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Handlungspotenziale von Industrie- und Handelskammern

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19<br />

06.02.09). Stein des Anstoßes für die Klage eines kammerkritischen Mitgliedes war<br />

die Beteiligung der IHK Kassel an der „Limburger Erklärung“ der hessischen Kammern<br />

zum „Gewerbe- <strong>und</strong> <strong>Industrie</strong>standort Hessen“ (2004), in der zu sechs Politikfeldern<br />

<strong>von</strong> Bildungs- bis Verkehrspolitik Forderungen formulierten wurden. Bei ihren<br />

Plädoyers für Studiengebühren, Kernenergie <strong>und</strong> Ganztagsbetreuung in Schulen sah<br />

der hessische VGH die Grenze zwischen erlaubter Interessenvertretung <strong>und</strong> verbotener<br />

allgemeinpolitischer Stellungnahme als überschritten <strong>und</strong> als außerhalb der<br />

Kompetenzen der Kammer liegend an (ebd.) 19 .<br />

Berufsausbildung im dualen System<br />

Bei der dualen Ausbildung in gewerblichen <strong>und</strong> kaufmännischen Berufen nehmen die<br />

IHKs maßgebliche Aufgaben wahr. Sie wirken mit an der Erstellung neuer Berufsbilder,<br />

nehmen die Prüfungen ab, Registrieren die Ausbildungsverhältnisse <strong>und</strong> Stellen<br />

die Ausbildereignung etc.<br />

Administrative Aufgaben <strong>und</strong> Gutachtenerstellung<br />

Darüber hinaus nehmen sie zahlreiche administrative Aufgaben zur Regelung des<br />

Geschäftsverkehrs (Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Sach- <strong>und</strong> Fachk<strong>und</strong>eprüfungen,<br />

Schlichtungsverfahren, Einigungsstelle bei Wettbewerbsstreitigkeiten)<br />

wahr <strong>und</strong> stellen Gutachten aus (fachk<strong>und</strong>ige Stellungnahmen z.B. in Insolvenzverfahren,<br />

bei der Vergabe <strong>von</strong> öffentlichen Krediten <strong>und</strong> Zuschüssen),. In ca. 50 Einzelvorschriften<br />

verschiedener Gesetze sind ihnen weitere spezielle Aufgaben übertragen<br />

worden (vgl. DIHK 2002). Die IHKs sind berechtigt, Einrichtungen zur Förderung<br />

der gewerblichen Wirtschaft zu gründen <strong>und</strong> zu unterhalten. Die Vertretung sozialpolitischer<br />

<strong>und</strong> arbeitsrechtlicher Interessen ist ausdrücklich aus dem Aufgabenbereich<br />

der IHKs ausgenommen.<br />

2.2.5 Finanzielle Ressourcen<br />

Die Einnahmen der IHK setzen sich aus den Pflichtbeiträgen der Mitglieder, aus Gebühren<br />

<strong>und</strong> Entgelten für die Inanspruchnahme <strong>von</strong> Dienstleistungen <strong>und</strong> der Erstattung<br />

<strong>von</strong> Verwaltungskosten durch das jeweilige B<strong>und</strong>esland zusammen (vgl.<br />

Kluth/Rieger 2004, 39). Die Beiträge <strong>und</strong> Erstattungen decken - definitionsgemäß -<br />

die Finanzierung der gesetzlichen Auftragsleistungen <strong>und</strong> die Leistungen für die Gesamtinteressen<br />

der Gewerbetreibenden ab, wobei der größte Teil der Einnahmen auf<br />

19 Die Revision beim B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht wurde zugelassen.

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