21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt
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heranzieht, die Generalanwalt Colomer in seinem Schlussantrag zum Tetra Pak<br />
II-Urteil des EuGH entwickelt hat.<br />
Danach sind zu berücksichtigen:<br />
- die Nachfrage- <strong>und</strong> Angebotsstruktur der Märkte<br />
- die Merkmale der Produkte<br />
- der Rückgriff des beherrschenden Unternehmens auf seine Macht auf<br />
dem beherrschten Markt zum Zwecke der Durchdringung des mit diesem<br />
zusammenhängenden Marktes,<br />
- der Marktanteil des beherrschenden Unternehmens auf dem nicht<br />
beherrschten Markt <strong>und</strong><br />
- das Ausmaß, in dem das betroffene Unternehmen den beherrschten<br />
Markt kontrolliert.<br />
Für eine hinreichende Interdependenz der Märkte im vorliegenden Talking-<br />
Pages- <strong>und</strong> im hypothetischen WWW-Yellow-Pages-Fall spricht bereits die<br />
äußerst ähnliche Nachfrage- <strong>und</strong> Angebotsstruktur der Märkte sowie der<br />
zumindest teilidentische K<strong>und</strong>enstamm.<br />
Art. 14 Abs. 2 des Rahmenrichtlinien-Entwurfs verlangt überdies eine<br />
"hinreichende Verbindung zwischen [den] Märkten". Dies kann meines Erachtens<br />
unschwer über die ähnliche Nachfrage- <strong>und</strong> Angebotsstruktur der Märkte<br />
begründet werden.<br />
Auch die "Möglichkeit der Übertragung von Marktmacht" dürfte zu bejahen sein,<br />
weil die finanzkräftige BT mit dem Angebot, während des ersten Probejahres<br />
keine Gebühren zu verlangen, augenscheinlich die Strategie verfolgt,<br />
Wettbewerber mit einem Dumping-Preis aus dem neuen Geschäftsfeld zu<br />
vertreiben. Auch die Möglichkeit einer Verstärkung der gesamten Marktmacht<br />
des Unternehmens wird anzunehmen sein.<br />
Ich hoffe, das Beispiel hat eines deutlich gemacht: Die Fragen der<br />
Marktmachtverlagerung <strong>und</strong> der Interdependenz von Märkten werden in der<br />
Zukunft der Kommunikations- <strong>und</strong> damit auch der Internet-Regulierung eine<br />
große Rolle spielen.<br />
Das Interdependenzphänomen ist auch das kartellrechtliche Kernproblem der<br />
Konvergenzdiskussion: Die Marktgrenzen zwischen den einstmals klar<br />
voneinander unterschiedenen Medienmärkten (Presse, R<strong>und</strong>funk, Film)<br />
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