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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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· Umschreibung des Geschäftsbereichs im Rahmen<br />

des statutarischen Zwecks;<br />

· Beschlussfassung über die mittel- und langfristige<br />

Planung;<br />

· Genehmigung der jährlichen Budgets;<br />

· Festlegung der Risikopolitik;<br />

· Anordnung von Massnahmen und Korrekturen bei<br />

Abweichungen von Gesetz, Verordnungen und<br />

einschlägigen Regulativen;<br />

· Wahl der Mitglieder des Verwaltungsratsausschusses<br />

und allfälliger weiterer Ausschüsse, Wahl des<br />

bzw. der Vorsitzenden und der Mitglieder des Audit<br />

Committee, Bestimmung des bzw. der Vorsitzenden<br />

der Geschäftsleitung und des Stellvertreters bzw. der<br />

Stellvertreterin;<br />

· Bestimmung der Entschädigungen der Mitglieder des<br />

Verwaltungsrates;<br />

· Beschlussfassung über Gründung, Kauf, Verkauf<br />

und Liquidation von Tochtergesellschaften<br />

sowie über den Kauf und den Verkauf von direkten<br />

oder indirekten Beteiligungen am Grundkapital<br />

anderer Gesellschaften gemäss Kompetenzordnung;<br />

· Beschlussfassung über Verpflichtungsgeschäfte im<br />

Zusammenhang mit betrieblichen Liegenschaften<br />

gemäss Kompetenzordnung;<br />

· Beschlussfassung über Projekte, deren gesamte<br />

Kosten 1 Mio. CHF übersteigen;<br />

· Beschlussfassung über die Aufnahme von Tätigkeiten<br />

in bankähnlichen oder mit der Tätigkeit als Universalbank<br />

in Beziehung stehenden Branchen;<br />

· Beschlussfassung über Organkredite gemäss Kompetenzordnung;<br />

· Durchführung einer Risikobeurteilung gemäss<br />

OR Art. 663b, Ziff. 12;<br />

· Anordnung von Massnahmen zur Ausgestaltung des<br />

Internen Kontrollsystems (IKS);<br />

· Kenntnisnahme und Behandlung von Jahresrechnung,<br />

Jahresbericht, Quartals- und Semesterabschlüssen;<br />

· Kenntnisnahme und Behandlung der von der bankengesetzlichen<br />

Revisionsstelle erstatteten Berichte<br />

über die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung;<br />

· Kenntnisnahme des jährlichen Berichts der aktienrechtlichen<br />

Revisionsstelle;<br />

· Überwachung der Klumpenrisiken;<br />

· Kontrolle der Einhaltung von Unternehmensvision,<br />

Geschäftspolitik, Planung, Zielsetzungen und<br />

Budgets aufgrund der periodischen Berichterstattung<br />

der Geschäftsleitung;<br />

· Jährliche Festlegung der Eckwerte für die Festsetzung<br />

der Vergütungen im Rahmen der Genehmigung<br />

des für das Folgejahr geltenden Jahresbudgets;<br />

74<br />

· Zustimmung zur Ausrichtung von Spontanprämien,<br />

soweit diese gesamthaft den Betrag von 1 Mio. CHF<br />

übersteigen;<br />

· Genehmigung des Vergütungsberichts des Entschädigungs-<br />

und Nominierungsausschusses.<br />

Demgegenüber ist die Geschäftsleitung das geschäftsführende<br />

Organ und leitet die Geschäfte in eigener Verantwortung,<br />

soweit sie darin nicht durch die Statuten<br />

oder Reglemente und Beschlüsse, die in der Kompetenz<br />

von Generalversammlung oder Verwaltungsrat liegen,<br />

beschränkt ist. Sie stellt dem Verwaltungsrat Antrag über<br />

die zu behandelnden Geschäfte und führt Beschlüsse<br />

des Verwaltungsrates und des Ver wal tungs rats aus schusses<br />

aus. Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse mit<br />

der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei bei<br />

Stim men gleichheit die Stimme des bzw. der Vorsitzenden<br />

dop pelt zählt und bei Anwesenheit von nur zwei<br />

Geschäftsleitungsmitgliedern die Beschlussfassung der<br />

Einstimmigkeit bedarf. Routinebeschlüsse können auf<br />

dem Zirkulationsweg gefasst werden; dazu bedarf es<br />

der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der Geschäftsleitung.<br />

In die Zuständigkeit der Geschäftsleitung fallen insbesondere<br />

folgende Aufgaben:<br />

· Unterbreitung von Vorschlägen für die Organisation<br />

des Geschäftsbetriebes im Allgemeinen sowie<br />

von Anträgen für einzelne Geschäfte, welche ihren<br />

Kompetenzbereich überschreiten, an den Verwaltungsrat;<br />

· Regelmässige Berichterstattung über den Geschäftsgang<br />

an den Verwaltungsrat, Vorlage von Jahresrechnung,<br />

Jahresbericht, Quartals- und Semesterabschlüssen<br />

und Vorbereitung des <strong>Geschäftsbericht</strong>s,<br />

Berichterstattung an Nationalbank, Finanzmarktaufsicht<br />

und weitere Stellen;<br />

· Erlass der erforderlichen Anordnungen und<br />

Weisungen für den Geschäftsbetrieb;<br />

· Schaffung einer internen Organisation, welche die<br />

Erreichung der Ziele ermöglicht und eine genügende<br />

interne Kontrolle sicherstellt;<br />

· Ausarbeitung der Geschäftspolitik sowie der mittelund<br />

langfristigen Planung zuhanden des Verwaltungsrates,<br />

Ausarbeitung der jährlichen Ziel setzungen<br />

und Budgets;<br />

· Festlegung der Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit<br />

und Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit;<br />

· Beachtung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen<br />

und weiteren Regulativen, Ausführung<br />

der Beschlüsse des Verwaltungsrates, der ständigen

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