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21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

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Zur Transparenz: Internet-Marktplätze tragen einerseits zu einer genauen<br />

Kenntnis der Marktgegebenheiten <strong>und</strong> damit zur besseren Vergleichbarkeit von<br />

Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen bei.<br />

Dies gilt vor allem für technisch erklärungsbedürftige Güter.<br />

Die Fülle zeitnaher Informationen über Markttransaktionen birgt andererseits die<br />

Gefahr abgestimmten Verhaltens in sich.<br />

Dies gilt vor allem für homogene Massengüter – denken Sie beispielsweise an<br />

das klassische Kartellprodukt Zement -, bei denen es ausschließlich um den<br />

Preis geht.<br />

Wettbewerbsverzerrungen können ebenfalls durch Beschränkungen beim<br />

Zugang zu Marktplätzen hervorgerufen werden, sei es, dass ohne sachlichen<br />

Gr<strong>und</strong> nur bestimmte Lieferanten zugelassen werden, sei es, dass ein Zwang zur<br />

exklusiven Nutzung der Plattform besteht.<br />

Nun zum dritten Gefährdungspotential, der Nachfragebündelung.<br />

Bedenklich ist eine geballte Einkaufsmacht sicherlich dann, wenn es um die Beschaffung<br />

direkter Vorprodukte geht.<br />

Denken Sie nur an Zuliefer-Produkte wie Reifen für die Automobilindustrie.<br />

Weniger problematisch hingegen dürfte es bei indirekten Vorprodukten wie z. B.<br />

Büroartikeln sein.<br />

Und aus Sicht von kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen wäre eine<br />

Zusammenfassung ihrer Beschaffungen sogar eine Chance im Kräftespiel mit<br />

großen Unternehmen.<br />

Das gilt sowohl im Hinblick auf ihre Wettbewerber als auch für die<br />

Marktgegenseite.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich, meine ich, kann möglichen wettbewerbsbeschränkenden<br />

Wirkungen von Internet-Marktplätzen bereits bei ihrer Ausgestaltung begegnet<br />

bzw. entgegengewirkt werden: Der Zugang muss offen <strong>und</strong> diskriminierungsfrei<br />

sein.<br />

Es darf kein Zwang zur exklusiven Beschaffung über eine Plattform geben <strong>und</strong><br />

Nachfragebündelung muss sich in wettbewerbskompatiblen Grenzen halten.<br />

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