Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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· Überwachung und Beurteilung der internen Kontrolle; · Antragstellung an den Verwaltungsrat betreffend<br />
· Überwachung und Beurteilung der Integrität der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates;<br />
Finanzabschlüsse.<br />
· Festlegung der Grundsätze der Saläre, Entschädigungen,<br />
Erfolgsbeteiligungen sowie Pensionskassen-<br />
Das Audit Committee hat keine direkten Weisungsbefugregelungen der übrigen Organe und Angestellten;<br />
nisse gegenüber der Prüfgesellschaft und dem Konzern- · Vornahme allfälliger Anpassungen der variablen<br />
inspektorat. Das Audit Committee kann im Rahmen seiner Vergü tung in Berücksichtung der Nachhaltigkeit des<br />
Aufgaben und in Absprache mit dem Präsidenten des erzielten Erfolgs und der eingegangenen Risiken;<br />
Ver waltungsrates Aufträge erteilen.<br />
· Entscheid über den Verfall aufgeschobener Vergütungen;<br />
Der Entschädigungs- und Nominierungsausschuss (ENA) · Zustimmung zur Ausrichtung von Spontanprämien,<br />
besteht aus dem Präsidenten sowie zwei weiteren Mit- soweit diese gesamthaft mehr als CHF 100 000 und<br />
glie dern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder werden weniger als 1 Mio. CHF betragen;<br />
vom Verwaltungsrat für eine Amtsperiode von vier Jah- · Genehmigung von Abgangsentschädigungen über<br />
ren parallel zu derjenigen des Verwaltungsrates bestellt. CHF 50 000 pro Einzelfall;<br />
Der Vorsitz obliegt dem Präsidenten des Verwaltungs- · Erstellen eines Vergütungsberichts zuhanden des<br />
rates. Der Präsident des Verwaltungsrats tritt bei der<br />
Beratung und der Beschlussfassung im ENA in den Aus-<br />
Verwaltungsrates.<br />
stand, wenn seine persönliche Vergütung für die Verwal- 3.5 Kompetenzregelung<br />
tungsratstätigkeit behandelt wird und entsprechende Dem Verwaltungsrat stehen folgende Befugnisse zu:<br />
Anträge an den Verwaltungsrat vorbereitet oder beschlos- · Erlass der für die Organisation des Geschäfts betriebs<br />
sen werden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen und die Kompetenzabgrenzung erforderlichen<br />
an den Sitzungen des ENA grundsätzlich nicht teil; der Reglemente, insbesondere des Organisations- und<br />
Vorsitzende der Geschäftsleitung wird bei Bedarf als Geschäftsreglements;<br />
Aus kunftsperson eingeladen. Im Berichtsjahr fanden im · Festlegung der Grundsätze der Ausgestaltung des<br />
Januar eine und im September zwei Sitzungen des ENA Rechnungswesens und der Finanzplanung;<br />
statt. Die Sitzungsdauer betrug im Durchschnitt zwei · Ernennung und Abberufung der mit der Geschäfts-<br />
Stun den. Bei diesen Sitzungen wurden keine externen führung betrauten Personen, Wahl und Abberufung<br />
Berater beigezogen. Der ENA hat die Aufgabe, bei Per- der bankengesetzlichen Revisionsstelle, Bestimmung<br />
sonal- und Entschädigungsfragen die entsprechenden des Vorsitzenden der Geschäftsleitung;<br />
Geschäfte vorzubereiten sowie an die zuständigen Ins- · Erteilung des Kollektivzeichnungsrechts an Mitglietanzen<br />
zu berichten und Anträge zu stellen. Teilweise der des Verwaltungsrates und an im Handelsregister<br />
hat der ENA Entscheidungskompetenz. Zu den zu be - einzutragende Zeichnungsberechtigte;<br />
han delnden Geschäften gehören insbesondere: · Erstellung des <strong>Geschäftsbericht</strong>s, Vorbereitung der<br />
· Vorbereitung und Antragstellung betreffend perso- Generalversammlung und Ausführung ihrer<br />
nelle Zusammensetzung und Funktionsverteilung im Beschlüsse;<br />
Verwaltungsrat;<br />
· Beschlussfassung über die Feststellung von<br />
· Antragstellung an den Verwaltungsrat betreffend Kapitalerhöhungen und daraus folgende Statuten-<br />
Anstellung und Entlassung des bzw. der Vorsitzenänderungen;den der Geschäftsleitung und der Mitglieder der · Beschlussfassung über die Erhöhung des Aktien-<br />
Geschäftsleitung;<br />
kapitals, soweit eine solche in der Kompetenz des<br />
· Festlegung von Anstellungsbedingungen, Salären, Verwaltungsrates liegt;<br />
Entschädigungen, Erfolgsbeteiligungen, Spesen- · Beschlussfassung über die Unternehmensstrategie<br />
pauschalen sowie Pensionskassenregelungen<br />
und über grundlegende Fragen der Geschäftspolitik;<br />
des bzw. der Vorsitzenden der Geschäftsleitung und · Errichtung und Aufhebung von im Handelsregister<br />
der Mitglieder der Geschäftsleitung;<br />
einzutragenden Zweigniederlassungen;<br />
· Festlegung der individuellen Basissaläre, Spesen- · Festlegung der generellen Aufbauorganisation der<br />
pauschalen und variablen Vergütungen für Mitarbei- <strong>Bank</strong>;<br />
tende, deren individuelle Total Compensation · Erlass der Unternehmensvision und Festlegung der<br />
für ein bestimmtes Geschäftsjahr den Betrag von<br />
CHF 300 000 voraussichtlich übersteigt;<br />
Geschäftspolitik;<br />
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