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Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop

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· Überwachung und Beurteilung der internen Kontrolle; · Antragstellung an den Verwaltungsrat betreffend<br />

· Überwachung und Beurteilung der Integrität der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates;<br />

Finanzabschlüsse.<br />

· Festlegung der Grundsätze der Saläre, Entschädigungen,<br />

Erfolgsbeteiligungen sowie Pensionskassen-<br />

Das Audit Committee hat keine direkten Weisungsbefugregelungen der übrigen Organe und Angestellten;<br />

nisse gegenüber der Prüfgesellschaft und dem Konzern- · Vornahme allfälliger Anpassungen der variablen<br />

inspektorat. Das Audit Committee kann im Rahmen seiner Vergü tung in Berücksichtung der Nachhaltigkeit des<br />

Aufgaben und in Absprache mit dem Präsidenten des erzielten Erfolgs und der eingegangenen Risiken;<br />

Ver waltungsrates Aufträge erteilen.<br />

· Entscheid über den Verfall aufgeschobener Vergütungen;<br />

Der Entschädigungs- und Nominierungsausschuss (ENA) · Zustimmung zur Ausrichtung von Spontanprämien,<br />

besteht aus dem Präsidenten sowie zwei weiteren Mit- soweit diese gesamthaft mehr als CHF 100 000 und<br />

glie dern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder werden weniger als 1 Mio. CHF betragen;<br />

vom Verwaltungsrat für eine Amtsperiode von vier Jah- · Genehmigung von Abgangsentschädigungen über<br />

ren parallel zu derjenigen des Verwaltungsrates bestellt. CHF 50 000 pro Einzelfall;<br />

Der Vorsitz obliegt dem Präsidenten des Verwaltungs- · Erstellen eines Vergütungsberichts zuhanden des<br />

rates. Der Präsident des Verwaltungsrats tritt bei der<br />

Beratung und der Beschlussfassung im ENA in den Aus-<br />

Verwaltungsrates.<br />

stand, wenn seine persönliche Vergütung für die Verwal- 3.5 Kompetenzregelung<br />

tungsratstätigkeit behandelt wird und entsprechende Dem Verwaltungsrat stehen folgende Befugnisse zu:<br />

Anträge an den Verwaltungsrat vorbereitet oder beschlos- · Erlass der für die Organisation des Geschäfts betriebs<br />

sen werden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen und die Kompetenzabgrenzung erforderlichen<br />

an den Sitzungen des ENA grundsätzlich nicht teil; der Reglemente, insbesondere des Organisations- und<br />

Vorsitzende der Geschäftsleitung wird bei Bedarf als Geschäftsreglements;<br />

Aus kunftsperson eingeladen. Im Berichtsjahr fanden im · Festlegung der Grundsätze der Ausgestaltung des<br />

Januar eine und im September zwei Sitzungen des ENA Rechnungswesens und der Finanzplanung;<br />

statt. Die Sitzungsdauer betrug im Durchschnitt zwei · Ernennung und Abberufung der mit der Geschäfts-<br />

Stun den. Bei diesen Sitzungen wurden keine externen führung betrauten Personen, Wahl und Abberufung<br />

Berater beigezogen. Der ENA hat die Aufgabe, bei Per- der bankengesetzlichen Revisionsstelle, Bestimmung<br />

sonal- und Entschädigungsfragen die entsprechenden des Vorsitzenden der Geschäftsleitung;<br />

Geschäfte vorzubereiten sowie an die zuständigen Ins- · Erteilung des Kollektivzeichnungsrechts an Mitglietanzen<br />

zu berichten und Anträge zu stellen. Teilweise der des Verwaltungsrates und an im Handelsregister<br />

hat der ENA Entscheidungskompetenz. Zu den zu be - einzutragende Zeichnungsberechtigte;<br />

han delnden Geschäften gehören insbesondere: · Erstellung des <strong>Geschäftsbericht</strong>s, Vorbereitung der<br />

· Vorbereitung und Antragstellung betreffend perso- Generalversammlung und Ausführung ihrer<br />

nelle Zusammensetzung und Funktionsverteilung im Beschlüsse;<br />

Verwaltungsrat;<br />

· Beschlussfassung über die Feststellung von<br />

· Antragstellung an den Verwaltungsrat betreffend Kapitalerhöhungen und daraus folgende Statuten-<br />

Anstellung und Entlassung des bzw. der Vorsitzenänderungen;den der Geschäftsleitung und der Mitglieder der · Beschlussfassung über die Erhöhung des Aktien-<br />

Geschäftsleitung;<br />

kapitals, soweit eine solche in der Kompetenz des<br />

· Festlegung von Anstellungsbedingungen, Salären, Verwaltungsrates liegt;<br />

Entschädigungen, Erfolgsbeteiligungen, Spesen- · Beschlussfassung über die Unternehmensstrategie<br />

pauschalen sowie Pensionskassenregelungen<br />

und über grundlegende Fragen der Geschäftspolitik;<br />

des bzw. der Vorsitzenden der Geschäftsleitung und · Errichtung und Aufhebung von im Handelsregister<br />

der Mitglieder der Geschäftsleitung;<br />

einzutragenden Zweigniederlassungen;<br />

· Festlegung der individuellen Basissaläre, Spesen- · Festlegung der generellen Aufbauorganisation der<br />

pauschalen und variablen Vergütungen für Mitarbei- <strong>Bank</strong>;<br />

tende, deren individuelle Total Compensation · Erlass der Unternehmensvision und Festlegung der<br />

für ein bestimmtes Geschäftsjahr den Betrag von<br />

CHF 300 000 voraussichtlich übersteigt;<br />

Geschäftspolitik;<br />

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