Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern
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IHKs nicht in Zweifel. Auch wurde die Pflichtmitgliedschaft mehrfach <strong>von</strong> einer Mehrheit<br />
im B<strong>und</strong>estag bestätigt, wenngleich allerdings mit Erwartungen hinsichtlich stetiger<br />
Leistungsverbesserungen für die Mitglieder sowie mehr Transparenz <strong>und</strong> sparsamem<br />
Umgang mit den Mitgliedereinnahmen verknüpft (vgl. B<strong>und</strong>esregierung 2002;<br />
2004). Der Fortbestand der IHKs ist damit auch politisch einstweilen als gesichert<br />
anzusehen (Kluth 2002b) 7 .<br />
Wesentliche Merkmale der Rechtsverfassung der IHKs nach IHKG sind folgende (s.<br />
Schmidt-Trenz 2006, 160):<br />
• Die Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden im jeweiligen Kammerbezirk<br />
mit Beitragszwang,<br />
• das Recht der Mitglieder, eine parlamentarische Vertretung („Vollversammlung“)<br />
zu wählen, die aktive Unternehmer bzw. Vertretungsberechtigte sein müssen,<br />
• Haushaltsrecht <strong>und</strong> Personalhoheit liegen bei dieser Vollversammlung, die<br />
oberstes Beschlussorgan ist <strong>und</strong> aus ihrer Mitte das ehrenamtlich tätige Präsidium<br />
<strong>und</strong> die hauptamtlich tätige Hauptgeschäftsführung wählt,<br />
• die Delegation der laufenden Geschäfte der Kammer an eine/n Hauptgeschäftsführer/in,<br />
der/die <strong>von</strong> der Vollversammlung bestellt wird,<br />
• die rechtsgeschäftliche Vertretung der IHK durch den Präsidenten <strong>und</strong> den/die<br />
Hauptgeschäftsführer/in gemeinsam,<br />
• die Finanzaufsicht durch einen unabhängigen öffentlichen Rechnungshof <strong>und</strong><br />
• die Rechtsaufsicht durch die zuständigen Ministerien der B<strong>und</strong>esländer.<br />
Vergleichbare Kammern auf gesetzlicher Gr<strong>und</strong>lage mit Pflichtmitgliedschaft gibt es<br />
in der EU auch in Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg, Italien,<br />
Spanien, Griechenland <strong>und</strong> Slowenien (vgl. Kluth u.a. 2004, 11).<br />
Die IHKs in der heutigen Form als öffentlich-rechtliche Körperschaften beruhen auf<br />
dem preußischen Kammerrecht. Sie wurden 1848 im preußischen Staatsgebiet eingerichtet<br />
<strong>und</strong> nach der Reichsgründung 1871 auch in den übrigen Gebieten sukzessive<br />
übernommen. Im Zuge der Industrialisierung haben sie den neuen, stark wachsenden<br />
Bereich der <strong>Industrie</strong>unternehmen organisiert <strong>und</strong> sind zum mitgliederstärksten<br />
Kammersektor in Deutschland aufgestiegen.<br />
7<br />
Nach einer jüngeren Lehrmeinung im Kammerrecht wird allerdings Reformbedarf dahingehend<br />
gesehen, dass das Selbstverwaltungsprinzip durch mehr demokratische Beteiligungsrechte der<br />
Mitglieder u.a. gestärkt werden sollte (Kluth 2002b).