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Geschäftsbericht 2012 - Donner & Reuschel

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Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen bewerten wir entspre-<br />

chend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten. Im Falle<br />

einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegen-<br />

den Wert abgeschrieben.<br />

Immaterielle Anlagewerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />

planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

bewertet. Grundsätzlich wird bei immateriellen Vermögensgegenständen mit Anschaf-<br />

fungskosten bis netto 150 Euro von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen und<br />

bei Zugang direkt abgeschrieben. Von der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Ver-<br />

mögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abge-<br />

sehen.<br />

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige<br />

Abschreibungen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.<br />

Grundsätzlich wird bei Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis netto 150 Euro von einer<br />

dauerhaften Wertminderung ausgegangen und bei Zugang direkt abgeschrieben.<br />

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steu-<br />

erentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Latente<br />

Steuern werden auf Basis des aktuell gültigen Steuersatzes ermittelt.<br />

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Werden diese mit einem<br />

Disagio aufgenommen, ist der Abschlag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

bilanziert und wird zeitanteilig aufgelöst.<br />

Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde.<br />

Für die Bewertung wurden als Rechnungsgrundlagen die biometrischen Grundwerte aus<br />

den Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.<br />

Mit Ausnahme der Pensionszusagen aus Gehaltsumwandlung wurde der Erfüllungsbe-<br />

trag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet.<br />

Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB betrug der Rechnungszinsfuß 5,06 %. Darüber hinaus<br />

wurden folgende Bewertungsparameter bei der Berechnung berücksichtigt:<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass die Versorgungsberechtigten die Be-<br />

triebsrente mit dem frühest möglichen Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Ren-<br />

tenversicherung beziehen. Falls in der Pensionszusage ein früheres Pensionierungsalter<br />

vereinbart ist, so wurde dieses Pensionierungsalter bei der Bewertung berücksichtigt. Für<br />

DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong> 51

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