Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern
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15<br />
Im Beschluss zur Wiedereinführung der Beitragsfreiheit für Kleinunternehmen wurde<br />
1998 vom B<strong>und</strong>estag zum einen klargestellt, dass die IHK als öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft weiterhin erforderlich <strong>und</strong> sachgerecht sei 15 ,<br />
zum anderen damit aber auch ein breiter Reformauftrag 16 an die IHK-Organisation<br />
verknüpft. Gr<strong>und</strong>legende Reformen wurden insbesondere in Bezug auf „mehr Effizienz<br />
<strong>und</strong> Transparenz sowie eine stärkere Orientierung auf Selbstverwaltung, Interessenwahrnehmung<br />
<strong>und</strong> Dienstleistung für die Mitgliedsunternehmen“ sowie ein<br />
„Beitrag zur Verminderung der finanziellen Belastung der Wirtschaft“ <strong>und</strong> eine generell<br />
„noch bessere Abstimmung <strong>von</strong> Beiträgen <strong>und</strong> Leistungen“ verlangt (vgl. B<strong>und</strong>esregierung<br />
2002). Im Bericht der B<strong>und</strong>esregierung zur Umsetzung dieses Reformauftrags<br />
wurde dazu festgestellt, dass „deutliche Effizienzsteigerungen bei den Leistungen<br />
der IHKs“ <strong>und</strong> Fortschritte bei der Entwicklung der Mitgliedsbeiträge erzielt worden<br />
seien, aber auch weiterhin erwartet werde, dass die IHKs ihre Effizienz <strong>und</strong><br />
Transparenz verbesserten (vgl. B<strong>und</strong>esregierung 2004, 3).<br />
Im Zuge dieses Reformauftrages wurden seit Ende der 1990er Jahre zahlreiche neue<br />
Angebote aufgebaut <strong>und</strong> organisatorische Modernisierungsprozesse eingeleitet, auf<br />
die unten (s. Kap. 2.2.2) noch ausführlicher eingegangen werden wird.<br />
Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die IHKs als öffentlich-rechtliche Körperschaften<br />
mit Pflichtmitgliedschaft <strong>und</strong> Beitragspflicht seit Anfang der 1990er Jahre<br />
unter erheblichem Rechtfertigungsdruck stehen. Außerdem hat sich im Zuge des<br />
sektoralen Strukturwandels die Struktur der Mitglieder weiter <strong>von</strong> den im Durchschnitt<br />
größeren <strong>Industrie</strong>- zu den durchschnittlich kleineren Dienstleistungsunternehmen<br />
<strong>und</strong> zu mittelständischen Unternehmen verschoben.<br />
Im Folgenden sollen nun das Aufgabenspektrum <strong>und</strong> die finanziellen Ressourcen<br />
genauer betrachtet werden.<br />
2.2.4 Aufgaben <strong>und</strong> Leistungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer Zwitterstellung zwischen Staat <strong>und</strong> Wirtschaft nehmen die IHKs, wie<br />
auch die anderen deutschen Kammern sowohl hoheitliche Aufgaben im Auftrag des<br />
Staates als auch die Kollektivinteressen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat bzw.<br />
der Politik wahr (vgl. DIHK 2004).<br />
Interessenausgleich bei heterogener Mitgliedschaft<br />
15 Im Beschluss des BVerfG vom 17.12.2001 wird der Gesetzgeber aufgefordert, ständig zu prüfen,<br />
„ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen“ (zit. nach<br />
Kluth 2002, 356).<br />
16 Voraus ging ein Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz im November 1996.