Aktien emittiert.<br />

3. Verwaltungsrat<br />

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind mit Angabe<br />

von Namen, Nationalität, Ausbildung und beruflicher<br />

Stellung im Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.) aufgeführt.<br />

Der Verwaltungsrat besteht ausschliesslich aus nicht<br />

exekutiven Mitgliedern. Keines seiner Mitglieder nimmt<br />

in der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> operative Führungsaufgaben wahr.<br />

Auch in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen<br />

Geschäftsjahren gehörte kein Mitglied des Verwaltungsrates<br />

der Geschäftsführung der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> an. Die Mitglieder<br />

des Verwaltungsrates unterhalten ohne Ausnahme<br />

keine wesentlichen persönlichen Geschäftsbeziehungen<br />

zur <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong>.<br />

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

Die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates sind aufgeführt im<br />

Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.).<br />

3.3 Wahl und Amtszeit<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung<br />

jeweils in Gesamterneuerungswahlen<br />

gewählt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte<br />

den Präsidenten des Verwaltungsrates. Die Amtsperiode<br />

beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

können jederzeit von der Generalversammlung abberufen<br />

werden. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand<br />

am 24.3.2009 statt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

wurden je einzeln gewählt. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung.<br />

Am 13.4.<strong>2011</strong> wurde Erwin Meyer von<br />

der Generalversammlung in den Verwaltungs rat gewählt.<br />

Am 3.9.<strong>2011</strong> verstarb Hans Peter Schwarz unerwartet.<br />

Der Verwaltungsrat setzte sich per 31.12.<strong>2011</strong><br />

aus zehn Mitgliedern zusammen. Das Datum der erstmaligen<br />

Wahl der einzelnen Mitglieder in den Verwaltungsrat<br />

ist im Kapitel «Verwaltungsrat» (Seite 61 ff.)<br />

aufgeführt. Alle Mitglieder sind gewählt bis zur ordentlichen<br />

Generalversammlung 2013.<br />

3.4 Interne Organisation<br />

Die personelle Zusammensetzung der im Folgenden aufgeführten<br />

Gremien ist im Kapitel «Verwaltungsrat» (Sei te<br />

61 ff.) ersichtlich.<br />

Dem Verwaltungsrat stehen die Oberleitung der <strong>Bank</strong><br />

<strong>Coop</strong> sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung<br />

zu. Er versammelt sich auf Einladung<br />

des Präsidenten, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch<br />

mindestens einmal im Vierteljahr. An den Sitzungen<br />

nehmen in der Regel die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

mit beratender Stimme teil. Bei der Behandlung von Geschäften,<br />

welche die Revision betreffen, so etwa bei der<br />

Behandlung von Berichten der internen Revision oder<br />

der externen Revisionsstelle, nimmt der Leiter des Konzerninspektorates<br />

mit beratender Stimme an der Sitzung<br />

des Verwaltungsrates teil. Je nach Art der zu behandelnden<br />

Geschäfte nehmen unter Umständen noch weitere<br />

Personen mit beratender Stimme an der Verwaltungsratssitzung<br />

teil. Bei der Behandlung von Geschäften, die<br />

das Vergütungssystem betreffen, finden die Beratung<br />

und eine Beschlussfassung im Verwaltungsrat ohne Anwesenheit<br />

der Mitglieder der Geschäftsleitung oder ande<br />

rer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

statt. Auch verwaltungsratsinterne Geschäfte wie insbesondere<br />

die Festlegung der Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder<br />

und die Selbstevaluation des Ver waltungsrates<br />

werden im Verwaltungsrat ohne Anwesenheit<br />

von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

behandelt. Seine Beschlüsse fasst der Verwal tungsrat in<br />

der Regel aufgrund eines Berichts und eines Antrags eines<br />

seiner Ausschüsse oder der Geschäftsleitung. Im Berichtsjahr<br />

hat der Verwaltungsrat acht Sitzungen ab gehalten,<br />

die innerhalb des Kalenderjahrs in zeitlicher Hinsicht<br />

ziemlich gleichmässig verteilt waren. Im Sinne der oben<br />

stehenden Ausführungen nahmen die Mitglie der der<br />

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