Schriftenreihe - E+S Rück
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2.5.3. Kapitalisierung<br />
Hierbei handelt es sich um einen Rechnungsvorgang, mit welchem der heutige Kapitalwert von zukünftigen,<br />
periodischen Leistungen oder Renten ermittelt wird. Es wird aufgezeigt, welches Kapital heute<br />
bereitgestellt werden muss, um die künftigen periodischen Leistungen für die ganze Laufdauer zu finanzieren.<br />
2.5.4. Barwerttafeln<br />
Anfänglich wurden sogenannte Mortalitätstafeln benutzt. Diese stammen von Herrn Charles Soldan und<br />
Herrn Paul Piccard (veröffentlicht 1895 bzw. 1918). Die ersten Aktivitätstafeln (Barwerttafeln) wurden<br />
1948 publiziert und 1960 durch das Bundesgericht übernommen. Die aktuelle Publikation – welche auf<br />
den neuesten Rechnungsgrundlagen basiert – stammt aus dem Jahre 2001.<br />
Die Barwerttafeln von „Stauffer/Schaetzle“ sind ein anerkanntes Hilfsmittel für die Kapitalisierung und<br />
werden in der Praxis zumeist für die Berechnung von Personenschäden im Haftpflichtrecht und die Regressberechnung<br />
im Sozialversicherungsrecht eingesetzt.<br />
2.5.4.1. Mortalitätstafeln<br />
Eine Mortalitätsrente (oft auch Leibrente genannt) läuft, solange die rentenberechtigte Person – unabhängig<br />
vom zu beurteilenden Unfall – lebt, d. h. bis zu ihrem mutmasslichen Tod. Als Beendigungsgrund<br />
wird nur die Sterbenswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Im Haftpflichtrecht werden diese beispielsweise<br />
benutzt, um lebenslänglich anfallende Pflegekosten zu kapitalisieren.<br />
2.5.4.2. Aktivitätstafeln<br />
Wenn Schadensersatz für die Nachteile der Arbeitsunfähigkeit zu leisten ist, dürfen die Mortalitätstafeln<br />
nicht verwendet werden; dies, weil die Dauer der Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit im Allgemeinen nicht<br />
identisch ist mit der Lebensdauer. Bei den Aktivitätstafeln wird neben der Sterbewahrscheinlichkeit auch<br />
noch das Invalidisierungsrisiko berücksichtigt. Eine Aktivitätsrente läuft, bis die rentenberechtigte Person<br />
– unabhängig vom zu beurteilenden Unfall – voraussichtlich sterben oder invalid werden würde.<br />
2.5.4.3. Kapitalisierungszinsfuss<br />
Dem Kapitalisierungsvorgang liegt die theoretische Annahme zugrunde, dass der Kapitalempfänger jeweils<br />
den Jahresbetrag der Rente bezieht und den verbleibenden Rest des Kapitals zu dem Zins anlegt,<br />
mit dem bei der Kapitalisierung diskontiert wird.<br />
Der Kapitalisierungszinsfuss beträgt seit 1946 konstant 3,5 %. Diese feste Praxis wirkt sich förderlich<br />
auf die Rechtssicherheit und Praktikabilität aus.<br />
2.5.5. Leonardoprogramm<br />
Im Jahre 2001 wurde das Projekt LEONARDO – gemeinsam durch einen Anwalt, welcher Geschädigte<br />
vertritt, und ein Direktionsmitglied einer namhaften Versicherungsgesellschaft – erfolgreich realisiert.<br />
LEONARDO steht für verschiedene, aufeinander abgestimmte Hilfsmittel zur Kapitalisierung und Berechnung<br />
von Personenschäden. Im Zentrum steht das Kalkulationsprogramm. Mit diesem lassen sich insbesondere<br />
Invaliditäts- und Versorgungsschäden einfach, schnell und genau berechnen.<br />
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