Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern
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gegenüber den einzelnen IHKs, sondern eine koordinierende Funktion der überörtlichen<br />
Belange <strong>und</strong> Interessen der Einzel-IHKs. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei die<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Pflege der „Marke IHK“, die konzeptionelle Unterstützung bei Regel<strong>und</strong><br />
Gemeinschaftsaufgaben der IHKs (Weiterbildung, Gründungsförderung usw.)<br />
<strong>und</strong> vor allem die b<strong>und</strong>espolitische Lobbyarbeit.<br />
In der Vollversammlung des Deutschen <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertags (DIHK)<br />
sind die einzelnen IHKs durch ihren Präsidenten <strong>und</strong> den Hauptgeschäftsführer vertreten.<br />
Die Mitgliedschaft einer IHK im DIHK ist nicht verpflichtend (vgl. Satzung des<br />
<strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertages, §3). Dennoch gehören alle IHKs dem DIHK an.<br />
Der DIHK hat laut Satzung mit der Mitgliederversammlung, dem Vorstand, dem geschäftsführenden<br />
Vorstand <strong>und</strong> dem Präsidenten vier zentrale Organe. Den geschäftsführenden<br />
Vorstand bilden der Präsident <strong>und</strong> die vier Vizepräsidenten, aus<br />
deren Mitte der Hauptgeschäftsführer berufen wird. Die Wahl des Präsidenten <strong>und</strong><br />
des geschäftsführenden Vorstandes wird durch die Vollversammlung vorgenommen<br />
(vgl. Satzung des DIHK §5 <strong>und</strong> §6).<br />
Der Vorstand des DIHK besteht (derzeit) aus 27 Mitgliedern, die <strong>von</strong> den Kammertagen<br />
der B<strong>und</strong>esländer berufen werden. Der Vorstand berät den Präsidenten, bereitet<br />
die Beschlüsse der DIHK-Mitgliederversammlung vor <strong>und</strong> verantwortet die wirtschaftspolitischen<br />
Richtlinien des DIHK. Die Geschäfte werden vom Präsidium geführt,<br />
dem der Präsident, die vier Vizepräsidenten <strong>und</strong> der Hauptgeschäftsführer angehören<br />
(vgl. DIHK-Satzung, §§ 9, 12).<br />
Die Mitgliedschaft einer IHK im DIHK ist mit der Entrichtung <strong>von</strong> Beiträgen verb<strong>und</strong>en.<br />
Der DIHK erhebt ebenfalls einen Gr<strong>und</strong>beitrag <strong>und</strong> eine Umlage. Zu dem<br />
Gr<strong>und</strong>beitrag addiert sich die Umlage, deren Höhe sich durch den Anteil der Gewerbeerträge<br />
im betreffenden Kammerbezirk am gesamten Gewerbeertrag aller Kammerbezirke<br />
bestimmt (vgl. Satzung des <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertages, §16).<br />
Der DIHK ist matrixförmig organisiert. Die beiden Achsen der Matrix bilden die Bereiche<br />
(wie Hauptgeschäftsführung, Kommunikation/Gesellschaftspolitik, Wirtschaftspolitik/Mittelstand/Innovation,<br />
Dienstleistungen/Infrastruktur/Regionalpolitik, Europa,<br />
Internationales etc.) <strong>und</strong> die bereits oben erwähnten Geschäftsfelder (wie Standortpolitik,<br />
Starthilfe/Unternehmensförderung etc.).<br />
Der DIHK als Dachorganisation der 80 IHKs in Deutschland definiert als seine Aufgaben<br />
zum einen die Förderung der Zusammenarbeit der IHKs verb<strong>und</strong>en mit der<br />
Organisation eines breiten Erfahrungsaustausches <strong>und</strong> zum anderen die Vertretung<br />
der Interessen der Gesamtheit der Gewerbetreibenden gegenüber politischen Akteuren<br />
auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> EU-Ebene. Diese Aufgabenverteilung umschreibt der DIHK in<br />
seinem Internetauftritt so: „Niemand erfüllt augenfälliger als die 80 IHKs mit fast 110