Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern
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<strong>und</strong> neuerdings wieder vermehrt die Diskussion über Lobbyismus (vgl. Leif/Speth<br />
2003; 2006) erweist sich hingegen für den Zweck der Abschätzung der <strong>Handlungspotenziale</strong><br />
innerhalb der IHK-Organisation als nicht brauchbar. Verbändetheorien<br />
(vgl. <strong>von</strong> Alemann 1987; Sebaldt 1997) <strong>und</strong> Theorien des Dritten Sektors (vgl. Zimmer/Priller<br />
2007) wiederum beziehen sich auf Non-Profit-Organisationen mit freiwilliger<br />
Mitgliedschaft <strong>und</strong> klammern <strong>von</strong> daher die Kammern aus. Deren Sonderstatus<br />
als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft im Vergleich zu Wirtschaftsverbänden<br />
(mit freiwilliger Mitgliedschaft) <strong>und</strong> tripartistischen Organisationen<br />
(wie z. B. dem RKW) wird durch sie allerdings deutlich (vgl. Übersicht bei Sebaldt/Straßner<br />
2004, 57f.).<br />
2 Organisatorisch-institutionelle Rahmenbedingungen der<br />
<strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> <strong>Handelskammern</strong><br />
2.1 Vorbemerkung: Kammerwesen <strong>und</strong> funktionale Selbstverwaltung<br />
In der Fachliteratur zeichnet sich ein interdisziplinärer Konsens ab, das deutsche<br />
Kammerwesen aus seiner Kernaufgabe funktionaler Selbstverwaltung heraus zu<br />
analysieren. Funktionale Selbstverwaltung unterscheidet sich <strong>von</strong> der kommunalen<br />
Selbstverwaltung durch ihren Subsystembezug <strong>und</strong> umfasst neben wirtschaftlichen<br />
bzw. beruflichen (Wirtschafts- <strong>und</strong> Berufskammern) noch die akademische (Hochschulen)<br />
<strong>und</strong> die soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger) (Hendler<br />
2002; Kluth 2002, 1999). Gemeinsam ist allen die unter staatlicher Rechtsaufsicht<br />
(z.T. auch Fachaufsicht) stehende, zumeist auf Pflichtmitgliedschaft basierende demokratische<br />
Regelung eigener Belange im Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.<br />
Da die Körperschaften Teil der öffentlichen Verwaltung sind, steht ihren Mitgliedern<br />
Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu. Die <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Handelskammern</strong> sind eine <strong>von</strong> vier „ständischen“ Varianten der Selbstverwaltung 1 ,<br />
die historisch aus den Korporationen der Kaufleute <strong>und</strong> Gewerbetreibenden hervorgegangen<br />
sind.<br />
Wie sich zeigen wird, nehmen die IHKs wegen ihrer Größe, Branchenheterogenität<br />
<strong>und</strong> Statushomogenität auch innerhalb des deutschen Kammerwesens eine besondere<br />
Rolle ein. Bei der zentralen Frage <strong>von</strong> PräTrans, wie IHKs ein Aufgabenfeld wie<br />
1<br />
Die drei anderen sind die in die Handwerksorganisation integrierten Handwerkskammern, die Berufskammern<br />
der Freien Berufe sowie die Landwirtschaftskammern. Zu erwähnen sind auch noch<br />
die vereinzelt in Deutschland als Pflichtkorporationen der Arbeitnehmerschaft bestehenden Arbeitskammer<br />
im Saarland <strong>und</strong> die Arbeitnehmerkammer in Bremen (vormals getrennte Kammern<br />
<strong>von</strong> Arbeiter/innen <strong>und</strong> Angestellten).