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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr<br />

erzielten Unternehmensergebnisses vom ENA festgelegt<br />

und im April ausgerichtet. Sie soll abhängig sein<br />

vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />

und soll die Mitglieder der Geschäftsleitung an der zu künftigen<br />

Entwicklung und den Risiken beteiligen. Zu diesem<br />

Zweck wird ein Teil der variablen Vergütung in Form von<br />

befristet gesperr ten Aktien und zudem als aufgeschobene<br />

Vergütung ausgerichtet. Die Festlegung der Höhe der<br />

va ria blen Vergütung steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />

gesetzten Rahmens im Ermessen des ENA.<br />

Im Berichtsjahr betrug die variable Vergütung beim CEO<br />

rund 39% der Gesamtentschädigung und bei den anderen<br />

Mitgliedern der Geschäftsleitung im Durchschnitt<br />

rund 26% der Gesamtvergütung.<br />

Ein Teil der variablen Vergütung wird in Form von Aktien<br />

der <strong>Bank</strong> mit einer Sperrfrist von fünf Jahren ausgerichtet.<br />

In Abhängigkeit der Funktionsstufe be trägt dieser<br />

An teil für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung 35%<br />

und für die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

25%. Dieser Teil der variablen Vergütung ist zusätzlich<br />

bis zum 30. Juni des dritten Kalenderjahres nach demjenigen<br />

Geschäftsjahr, für welches die variable Vergütung<br />

ausgerichtet wird, aufgeschoben. Nach Ablauf des<br />

Aufschubs werden die betreffenden Aktien überwiesen;<br />

dessen ungeachtet läuft die fünfjährige Verfügungssperre<br />

bis zu deren Ablauf weiter. Die Ausrichtung der<br />

aufgeschobenen Vergütung kann vom ENA ganz oder<br />

teilweise aufgehoben werden, wenn während der Periode<br />

des Aufschubs<br />

· in einem Verantwortungsbereich des betreffenden<br />

Mitglieds der Geschäftsleitung ein Verlust eintritt;<br />

· wesentliche Risiken ersichtlich werden, die bei der<br />

ursprünglichen Festsetzung der variablen Ver gütung<br />

noch nicht erkennbar waren und die ursprüngliche<br />

Festsetzung der variablen Vergütung als unangemessen<br />

erscheinen lassen;<br />

· das betreffende Mitglied der Geschäftsleitung sich<br />

eine erhebliche Pflichtverletzung zuschulden lassen<br />

kommt;<br />

· das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt<br />

wird oder dieser Anlass für eine Kündigung durch<br />

den Arbeitgeber gibt.<br />

Zusätzlich werden arbeitgeberseitige Beiträge in einen<br />

Sparplan der Pensionskasse ausgerichtet; diese Beiträge<br />

umfassen beim Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern<br />

der Geschäftsleitung 20% der variablen Entschädigung.<br />

Optionsprogramme bestehen keine, Ab gangs ent-<br />

schädigungen wurden keine ausgerichtet und die Ar beitsverträge<br />

aller Geschäftsleitungsmitglieder sind grundsätzlich<br />

auf maximal sechs Monate kündbar.<br />

Das Vergütungsreglement enthält zudem absolute Höchstbeträge<br />

für die einem Mitarbeiter oder einer Mit ar bei te rin<br />

pro Geschäftsjahr zustehende Gesamtvergütung (höchstens<br />

CHF 1 000 000) oder variable Entschädigung (höchstens<br />

CHF 500 000).<br />

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