Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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Verwaltungsratsausschüsse und allfälliger weiterer<br />
Ausschüsse;<br />
· Gewährung von Krediten und Eingehung von<br />
Even tualengagements im Rahmen des Reglements<br />
Kreditkompetenzen;<br />
· Beschaffung der erforderlichen Mittel, insbesondere<br />
durch Begebung von normalen und nachrangigen<br />
Obligationenanleihen und von Wandel- und Optionsanleihen;<br />
· Beschlussfassung über Gründung, Kauf, Verkauf<br />
und Liquidation von Tochtergesellschaften<br />
sowie über den Kauf und den Verkauf von direkten<br />
oder indirekten Beteiligungen am Grundkapital<br />
anderer Gesellschaften gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Beschlussfassung über Verpflichtungsgeschäfte<br />
im Zusammenhang mit betrieblichen Liegenschaften<br />
gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Beschlussfassung über Projekte, deren gesamte<br />
Kosten 1 Mio. CHF nicht übersteigen;<br />
· Beschlussfassung über die Führung materieller<br />
Prozesse mit einem Ausfallrisiko bis 1 Mio. CHF;<br />
· Erteilung des Kollektivzeichnungsrechts an nicht<br />
im Handelsregister einzutragende Zeichnungsberechtigte.<br />
3.6 Informations- und Kontrollinstrumente<br />
gegenüber der Geschäftsleitung<br />
Der Verwaltungsrat wird von der Geschäftsleitung an<br />
jeder Sitzung über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage sowie über die wesentlichen Aktivitäten der<br />
Geschäftsleitung, über bedeutende Vorkomm nisse und<br />
über aktuelle Themen informiert. Sämtliche Sitzungsprotokolle<br />
der Geschäftsleitung werden dem Präsidenten<br />
des Verwaltungsrates und dem Leiter des Konzerninspektorats<br />
zugestellt. Ausserhalb des Sitzungs rhythmus können<br />
die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates im Rahmen<br />
ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht jederzeit von<br />
der Geschäftsleitung über den Präsidenten des Verwaltungsrates<br />
mündliche oder schriftliche Berichte und<br />
Auskünfte über sämtliche Fach- und Führungsbelange<br />
der <strong>Bank</strong> verlangen. An lässlich der Verwaltungsratssitzungen<br />
erfolgt jeweils eine Orientierung zum aktuellen<br />
Monatsabschluss und vierteljährlich wird ein umfassender<br />
Controller-Bericht behandelt. Dieser äussert sich<br />
quan titativ in Form von tabellarischen Darstellungen<br />
und qualitativ im Rahmen eines aussagekräftigen Kommentars<br />
zu Bilanz, Ausserbilanz, Erfolgsrechnung und<br />
Kennzahlen, aber auch zu den bankenstatistischen Meldungen<br />
(namentlich zum Eigenmittelausweis [Deckungsgrad,<br />
Tier 1 Ratio, Tier 2 Ratio], zu den Mindestreserven,<br />
zur Gesamtliquidität, zu den Klumpenrisikovorschriften<br />
und zum Passivklumpen), zu produktspezifischen Entwicklungen<br />
auf der Aktiv- und der Passivseite (namentlich<br />
zum Volumen und zur Deckungsart bei den Kunden ausleihungen<br />
sowie zur Entwicklung und zur Anzahl Pro dukte<br />
bei den Kundengeldern) sowie zum Stand der stra tegi<br />
schen <strong>Bank</strong>projekte. Gleichzeitig umfasst der Controller-Bericht<br />
als integralen Bestandteil alle wesent lichen<br />
Aussagen zur Ausgestaltung des Risikomanagementsystems<br />
und zur aktuellen Risikoexposition der <strong>Bank</strong>,<br />
differenziert nach Kreditrisiko, Marktrisiko und operationellem<br />
Risiko. Die Controller-Berichte per 31.3. und<br />
per 30.9. eines Jahres enthalten ausserdem die Kernaussagen<br />
aus dem Compliance-Reporting.<br />
Zudem übt das Audit Committee der Basler Kantonalbank<br />
die Funktion eines unabhängigen Audit Committee aus,<br />
das den Verwaltungsrat der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> in der Wahrnehmung<br />
seiner Aufsichts- und Kontrollpflichten unterstützt,<br />
direkt dem Verwaltungsrat Bericht erstattet und ein<br />
un beschränktes Prüfungs- und Informations recht innerhalb<br />
der <strong>Bank</strong> besitzt (vgl. Seite 72). Einmal jährlich be -<br />
handelt das Audit Committee die Berichterstattung der<br />
Organisationseinheit Risikokontrolle, welche v.a. die<br />
Markt risiken sowie die Kredit- und Objektrisiken im Hypothekarportfolio<br />
beinhaltet. Ebenfalls jähr lich berichtet<br />
die Organisationseinheit Recht und Com pliance dem<br />
Audit Committee über die Einschätzung des Compliance-<br />
Risi kos und die Tätigkeit der Compliance-Funktion. Diese<br />
Organisationseinheit ist auch die Geldwä scherei fachstelle.<br />
Das Audit Committee rapportiert dem Verwal-<br />
tungsrat jeweils an der der Audit Committee-Sit zung<br />
fol gen den Verwaltungsratssitzung.<br />
Der Verwaltungsrat hat mit Zustimmung der FINMA die<br />
Aufgaben der internen Revision dem Konzerninspektorat<br />
der Basler Kantonalbank übertragen. Für Organisation,<br />
Unterstellung, Aufgaben und Befugnisse sowie Berichter<br />
stattung gilt das Reglement für das Konzerninspektorat<br />
der Basler Kantonalbank. Dieses ist von der Geschäftsleitung<br />
unabhängig und handelt nach den Weisungen des<br />
Verwaltungsratspräsidenten. Es überprüft die Einhaltung<br />
gesetzlicher, statutarischer und regle men tarischer Vorschriften<br />
und Weisungen, die Funktionsweise der betrieblichen<br />
Organisation sowie des gesamten Informations-<br />
und Rechnungswesens inklusive Informatik unter den<br />
Gesichtspunkten Sicherheit, Vollständigkeit, Zweckmässig<br />
keit und Wirtschaftlichkeit. Die Prüfungen und Be richterstattungen<br />
erfolgen in Übereinstimmung mit den Standards<br />
für die berufliche Praxis. Das Konzerninspektorat<br />
unterbreitet die Revisionsberichte dem Präsiden ten des<br />
Verwaltungsrates. Zudem hält es vierteljährlich in einem<br />
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