Der Fremdenverkehr im Kreis Von Landrat Dr. Gernot Korthals Der Fremdenverkehr ist im Kreis Schleswig-Flensburg zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden, der auch in Zukunft weiterentwickelt werden soll. Sowohl die Landesplanung als auch der Kreis sehen hierin eine Möglichkeit, zur allgemeinen wirtschaftlichen Stärkung dieses Raumes beizutragen. Die Landesplanung unterscheidet zwischen Fremdenverkehrsverordnungs-, -gestaitungsund -entwicklungsräumen. In Fremdenverkehrsordnungsräumen ist bereits ein solches Maß an Konzentration und damit verbunden an hohen Belastungen der Landschaft erreicht, daß hier Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur Saisonverlängerung Vorrang haben vor einer Ausweitung der Bettenkapazität. Nach Auffassung der Landesplanungsbehörde, die ihren Niederschlag gefunden hat im Regionalplan V vom 23.3.1975, der für den Raum des Kreises Schleswig-Flensburg und Nordfriesland und die kreisfreie Stadt Flensburg gilt, gibt es in diesem Kreisgebiet noch keine Bereiche, die Ordnungsmaßnahmen erforderlich machen. Das bedeutet allerdings nicht, daß es nicht auch hier Gebiete gibt, deren weitere Entwicklung sorgfältig beobachtet und geplant werden muß, damit nicht durch ein Übermaß an Fremdenverkehr die Landschaft zu sehr belastet und damit in ihrem Erholungswert beeinträchtigt wird. Die gesamte Ostseeküste des Kreises ist im Regionalplan V als Fremdenverkehrsgestaltungsraum ausgewiesen, in dem die Stadt Glücksburg als Schwerpunkt besonders herausgehoben ist. Dieses landschaftlich sehr schön gelegene Ostseebad an der Flensburger Förde soll nach den Vorstellungen der Landesplanung, die vom Kreis unterstützt werden, als Seeheilbad und als Kurzzeiterholungsgebiet weiter ausgebaut werden. Hier ist, nachdem moderne Kureinrichtungen bereits erstellt worden sind, insbesondere eine Verbesserung des Bettenangebotes erforderlich, und zwar vornehmlich im mittelständischen Bereich. Die Funktion von Glücksburg als Naherholungsgebiet für die Flensburger Bevölkerung ist beim weiteren Ausbau der Fremdenverkehrsinfrastruktur (Verkehrsanbindung, Parkplätze, Strandkapazitäten, Gaststätten, Wander- und Radfahrwege) besonders zu berücksichtigen. Innerhalb dieses Fremdenverkehrsgestaltungsraumes an der Ostseeküste gibt es besondere Entwicklungsgebiete, unter anderem in den Gemeinden Langballig, Westerholz, Quern (Ortsteil Neukirchen), Steinbergkirche und Steinberg (insbesondere Ortsteile Norgaardholz und Steinberghaff) sowie im Raum zwischen Gelting und Maasholm, in dem die besonderen Standortvorteile der offenen Meeresküste und der binnenseeähnlichen Schleilandschaft genutzt werden sollen. Zu den Fremdenverkehrsentwicklungsräumen im Landesinnern gehören die gesamte Schleilandschaft sowie die Gebiete im Bereich der Eider, Treene und Sorge. Hier ist nach den Zielen der Landesplanung Süderstapel verstärkt als Luftkurort auszubauen. Das Ufergebiet der Schlei ist für den Erholungsverkehr sehr reizvoll, seine Belastbarkeit ist jedoch begrenzt. Aus diesem Grunde soll die Fremdenverkehrsentwicklung schwerpunktmäßig unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Situation erfolgen, u. a. in den Gemeinden Borgwedel, Brodersby (Ortsteil Missunde), Ulsnis, Lindaunis und in der Stadt Arnis, die mit etwa 560 Einwohnern nicht nur die kleinste Stadt des Landes, sondern der Bundesrepublik Deutschland ist. Da diese unmittelbar an der Schlei gelegene Gemeinde trotz der geringen Einwohnerzahl eine durchaus städtische Siedlungsstruktur aufweist, ist die weitere Entwicklung hier ganz entscheidend von der Lösung des Kanalisationsproblems abhängig. 30 Archiv der Kreisgemeinschaft Johannisburg e.V. - <strong>Johannisburger</strong> <strong>Heimatbrief</strong> <strong>1979</strong> www.Kreis-Johannisburg.de
Winterstimmung in den Flöruper Bergen Es gibt viele schöne Bauernhöfe in unserem Patenkreis S Archiv der Kreisgemeinschaft Johannisburg e.V. - <strong>Johannisburger</strong> <strong>Heimatbrief</strong> <strong>1979</strong> www.Kreis-Johannisburg.de 31