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Schriftenreihe - E+S Rück

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2.5.6. Zusammenfassung<br />

Mit dem heutigen Komplexitätsgrad in der Personenschadenberechnung ist eine Schadenberechnung<br />

„von Hand“ kaum mehr zu bewältigen. Richter, Anwälte und Fachspezialisten der Versicherungswirtschaft,<br />

welche sich mit der Bearbeitung komplexer Personenschäden befassen, werden die Schadenberechnung<br />

zukünftig vermehrt mit dem Leonardoprogramm vornehmen. Zudem dürften auch Regressverhandlungen<br />

mit den Sozialversicherern in Zukunft auf Basis der mittels LEONARDO berechneten<br />

Schadenkalkulation erfolgen.<br />

Trotz der „Vereinfachung“ in der Schadenberechnung muss man sich immer bewusst sein, dass LEONARDO<br />

lediglich ein Hilfsmittel zur Kapitalisierung und Berechnung von Personenschäden darstellt. Nach wie<br />

vor gilt es, den konkreten Verhältnissen im Einzelfall (wie z. B. Ausbildung, Beruf, bisherige berufliche<br />

Entwicklung, betriebsinterne Karrieremöglichkeiten, vorgesehene Fortbildung, Familienstand sowie<br />

Krankheiten bzw. Prädispositionen des Geschädigten) Rechnung zu tragen.<br />

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