Schriftenreihe - E+S Rück
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stellt er darauf ab, wie eine Jury im Rechtsstreit entscheiden würde. Das Schmerzensgeld wird regelmäßig<br />
im Einzelfall anhand der gegebenen Umstände ermittelt, wobei die Bandbreite der Summen entsprechend<br />
groß ist.<br />
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedensten Faktoren:<br />
• Medizinische Faktoren: Art und Dauer der Verletzung,<br />
• Juristische Faktoren:<br />
– Bundesstaat, in dem der Geschädigte seinen Schaden geltend macht,<br />
– rechtliche Vertretung des Geschädigten, denn gute anwaltliche Vertretung bringt ein durchschnittlich<br />
höheres Schmerzensgeld,<br />
• Persönlichkeit des Geschädigten: Wie würde sich der Geschädigte in einem potenziellen Verfahren<br />
darstellen?<br />
In den meisten Fällen stellt aus den oben genannten Gründen das Schmerzensgeld den größten Teil des<br />
Gesamtschadens dar, oft ein Vielfaches der Heil- und Behandlungskosten.<br />
Einige Gerichtsbezirke haben die Reputation, überdurchschnittlich hohe Schmerzensgeldzahlungen zu<br />
gewähren. Klägeranwälte versuchen, die Ansprüche vor diese Gerichte zu bekommen, um entsprechenden<br />
Druck zu einem Vergleich auf den Versicherer aufzubauen, das sogenannte „Forum Shopping“. Auch<br />
Verfahren, die Ihren Weg nicht in eines dieser Gerichte finden, bergen das Risiko eines unerwartet hohen<br />
Schmerzensgeldanspruchs. Um zu verhindern, dass Schmerzensgelder ins Uferlose steigen und zu einer<br />
unkalkulierbaren Belastung für die Versicherer werden, haben 26 Staaten Schadensersatzlimitierungen<br />
eingeführt.<br />
3.6.4. Entstellung und dauerhafte Beeinträchtigung von Körperfunktionen<br />
Auch aus Entstellung und dauerhafter Beeinträchtigung entsteht durch den Verlust der Lebensqualität<br />
ein eigener Anspruch auf Schadensersatz. Anspruch kann zusätzlich zum Schmerzensgeld geltend gemacht<br />
werden, wobei der Schaden nicht im erlittenen Schmerz liegt, sondern im Nachteil durch die<br />
Entstellung bzw. die Beeinträchtigung der Körperfunktion. Die Ermittlung der Höhe eines solchen Schadens<br />
ist ähnlich wie beim Schmerzensgeld von den genannten Faktoren abhängig.<br />
3.6.5. Loss of Consortium<br />
Der Verlust der Gemeinschaft wird generell nur dem Ehepartner des Geschädigten zugestanden. In manchen<br />
Staaten wird der Anspruch auch nahen Angehörigen, wie Eltern oder Großeltern zugesprochen. Je<br />
nachdem, wer Anspruchsteller ist, setzt sich die Schadengrundlage aus bis zu drei Komponenten zusammen,<br />
die sogenannten „3 S“: Sex, Society im Sinne von Gemeinschaft und Services, das sind Dienste wie<br />
Haushaltsführung, die typischerweise von dem Ehepartner erbracht wurden und nun entfallen.<br />
Anders als beim Schmerzensgeld haben Klägeranwälte in der Vergangenheit nicht sehr stark auf diese<br />
Anspruchsgrundlage abgestellt. Eine Ursache könnte der Grundsatz sein, dass Ehepartner in guten und<br />
in schlechten Zeiten zueinander stehen. Eine Verschlechterung ist hier im Lichte dieses Grundsatzes vor<br />
einer Jury schwer zu begründen.<br />
3.6.6. Zukünftige Schäden<br />
Jede Art von zukünftigen Schäden wird in die Abwicklung des Schadens einbezogen. Dabei wird bei der<br />
Berechnung der Höhe des Anspruchs auch eine zukünftige Preissteigerung einkalkuliert.<br />
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