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Praxishandreichung - (ESF) im Land Bremen

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Verfahren, Methoden und Kriterien der Ermittlung und Validierung von nicht formalen und<br />

informellen Lernprozessen müssen „gerecht und transparent sein.“ 7 Um dies zu erreichen muss mit<br />

kulturellen Unterschieden (wie z.B. einer unterschiedlichen Gewichtung und Wertung von Werten)<br />

sensibel umgegangen werden und auf eine monokulturelle Ausrichtung muss verzichtet werden.<br />

Nur so können Kompetenzfeststellungsverfahren einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration<br />

von Migrantinnen und Migranten leisten und für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt beitragen.<br />

Martina Früchtl, Koordination IQ Facharbeitskreis "Kompetenzfeststellung und Profiling"<br />

Tür an Tür- Integrationsprojekte gGmbH<br />

3. Qualitätsstandards zur Kompetenzfeststellung mit Menschen<br />

mit Migrationshintergrund<br />

Um ein möglichst umfassendes Bild über Potenziale, Werte und Kompetenzen eines Menschen zu<br />

bekommen, reicht es nicht aus nur einen Ausschnitt zu betrachten (wie z.B. nur berufliche<br />

Kompetenzen). Instrumente zur Kompetenzfeststellung müssen möglichst ganzheitlich ausgerichtet<br />

sein und berufliche Kompetenzen, als auch Schlüsselkompetenzen und individuelle Ressourcen<br />

erfassen. Dabei müssen formell als auch informell erworbene Kompetenzen Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Kompetenzfeststellungsverfahren müssen <strong>im</strong>mer zielgerichtet sein, d.h. sie dienen der<br />

Berufsorientierung, Berufs- oder Lebenswegplanung oder der Einbindung in adäquate<br />

Förderangebote. Bei der Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren müssen <strong>im</strong>mer die<br />

Grundsätze der Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, Gerechtigkeit und Transparenz herrschen. Dabei<br />

müssen die Privatsphäre und Rechte des Einzelnen <strong>im</strong>mer gewahrt werden. Das Individuum steht<br />

<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Mittelpunkt des Geschehens.<br />

Vorrangiges Ziel der Kompetenzfeststellung ist die Ermittlung von individuellen Kompetenzen,<br />

Fertigkeiten und Potenzialen unter der Berücksichtigung kultureller Aspekte und geschlechtlicher<br />

Präferenzen. Die Konzipierung, Durchführung und Auswertung von Kompetenzfeststellung erfolgt<br />

unter der Berücksichtigung von genderspezifischen und kulturellen Aspekten. So sollen z.B.<br />

Fragestellungen oder Tests nicht paradox sein, oder in keiner Relation zur Wirklichkeit stehen. Mit<br />

kulturellen Unterschieden (wie z.B. einer unterschiedlichen Gewichtung und Wertung von Werten)<br />

muss sensibel umgegangen werden und auf eine monokulturelle Ausrichtung verzichtet werden.<br />

Es ist zu beachten, dass eine dialogische Auseinandersetzung zwischen Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer und Fachkräften stattfinden kann, um kulturell bedingten Unterschieden Raum zur<br />

Aushandlung zu geben (z.B. Unterschiede in der Einordnung von Begriffen).<br />

Im Sinne des Diversity Management werden alle Unterschiedlichkeiten anerkannt, wertgeschätzt<br />

und als positiver Beitrag genutzt. Dies bedeutet auf Ebene:<br />

■ der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: die Möglichkeit der Feststellung von individueller<br />

Kompetenzen, ins besonderes interkultureller Kompetenz<br />

7 Rat der Europäischen Union, 18. Mai 2004: „Entwurf von Schlußfolgerungen des Rates und der <strong>im</strong> Rat<br />

vereinigten Vertreter der Regierung der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die<br />

Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen.<br />

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