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Schriftenreihe - E+S Rück

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3.6.7. Widerrechtliche Tötung (Wrongful Death)<br />

Der den Hinterbliebenen direkt zustehende Anspruch soll den Geschädigten für durch den Tod des Angehörigen<br />

erlittene Verluste entschädigen. Das Recht zu klagen ist regelmäßig nur engen Familienmitgliedern<br />

vorbehalten, und der Anspruch ist meist auf Zuwendungen beschränkt, die der Anspruchsteller<br />

im Falle des Weiterlebens des Verstorbenen erhalten hätte. Weitere Ansprüche der Hinterbliebenen können<br />

sein: die Kosten, die mit dem Tod des Verstorbenen entstanden sind, die Verminderung des Erbes<br />

oder ein Schmerzensgeld des Überlebenden.<br />

3.7. Schadenminderungspflicht (Mitigation of Damages)<br />

Die Schadenminderungspflicht besteht in den USA in ähnlichem Umfang wie in Europa. Der Geschädigte<br />

hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten; tut er dies nicht, wird der entsprechende<br />

Teil des entstandenen Schadens abgezogen. Auch hier können wieder von Staat zu Staat die Anforderungen<br />

an den Geschädigten variieren. Interessant ist, dass einige Versicherer in der Bearbeitung von Schäden<br />

eine Software einsetzen, die die Handlungszeit des Geschädigten überprüft – wie etwa den Zeitraum<br />

zwischen Unfall und Arztbesuch. Bei Verzögerungen wird dann von einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht<br />

ausgegangen und automatisch ein geringerer Anspruch errechnet.<br />

3.8. Praxis der Schadenbearbeitung in den USA<br />

Die Bearbeitung der Schäden in der KH-Versicherung findet in ähnlicher Art und Weise wie in Europa<br />

statt. Im Schadensfall benachrichtigt regelmäßig jeder Beteiligte des Verkehrsunfalls seine Versicherung.<br />

Die jeweilige Versicherung befragt im Anschluss die Fahrer, es werden Beweismittel, Polizeiberichte und<br />

Fotos, etc. angefordert. Auch medizinische Berichte werden nachgefragt und je nach Höhe und Sachverhalt<br />

Gutachter eingeschaltet. Einige Versicherungen arbeiten wie in Deutschland auch mit speziellen<br />

Fragebögen zur Sachverhaltsermittlung. Nach der Feststellung des Sachverhalts trifft der Sachbearbeiter<br />

die Entscheidung, wie weiter mit dem Anspruch zu verfahren ist. Diese Entscheidung hängt in den USA<br />

nicht allein vom festgestellten Sachverhalt ab, da in vielen Fällen die Anspruchsteller von Anwälten vertreten<br />

sind, sodass Fragen auch aus rein taktischen Gründen aufgeworfen werden. Wie schon beim<br />

Schmerzensgeld angesprochen, kann die Frage des Gerichtsstands, drohender Juryverfahren oder sympathischer<br />

Anspruchsteller eine große Rolle in der Entscheidung der Versicherung spielen.<br />

3.9. Reservierung<br />

Die Reservierung der Schäden liegt allein im Ermessen der Versicherer. Es gibt keine verbindlichen Regeln,<br />

allerdings wird die Reservepolitik regelmäßig von den Ratingagenturen bewertet und spielt auch<br />

eine Rolle in den Abgaben an die <strong>Rück</strong>versicherung.<br />

Die US-Erstversicherer haben unterschiedliche Vorgehensweisen, um den Anforderungen der Ratingagenturen<br />

zu genügen. Zeitpunkt und Höhe der Reserve sind hier die beiden wichtigen Faktoren, sodass<br />

regelmäßig der vermutliche Gesamtschaden reserviert wird. Allerdings gibt es auch noch die Methode<br />

der sog. Stufenreservierung, die nur den zunächst zu bezahlenden Schaden reserviert; dies führt über<br />

die Jahre zu unbefriedigenden Ergebnissen.<br />

Große Versicherer sind teilweise dazu übergegangen, für regelmäßig wiederkehrende Arten von Schäden<br />

einen Durchschnittswert zu ermitteln. Bei der Meldung eines solchen Schadens wird dann automatisch<br />

in Höhe des Durchschnittswerts reserviert. Was den zeitlichen Faktor angeht, werden Reserven regelmäßig<br />

30, 60 oder 90 Tage nach dem Schadenereignis gestellt und dann regelmäßig angepasst.<br />

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