Geschäftsbericht 2012 - Donner & Reuschel
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Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen bewerten wir entspre-<br />
chend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten. Im Falle<br />
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegen-<br />
den Wert abgeschrieben.<br />
Immaterielle Anlagewerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />
planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
bewertet. Grundsätzlich wird bei immateriellen Vermögensgegenständen mit Anschaf-<br />
fungskosten bis netto 150 Euro von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen und<br />
bei Zugang direkt abgeschrieben. Von der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Ver-<br />
mögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abge-<br />
sehen.<br />
Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.<br />
Grundsätzlich wird bei Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis netto 150 Euro von einer<br />
dauerhaften Wertminderung ausgegangen und bei Zugang direkt abgeschrieben.<br />
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steu-<br />
erentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Latente<br />
Steuern werden auf Basis des aktuell gültigen Steuersatzes ermittelt.<br />
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Werden diese mit einem<br />
Disagio aufgenommen, ist der Abschlag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
bilanziert und wird zeitanteilig aufgelöst.<br />
Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde.<br />
Für die Bewertung wurden als Rechnungsgrundlagen die biometrischen Grundwerte aus<br />
den Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.<br />
Mit Ausnahme der Pensionszusagen aus Gehaltsumwandlung wurde der Erfüllungsbe-<br />
trag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet.<br />
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB betrug der Rechnungszinsfuß 5,06 %. Darüber hinaus<br />
wurden folgende Bewertungsparameter bei der Berechnung berücksichtigt:<br />
Anhang zum Jahresabschluss<br />
Grundsätzlich wurde davon ausgegangen, dass die Versorgungsberechtigten die Be-<br />
triebsrente mit dem frühest möglichen Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Ren-<br />
tenversicherung beziehen. Falls in der Pensionszusage ein früheres Pensionierungsalter<br />
vereinbart ist, so wurde dieses Pensionierungsalter bei der Bewertung berücksichtigt. Für<br />
DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong> 51