Praxishandreichung - (ESF) im Land Bremen
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Verfahren, Methoden und Kriterien der Ermittlung und Validierung von nicht formalen und<br />
informellen Lernprozessen müssen „gerecht und transparent sein.“ 7 Um dies zu erreichen muss mit<br />
kulturellen Unterschieden (wie z.B. einer unterschiedlichen Gewichtung und Wertung von Werten)<br />
sensibel umgegangen werden und auf eine monokulturelle Ausrichtung muss verzichtet werden.<br />
Nur so können Kompetenzfeststellungsverfahren einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration<br />
von Migrantinnen und Migranten leisten und für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt beitragen.<br />
Martina Früchtl, Koordination IQ Facharbeitskreis "Kompetenzfeststellung und Profiling"<br />
Tür an Tür- Integrationsprojekte gGmbH<br />
3. Qualitätsstandards zur Kompetenzfeststellung mit Menschen<br />
mit Migrationshintergrund<br />
Um ein möglichst umfassendes Bild über Potenziale, Werte und Kompetenzen eines Menschen zu<br />
bekommen, reicht es nicht aus nur einen Ausschnitt zu betrachten (wie z.B. nur berufliche<br />
Kompetenzen). Instrumente zur Kompetenzfeststellung müssen möglichst ganzheitlich ausgerichtet<br />
sein und berufliche Kompetenzen, als auch Schlüsselkompetenzen und individuelle Ressourcen<br />
erfassen. Dabei müssen formell als auch informell erworbene Kompetenzen Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Kompetenzfeststellungsverfahren müssen <strong>im</strong>mer zielgerichtet sein, d.h. sie dienen der<br />
Berufsorientierung, Berufs- oder Lebenswegplanung oder der Einbindung in adäquate<br />
Förderangebote. Bei der Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren müssen <strong>im</strong>mer die<br />
Grundsätze der Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Gerechtigkeit und Transparenz herrschen. Dabei<br />
müssen die Privatsphäre und Rechte des Einzelnen <strong>im</strong>mer gewahrt werden. Das Individuum steht<br />
<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Mittelpunkt des Geschehens.<br />
Vorrangiges Ziel der Kompetenzfeststellung ist die Ermittlung von individuellen Kompetenzen,<br />
Fertigkeiten und Potenzialen unter der Berücksichtigung kultureller Aspekte und geschlechtlicher<br />
Präferenzen. Die Konzipierung, Durchführung und Auswertung von Kompetenzfeststellung erfolgt<br />
unter der Berücksichtigung von genderspezifischen und kulturellen Aspekten. So sollen z.B.<br />
Fragestellungen oder Tests nicht paradox sein, oder in keiner Relation zur Wirklichkeit stehen. Mit<br />
kulturellen Unterschieden (wie z.B. einer unterschiedlichen Gewichtung und Wertung von Werten)<br />
muss sensibel umgegangen werden und auf eine monokulturelle Ausrichtung verzichtet werden.<br />
Es ist zu beachten, dass eine dialogische Auseinandersetzung zwischen Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer und Fachkräften stattfinden kann, um kulturell bedingten Unterschieden Raum zur<br />
Aushandlung zu geben (z.B. Unterschiede in der Einordnung von Begriffen).<br />
Im Sinne des Diversity Management werden alle Unterschiedlichkeiten anerkannt, wertgeschätzt<br />
und als positiver Beitrag genutzt. Dies bedeutet auf Ebene:<br />
■ der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: die Möglichkeit der Feststellung von individueller<br />
Kompetenzen, ins besonderes interkultureller Kompetenz<br />
7 Rat der Europäischen Union, 18. Mai 2004: „Entwurf von Schlußfolgerungen des Rates und der <strong>im</strong> Rat<br />
vereinigten Vertreter der Regierung der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die<br />
Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen.<br />
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