Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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Geschäftsjahres und in Kenntnis des in diesem Geschäftsjahr<br />
erzielten Unternehmensergebnisses vom ENA festgelegt<br />
und im April ausgerichtet. Sie soll abhängig sein<br />
vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />
und soll die Mitglieder der Geschäftsleitung an der zu künftigen<br />
Entwicklung und den Risiken beteiligen. Zu diesem<br />
Zweck wird ein Teil der variablen Vergütung in Form von<br />
befristet gesperr ten Aktien und zudem als aufgeschobene<br />
Vergütung ausgerichtet. Die Festlegung der Höhe der<br />
va ria blen Vergütung steht innerhalb des im Vergütungsreglement<br />
gesetzten Rahmens im Ermessen des ENA.<br />
Im Berichtsjahr betrug die variable Vergütung beim CEO<br />
rund 39% der Gesamtentschädigung und bei den anderen<br />
Mitgliedern der Geschäftsleitung im Durchschnitt<br />
rund 26% der Gesamtvergütung.<br />
Ein Teil der variablen Vergütung wird in Form von Aktien<br />
der <strong>Bank</strong> mit einer Sperrfrist von fünf Jahren ausgerichtet.<br />
In Abhängigkeit der Funktionsstufe be trägt dieser<br />
An teil für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung 35%<br />
und für die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
25%. Dieser Teil der variablen Vergütung ist zusätzlich<br />
bis zum 30. Juni des dritten Kalenderjahres nach demjenigen<br />
Geschäftsjahr, für welches die variable Vergütung<br />
ausgerichtet wird, aufgeschoben. Nach Ablauf des<br />
Aufschubs werden die betreffenden Aktien überwiesen;<br />
dessen ungeachtet läuft die fünfjährige Verfügungssperre<br />
bis zu deren Ablauf weiter. Die Ausrichtung der<br />
aufgeschobenen Vergütung kann vom ENA ganz oder<br />
teilweise aufgehoben werden, wenn während der Periode<br />
des Aufschubs<br />
· in einem Verantwortungsbereich des betreffenden<br />
Mitglieds der Geschäftsleitung ein Verlust eintritt;<br />
· wesentliche Risiken ersichtlich werden, die bei der<br />
ursprünglichen Festsetzung der variablen Ver gütung<br />
noch nicht erkennbar waren und die ursprüngliche<br />
Festsetzung der variablen Vergütung als unangemessen<br />
erscheinen lassen;<br />
· das betreffende Mitglied der Geschäftsleitung sich<br />
eine erhebliche Pflichtverletzung zuschulden lassen<br />
kommt;<br />
· das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt<br />
wird oder dieser Anlass für eine Kündigung durch<br />
den Arbeitgeber gibt.<br />
Zusätzlich werden arbeitgeberseitige Beiträge in einen<br />
Sparplan der Pensionskasse ausgerichtet; diese Beiträge<br />
umfassen beim Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern<br />
der Geschäftsleitung 20% der variablen Entschädigung.<br />
Optionsprogramme bestehen keine, Ab gangs ent-<br />
schädigungen wurden keine ausgerichtet und die Ar beitsverträge<br />
aller Geschäftsleitungsmitglieder sind grundsätzlich<br />
auf maximal sechs Monate kündbar.<br />
Das Vergütungsreglement enthält zudem absolute Höchstbeträge<br />
für die einem Mitarbeiter oder einer Mit ar bei te rin<br />
pro Geschäftsjahr zustehende Gesamtvergütung (höchstens<br />
CHF 1 000 000) oder variable Entschädigung (höchstens<br />
CHF 500 000).<br />
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