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Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern

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gegenüber den einzelnen IHKs, sondern eine koordinierende Funktion der überörtlichen<br />

Belange <strong>und</strong> Interessen der Einzel-IHKs. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen dabei die<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Pflege der „Marke IHK“, die konzeptionelle Unterstützung bei Regel<strong>und</strong><br />

Gemeinschaftsaufgaben der IHKs (Weiterbildung, Gründungsförderung usw.)<br />

<strong>und</strong> vor allem die b<strong>und</strong>espolitische Lobbyarbeit.<br />

In der Vollversammlung des Deutschen <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertags (DIHK)<br />

sind die einzelnen IHKs durch ihren Präsidenten <strong>und</strong> den Hauptgeschäftsführer vertreten.<br />

Die Mitgliedschaft einer IHK im DIHK ist nicht verpflichtend (vgl. Satzung des<br />

<strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertages, §3). Dennoch gehören alle IHKs dem DIHK an.<br />

Der DIHK hat laut Satzung mit der Mitgliederversammlung, dem Vorstand, dem geschäftsführenden<br />

Vorstand <strong>und</strong> dem Präsidenten vier zentrale Organe. Den geschäftsführenden<br />

Vorstand bilden der Präsident <strong>und</strong> die vier Vizepräsidenten, aus<br />

deren Mitte der Hauptgeschäftsführer berufen wird. Die Wahl des Präsidenten <strong>und</strong><br />

des geschäftsführenden Vorstandes wird durch die Vollversammlung vorgenommen<br />

(vgl. Satzung des DIHK §5 <strong>und</strong> §6).<br />

Der Vorstand des DIHK besteht (derzeit) aus 27 Mitgliedern, die <strong>von</strong> den Kammertagen<br />

der B<strong>und</strong>esländer berufen werden. Der Vorstand berät den Präsidenten, bereitet<br />

die Beschlüsse der DIHK-Mitgliederversammlung vor <strong>und</strong> verantwortet die wirtschaftspolitischen<br />

Richtlinien des DIHK. Die Geschäfte werden vom Präsidium geführt,<br />

dem der Präsident, die vier Vizepräsidenten <strong>und</strong> der Hauptgeschäftsführer angehören<br />

(vgl. DIHK-Satzung, §§ 9, 12).<br />

Die Mitgliedschaft einer IHK im DIHK ist mit der Entrichtung <strong>von</strong> Beiträgen verb<strong>und</strong>en.<br />

Der DIHK erhebt ebenfalls einen Gr<strong>und</strong>beitrag <strong>und</strong> eine Umlage. Zu dem<br />

Gr<strong>und</strong>beitrag addiert sich die Umlage, deren Höhe sich durch den Anteil der Gewerbeerträge<br />

im betreffenden Kammerbezirk am gesamten Gewerbeertrag aller Kammerbezirke<br />

bestimmt (vgl. Satzung des <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> Handelskammertages, §16).<br />

Der DIHK ist matrixförmig organisiert. Die beiden Achsen der Matrix bilden die Bereiche<br />

(wie Hauptgeschäftsführung, Kommunikation/Gesellschaftspolitik, Wirtschaftspolitik/Mittelstand/Innovation,<br />

Dienstleistungen/Infrastruktur/Regionalpolitik, Europa,<br />

Internationales etc.) <strong>und</strong> die bereits oben erwähnten Geschäftsfelder (wie Standortpolitik,<br />

Starthilfe/Unternehmensförderung etc.).<br />

Der DIHK als Dachorganisation der 80 IHKs in Deutschland definiert als seine Aufgaben<br />

zum einen die Förderung der Zusammenarbeit der IHKs verb<strong>und</strong>en mit der<br />

Organisation eines breiten Erfahrungsaustausches <strong>und</strong> zum anderen die Vertretung<br />

der Interessen der Gesamtheit der Gewerbetreibenden gegenüber politischen Akteuren<br />

auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> EU-Ebene. Diese Aufgabenverteilung umschreibt der DIHK in<br />

seinem Internetauftritt so: „Niemand erfüllt augenfälliger als die 80 IHKs mit fast 110

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