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21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

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Und letztlich führt das Internet zum Anwachsen der Reichweiten bei vielen<br />

Geschäften. Hatten die Unternehmen früher ihre nationalen Märkte oder im<br />

besten Fall Wirtschaftsregionen wie die EU oder Asien im Visier, so ist es heute<br />

vielfach von vornherein der Weltmarkt. Gerade für kleine <strong>und</strong> mittlere<br />

Unternehmen öffnet E-Business das bislang häufig verschlossene Tor zum<br />

globalen Markt.<br />

Da stellt sich recht schnell auch die Frage nach dem relevanten Markt. Ich weiß,<br />

das ist ein schwieriges <strong>und</strong> abendfüllendes Thema, so dass wir es hier auch<br />

nicht abschließend erörtern können.<br />

Eines steht für mich jedoch fest. Je schneller die weltweite Vernetzung<br />

fortschreitet <strong>und</strong> mehr Gewicht das Internet als globale Geschäftsplattform<br />

gewinnt, desto häufiger wird der Weltmarkt zum Maß der Dinge. Das gilt für die<br />

Unternehmen, das muss aber auch für die Bewertung von Wettbewerb<br />

insgesamt gelten.<br />

Die New Economy bietet Chancen, nicht nur für die Unternehmen. Der<br />

Wettbewerb insgesamt profitiert davon. Sie wirft aber auch eine Reihe von<br />

Fragen auf. Ein Beispiel dafür sind für mich immer die elektronischen<br />

Marktplätze.<br />

Einerseits fördern diese virtuellen Märkte durch das gleichzeitige <strong>und</strong> enge<br />

Nebeneinander vieler Anbieter <strong>und</strong> vieler Nachfrager intensiv den Wettbewerb.<br />

Und das ist positiv.<br />

Auf der anderen Seite können sich durch die virtuelle Nähe auch Gefahren für<br />

einen fairen Wettstreit um Aufträge <strong>und</strong> um Marktpositionen ergeben. So etwa<br />

unzulässige Absprachen auf der Verkaufsseite. Oder die Bündelung von<br />

Einkaufsmacht auf Seiten der Anbieter. Beides ist nachteilig.<br />

Dass die Kartellbehörden hier besonders aufmerksam sind, etwa was den<br />

diskriminierungsfreien Zugang für alle Teilnehmer <strong>und</strong> die Vertraulichkeit des<br />

Datenaustauschs angeht, muss man verstehen. Denn das Ziel jeder<br />

Wettbewerbsaufsicht ist ja letztlich die Förderung von Wettbewerb <strong>und</strong> nicht<br />

seine Verhinderung.<br />

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