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Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern

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<strong>und</strong> neuerdings wieder vermehrt die Diskussion über Lobbyismus (vgl. Leif/Speth<br />

2003; 2006) erweist sich hingegen für den Zweck der Abschätzung der <strong>Handlungspotenziale</strong><br />

innerhalb der IHK-Organisation als nicht brauchbar. Verbändetheorien<br />

(vgl. <strong>von</strong> Alemann 1987; Sebaldt 1997) <strong>und</strong> Theorien des Dritten Sektors (vgl. Zimmer/Priller<br />

2007) wiederum beziehen sich auf Non-Profit-Organisationen mit freiwilliger<br />

Mitgliedschaft <strong>und</strong> klammern <strong>von</strong> daher die Kammern aus. Deren Sonderstatus<br />

als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft im Vergleich zu Wirtschaftsverbänden<br />

(mit freiwilliger Mitgliedschaft) <strong>und</strong> tripartistischen Organisationen<br />

(wie z. B. dem RKW) wird durch sie allerdings deutlich (vgl. Übersicht bei Sebaldt/Straßner<br />

2004, 57f.).<br />

2 Organisatorisch-institutionelle Rahmenbedingungen der<br />

<strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong> <strong>Handelskammern</strong><br />

2.1 Vorbemerkung: Kammerwesen <strong>und</strong> funktionale Selbstverwaltung<br />

In der Fachliteratur zeichnet sich ein interdisziplinärer Konsens ab, das deutsche<br />

Kammerwesen aus seiner Kernaufgabe funktionaler Selbstverwaltung heraus zu<br />

analysieren. Funktionale Selbstverwaltung unterscheidet sich <strong>von</strong> der kommunalen<br />

Selbstverwaltung durch ihren Subsystembezug <strong>und</strong> umfasst neben wirtschaftlichen<br />

bzw. beruflichen (Wirtschafts- <strong>und</strong> Berufskammern) noch die akademische (Hochschulen)<br />

<strong>und</strong> die soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger) (Hendler<br />

2002; Kluth 2002, 1999). Gemeinsam ist allen die unter staatlicher Rechtsaufsicht<br />

(z.T. auch Fachaufsicht) stehende, zumeist auf Pflichtmitgliedschaft basierende demokratische<br />

Regelung eigener Belange im Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.<br />

Da die Körperschaften Teil der öffentlichen Verwaltung sind, steht ihren Mitgliedern<br />

Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu. Die <strong>Industrie</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Handelskammern</strong> sind eine <strong>von</strong> vier „ständischen“ Varianten der Selbstverwaltung 1 ,<br />

die historisch aus den Korporationen der Kaufleute <strong>und</strong> Gewerbetreibenden hervorgegangen<br />

sind.<br />

Wie sich zeigen wird, nehmen die IHKs wegen ihrer Größe, Branchenheterogenität<br />

<strong>und</strong> Statushomogenität auch innerhalb des deutschen Kammerwesens eine besondere<br />

Rolle ein. Bei der zentralen Frage <strong>von</strong> PräTrans, wie IHKs ein Aufgabenfeld wie<br />

1<br />

Die drei anderen sind die in die Handwerksorganisation integrierten Handwerkskammern, die Berufskammern<br />

der Freien Berufe sowie die Landwirtschaftskammern. Zu erwähnen sind auch noch<br />

die vereinzelt in Deutschland als Pflichtkorporationen der Arbeitnehmerschaft bestehenden Arbeitskammer<br />

im Saarland <strong>und</strong> die Arbeitnehmerkammer in Bremen (vormals getrennte Kammern<br />

<strong>von</strong> Arbeiter/innen <strong>und</strong> Angestellten).

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