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Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern

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IHKs zum einen den Grenzen der B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> innerhalb der B<strong>und</strong>esländer den<br />

kommunalen Gebietskörperschaften oder der mittelinstanzlichen Ebene der Landesverwaltung<br />

(Bezirksregierungen). In drei B<strong>und</strong>esländern gibt es jeweils nur eine IHK:<br />

in Berlin, Hamburg <strong>und</strong> im Saarland. NRW hat mit 16 die meisten IHK-Bezirke. Im<br />

Regelfall umfassen die IHK-Bezirke mehrere kreisfreie Städte oder Landkreise. Einige<br />

Kammerbezirke sind deckungsgleich mit den jeweiligen Regierungsbezirken<br />

(Nürnberg für Mittelfranken, München <strong>und</strong> Oberbayern, Augsburg für Schwaben).<br />

Nach Angaben des DIHK (DIHK 2007b) beträgt die Mitgliederzahl aller IHKs 3,6 Millionen<br />

Unternehmen. Die IHK München <strong>und</strong> Oberbayern ist mit 209.000 Mitgliedern<br />

die größte IHK. Die IHK Berlin hat fast 203.000 Mitglieder <strong>und</strong> ist damit zweitgrößte<br />

deutsche IHK. Bildet man den Mittelwert für die 80 IHKs, beträgt die durchschnittliche<br />

Mitgliederzahl pro Kammer ca. 45.000 Mitglieder. Dieser Wert trifft annähernd beispielsweise<br />

für die IHK Magdeburg im Jahr 2005 (ca. 46.000 Mitglieder) zu (vgl. IHK<br />

Magdeburg 2006).<br />

Die Mitgliedschaft umfasst sowohl Ein-Personen-Unternehmen (sog. Solo-<br />

Selbstständige), deren Anteil im Zuge des Gründungsbooms seit den 1990er Jahren<br />

deutlich zugenommen hat, als auch, je nach Kammerbezirk, Hauptbetriebsstandorte<br />

<strong>von</strong> Großkonzernunternehmen (z.B. IHK Wolfsburg-Lüneburg, IHK Pfalz (Ludwigshafen),<br />

IHK Frankfurt/Main, IHK für München <strong>und</strong> Oberbayern). Je nach regionaler Betriebsgrößen-<br />

<strong>und</strong> Branchenstruktur variieren die Anzahl <strong>und</strong> Zusammensetzung der<br />

Mitgliedschaft einer IHK sowie die faktische Bedeutung bestimmter Betriebsgrößen<br />

merklich.<br />

Insgesamt ist die Struktur der IHK-Mitgliedschaft im Wesentlichen deckungsgleich mit<br />

der Betriebsgrößen- <strong>und</strong> Branchenverteilung der gewerblichen Wirtschaft. Danach<br />

haben 99,9% der 3,53 Millionen Unternehmen in Deutschland (2006) bis zu 499 Beschäftigte<br />

<strong>und</strong> einen Jahresumsatz bis zu 50 Mill. € (IfM Bonn 2009). Allein 91,7%<br />

der Unternehmen haben bis zu neun Beschäftigte, weitere 6,7% 10-49 Beschäftigte,<br />

1,5% 50-249 Beschäftigte <strong>und</strong> 0,18% 250-499 Beschäftigte. Sowohl die Vielzahl der<br />

kleinen <strong>und</strong> Kleinstunternehmen als auch Großunternehmen stellen in organisationspolitischer<br />

Hinsicht eine besondere Herausforderung für die IHKs dar.<br />

2.2.2 Gesetzlicher Auftrag <strong>und</strong> historische Wurzeln<br />

<strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> <strong>Handelskammern</strong> (IHKs) als Selbstverwaltungseinrichtungen sind Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts, deren Auftrag durch die Gesetzgeber des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der jeweiligen B<strong>und</strong>esländer festgelegt wird. Ihre rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen

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