Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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· Umschreibung des Geschäftsbereichs im Rahmen<br />
des statutarischen Zwecks;<br />
· Beschlussfassung über die mittel- und langfristige<br />
Planung;<br />
· Genehmigung der jährlichen Budgets;<br />
· Festlegung der Risikopolitik;<br />
· Anordnung von Massnahmen und Korrekturen bei<br />
Abweichungen von Gesetz, Verordnungen und<br />
einschlägigen Regulativen;<br />
· Wahl der Mitglieder des Verwaltungsratsausschusses<br />
und allfälliger weiterer Ausschüsse, Wahl des<br />
bzw. der Vorsitzenden und der Mitglieder des Audit<br />
Committee, Bestimmung des bzw. der Vorsitzenden<br />
der Geschäftsleitung und des Stellvertreters bzw. der<br />
Stellvertreterin;<br />
· Bestimmung der Entschädigungen der Mitglieder des<br />
Verwaltungsrates;<br />
· Beschlussfassung über Gründung, Kauf, Verkauf<br />
und Liquidation von Tochtergesellschaften<br />
sowie über den Kauf und den Verkauf von direkten<br />
oder indirekten Beteiligungen am Grundkapital<br />
anderer Gesellschaften gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Beschlussfassung über Verpflichtungsgeschäfte im<br />
Zusammenhang mit betrieblichen Liegenschaften<br />
gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Beschlussfassung über Projekte, deren gesamte<br />
Kosten 1 Mio. CHF übersteigen;<br />
· Beschlussfassung über die Aufnahme von Tätigkeiten<br />
in bankähnlichen oder mit der Tätigkeit als Universalbank<br />
in Beziehung stehenden Branchen;<br />
· Beschlussfassung über Organkredite gemäss Kompetenzordnung;<br />
· Durchführung einer Risikobeurteilung gemäss<br />
OR Art. 663b, Ziff. 12;<br />
· Anordnung von Massnahmen zur Ausgestaltung des<br />
Internen Kontrollsystems (IKS);<br />
· Kenntnisnahme und Behandlung von Jahresrechnung,<br />
Jahresbericht, Quartals- und Semesterabschlüssen;<br />
· Kenntnisnahme und Behandlung der von der bankengesetzlichen<br />
Revisionsstelle erstatteten Berichte<br />
über die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung;<br />
· Kenntnisnahme des jährlichen Berichts der aktienrechtlichen<br />
Revisionsstelle;<br />
· Überwachung der Klumpenrisiken;<br />
· Kontrolle der Einhaltung von Unternehmensvision,<br />
Geschäftspolitik, Planung, Zielsetzungen und<br />
Budgets aufgrund der periodischen Berichterstattung<br />
der Geschäftsleitung;<br />
· Jährliche Festlegung der Eckwerte für die Festsetzung<br />
der Vergütungen im Rahmen der Genehmigung<br />
des für das Folgejahr geltenden Jahresbudgets;<br />
74<br />
· Zustimmung zur Ausrichtung von Spontanprämien,<br />
soweit diese gesamthaft den Betrag von 1 Mio. CHF<br />
übersteigen;<br />
· Genehmigung des Vergütungsberichts des Entschädigungs-<br />
und Nominierungsausschusses.<br />
Demgegenüber ist die Geschäftsleitung das geschäftsführende<br />
Organ und leitet die Geschäfte in eigener Verantwortung,<br />
soweit sie darin nicht durch die Statuten<br />
oder Reglemente und Beschlüsse, die in der Kompetenz<br />
von Generalversammlung oder Verwaltungsrat liegen,<br />
beschränkt ist. Sie stellt dem Verwaltungsrat Antrag über<br />
die zu behandelnden Geschäfte und führt Beschlüsse<br />
des Verwaltungsrates und des Ver wal tungs rats aus schusses<br />
aus. Die Geschäftsleitung fasst ihre Beschlüsse mit<br />
der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei bei<br />
Stim men gleichheit die Stimme des bzw. der Vorsitzenden<br />
dop pelt zählt und bei Anwesenheit von nur zwei<br />
Geschäftsleitungsmitgliedern die Beschlussfassung der<br />
Einstimmigkeit bedarf. Routinebeschlüsse können auf<br />
dem Zirkulationsweg gefasst werden; dazu bedarf es<br />
der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der Geschäftsleitung.<br />
In die Zuständigkeit der Geschäftsleitung fallen insbesondere<br />
folgende Aufgaben:<br />
· Unterbreitung von Vorschlägen für die Organisation<br />
des Geschäftsbetriebes im Allgemeinen sowie<br />
von Anträgen für einzelne Geschäfte, welche ihren<br />
Kompetenzbereich überschreiten, an den Verwaltungsrat;<br />
· Regelmässige Berichterstattung über den Geschäftsgang<br />
an den Verwaltungsrat, Vorlage von Jahresrechnung,<br />
Jahresbericht, Quartals- und Semesterabschlüssen<br />
und Vorbereitung des <strong>Geschäftsbericht</strong>s,<br />
Berichterstattung an Nationalbank, Finanzmarktaufsicht<br />
und weitere Stellen;<br />
· Erlass der erforderlichen Anordnungen und<br />
Weisungen für den Geschäftsbetrieb;<br />
· Schaffung einer internen Organisation, welche die<br />
Erreichung der Ziele ermöglicht und eine genügende<br />
interne Kontrolle sicherstellt;<br />
· Ausarbeitung der Geschäftspolitik sowie der mittelund<br />
langfristigen Planung zuhanden des Verwaltungsrates,<br />
Ausarbeitung der jährlichen Ziel setzungen<br />
und Budgets;<br />
· Festlegung der Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit<br />
und Pflege der Beziehungen zur Öffentlichkeit;<br />
· Beachtung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen<br />
und weiteren Regulativen, Ausführung<br />
der Beschlüsse des Verwaltungsrates, der ständigen