21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt
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verschwimmen, wenn alle Produkte über dasselbe Trägermedium abgewickelt<br />
werden. Dadurch entstehen aber auch neue Interdependenzen zwischen<br />
Märkten. Das sektorspezifische Kartellrecht in Deutschland hat im<br />
R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag darauf bereits vorsichtig reagiert, wenn nach § 26<br />
R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag bei der Marktmachtbestimmung die benachbarten Märkte<br />
berücksichtigt werden müssen. Genauso stellt sich die Frage der<br />
Marktmachtverlagerung bei interdependenten Produktmärkten <strong>und</strong> der Märkte für<br />
Transaktionsdienste für Internet-Handelsplattformen.<br />
Wir brauchen eine moderne <strong>und</strong> inspirierte Neujustierung der bekannten<br />
allgemeinen kartellrechtlichen Konzepte für die Internet-Wirtschaft. Das junge<br />
<strong>und</strong> frische sektorspezifische Kartellrecht der Telekommunikation kann hier<br />
durchaus als Inspirationsquelle dienen.<br />
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