21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt
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Zur Transparenz: Internet-Marktplätze tragen einerseits zu einer genauen<br />
Kenntnis der Marktgegebenheiten <strong>und</strong> damit zur besseren Vergleichbarkeit von<br />
Produkten <strong>und</strong> Dienstleistungen bei.<br />
Dies gilt vor allem für technisch erklärungsbedürftige Güter.<br />
Die Fülle zeitnaher Informationen über Markttransaktionen birgt andererseits die<br />
Gefahr abgestimmten Verhaltens in sich.<br />
Dies gilt vor allem für homogene Massengüter – denken Sie beispielsweise an<br />
das klassische Kartellprodukt Zement -, bei denen es ausschließlich um den<br />
Preis geht.<br />
Wettbewerbsverzerrungen können ebenfalls durch Beschränkungen beim<br />
Zugang zu Marktplätzen hervorgerufen werden, sei es, dass ohne sachlichen<br />
Gr<strong>und</strong> nur bestimmte Lieferanten zugelassen werden, sei es, dass ein Zwang zur<br />
exklusiven Nutzung der Plattform besteht.<br />
Nun zum dritten Gefährdungspotential, der Nachfragebündelung.<br />
Bedenklich ist eine geballte Einkaufsmacht sicherlich dann, wenn es um die Beschaffung<br />
direkter Vorprodukte geht.<br />
Denken Sie nur an Zuliefer-Produkte wie Reifen für die Automobilindustrie.<br />
Weniger problematisch hingegen dürfte es bei indirekten Vorprodukten wie z. B.<br />
Büroartikeln sein.<br />
Und aus Sicht von kleinen <strong>und</strong> mittleren Unternehmen wäre eine<br />
Zusammenfassung ihrer Beschaffungen sogar eine Chance im Kräftespiel mit<br />
großen Unternehmen.<br />
Das gilt sowohl im Hinblick auf ihre Wettbewerber als auch für die<br />
Marktgegenseite.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich, meine ich, kann möglichen wettbewerbsbeschränkenden<br />
Wirkungen von Internet-Marktplätzen bereits bei ihrer Ausgestaltung begegnet<br />
bzw. entgegengewirkt werden: Der Zugang muss offen <strong>und</strong> diskriminierungsfrei<br />
sein.<br />
Es darf kein Zwang zur exklusiven Beschaffung über eine Plattform geben <strong>und</strong><br />
Nachfragebündelung muss sich in wettbewerbskompatiblen Grenzen halten.<br />
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