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Berliner Hochschulgesetz - Institut für Physik - Humboldt-Universität ...

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14. A b s c h n i t t<br />

Staatliche Anerkennung von Hochschulen<br />

§ 123 Staatliche Anerkennung von Hochschulen<br />

§ 124 Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft<br />

§ 125 Ordnungswidrigkeiten<br />

15. A b s c h n i t t<br />

Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 126 Überleitungsbestimmungen <strong>für</strong> die Hochschulgremien und die Kuratorien<br />

§ 127 Fortbestehen der Dienstverhältnisse<br />

§ 128 Akademische Räte und Lektoren/Akademische Rätinnen und Lektorinnen<br />

§ 129 Nichtübergeleitete Hochschuldozenten und -dozentinnen und wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />

§ 130 Übergangsregelungen <strong>für</strong> das Personal der Fachhochschule <strong>für</strong> Verwaltung und Rechts-<br />

pflege Berlin - aufgehoben -<br />

§ 130a Übergangsregelungen <strong>für</strong> das Personal der künstlerischen Hochschulen<br />

§ 131 Nachdiplomierung<br />

§ 132 Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung<br />

§ 133 Unterrichtsgeldpauschalen<br />

§ 134 Laufbahn <strong>für</strong> <strong>Universität</strong>sbeamte und -beamtinnen<br />

§ 135 Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung, Altersgrenze<br />

§ 136 Verlängerung der Amtszeit<br />

§ 137 Anpassung der Promotionsordnungen<br />

§ 137a Verlängerung von Erprobungsregelungen<br />

§ 138 Außerkrafttreten entgegenstehender Vorschriften<br />

§ 139 Inkrafttreten<br />

Erster Abschnitt<br />

Einleitende Vorschriften<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Dieses Gesetz gilt <strong>für</strong> die Hochschulen des Landes Berlin (staatliche Hochschulen). Daneben<br />

gelten die Rahmenvorschriften des Ersten bis Fünften Kapitels des Hochschulrahmengesetzes<br />

(HRG) in der Fassung vom 9. April 1987 (BGBl I S.1170 / GVBl. S. 1526), soweit sie unmittelbar in<br />

den Ländern gelten oder nachstehend auf sie verwiesen wird.<br />

(2) Staatliche Hochschulen sind <strong>Universität</strong>en, Kunsthochschulen und Fachhochschulen. Staatliche<br />

<strong>Universität</strong>en sind die<br />

- Freie <strong>Universität</strong> Berlin,<br />

- <strong>Humboldt</strong>-<strong>Universität</strong> zu Berlin,<br />

- Technische <strong>Universität</strong> Berlin,<br />

- <strong>Universität</strong> der Künste Berlin.<br />

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