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Schriftenreihe - E+S Rück

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Was die schwerbehinderten Opfer anbetrifft, so möchten die Versicherer mehr an der Lebensgestaltung<br />

der Opfer nach dem Unfall mitwirken, was seit 2005 in Frankreich gesetzlich möglich ist.<br />

Einerseits möchten die Versicherer an der Entwicklung adaptierter Betreuungsstrukturen für Schwerbehinderte<br />

mitarbeiten (Stichwort Rehabilitation). Andererseits soll das Bedürfnis des Opfers an Betreuung<br />

durch Drittpersonen durch die Zahlung von Renten unterstützt werden.<br />

Diese Vorschläge müssen jetzt zwischen den verschiedenen Akteuren (d. h. Behörden, Opferschutzorganisationen,<br />

Versicherer, Anwälte) diskutiert werden.<br />

Die Vereinigung der französischen Rechtsanwälte hat demgegenüber bereits ihre Besorgnis über die<br />

Vorschläge der französischen Versicherer im Weißbuch zum Ausdruck gebracht.<br />

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