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Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern

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IHK-Mitglieder beitragsfrei, was einer Anzahl <strong>von</strong> mehr als 1,5 Mio. Gewerbetreibenden<br />

entsprach (vgl. Schmidt-Trenz 2006, 161). Die IHKs hatten damit – nach den<br />

Definitionen der ökonomischen Theorie kollektiven Handelns (vgl. Schmidt-Trenz<br />

2006; Goltz 2002) – ein massives Kontributionsproblem, das Problem des sog.<br />

Trittbrettfahrertums bei der Herstellung <strong>von</strong> Kollektivgütern. Alle Mitglieder hatten <strong>von</strong><br />

den Leistungen profitiert <strong>und</strong> genossen volles Wahlrecht für die Vollversammlung,<br />

aber nur die Hälfte hatte sich an der Aufbringung der Kosten beteiligt. Mit einem<br />

Schlag wurde nun 1994 ein erheblicher Teil der Gewerbetreibenden beitragspflichtig,<br />

was die Kritik an der Pflichtmitgliedschaft mit Beitragszwang <strong>und</strong> den Leistungen der<br />

IHKs bis hin zur Anstrengung einer Verfassungsklage enorm beflügelte 10 . Noch bevor<br />

das BverfG 2001 die Pflichtmitgliedschaft mit Beitragszwang bestätigte, wurde<br />

1998 das IHKG erneut geändert (IHKÄndG) <strong>und</strong> 1999 die Beitragsfreiheit für Kleinstgewerbetreibende<br />

(zur Definition s. Kap. 2.2.6) wieder eingeführt. Damit sind wieder<br />

ca. ein Drittel der IHK-Mitglieder beitragsfrei gestellt worden (s. ebd., 162).<br />

Über alle Kammern hinweg blieb aber für einen Anteil <strong>von</strong> 15-20% der Mitglieder die<br />

Beitragspflicht erhalten, die bis 1994 noch beitragsfrei waren. Dieser Mitgliederanteil,<br />

der je nach regionaler Betriebsgrößenstruktur auch noch höher ausfallen kann, ist<br />

somit <strong>von</strong> der Beitragspflicht unverhältnismäßig stark betroffen, da ihr Jahresertrag<br />

bescheiden ausfällt, aber über der Freistellungsgrenze liegt. Ihre Unzufriedenheit mit<br />

den „Gegenleistungen“ der IHK dürfte stark ausgeprägt sein. Da diese Betriebsinhaber/innen<br />

aber auch stark durch die Betriebs- bzw. Existenzsicherung in Anspruch<br />

genommen werden, nehmen sie ihre Mitwirkungsrechte in der Kammer wenig bis gar<br />

nicht wahr, was in unseren mit Kleinunternehmer/innen <strong>und</strong> Solo-Selbstständigen<br />

bestätigt worden ist. Aus Sicht der Kammerorganisation stellen sie mithin eine<br />

„schwierige“ Mitgliedergruppe dar. Nach Schmidt-Trenz (2006, 163), der sich auf eine<br />

Mitgliederbefragung der IHK Karlsruhe <strong>von</strong> 1994 bezieht, korreliert die Wahrnehmung,<br />

dass die Leistungserbringung durch die IHK <strong>von</strong> hoher Qualität sei, mit der<br />

Nähe der Befragten zum Kammergeschehen. Auch eine IHK-Umfrage aus dem Jahr<br />

2005 bestätigte, dass insbesondere die Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten<br />

mit der Kammer unzufrieden sind, wohingegen zwei Drittel bis drei Viertel der<br />

größeren Unternehmen sich zufrieden äußern (zit. nach Sack u.a. 2008, 144).<br />

Am anderen Ende der Betriebsgrößenskala können Großunternehmen, wenn sie unzufrieden<br />

mit der Kammer sind, auf diese Druck ausüben, in dem sie mit dem Austritt<br />

bzw. der Betriebsverlagerung drohen <strong>und</strong> politisches Lobbying für ihre Interessen<br />

10 1996 wurde <strong>von</strong> 350 Gewerbetreibenden im Kammerbezirk Dortm<strong>und</strong> der IHK-Verweigerer e.V.<br />

gegründet (www.ihk-verweigerer.de). Nach eigenen Angaben sind die Kammerkritiker seit 2000 in<br />

allen Kammerbezirken organisiert <strong>und</strong> versuchen, auf die IHK-Vollversammlungen einzuwirken.<br />

Weitere Kritiker(gruppen) bleiben hier wegen sehr polemischer Äußerungen <strong>und</strong> unangemessener<br />

historischer Vergleiche außer Betracht.

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