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21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

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verschwimmen, wenn alle Produkte über dasselbe Trägermedium abgewickelt<br />

werden. Dadurch entstehen aber auch neue Interdependenzen zwischen<br />

Märkten. Das sektorspezifische Kartellrecht in Deutschland hat im<br />

R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag darauf bereits vorsichtig reagiert, wenn nach § 26<br />

R<strong>und</strong>funkstaatsvertrag bei der Marktmachtbestimmung die benachbarten Märkte<br />

berücksichtigt werden müssen. Genauso stellt sich die Frage der<br />

Marktmachtverlagerung bei interdependenten Produktmärkten <strong>und</strong> der Märkte für<br />

Transaktionsdienste für Internet-Handelsplattformen.<br />

Wir brauchen eine moderne <strong>und</strong> inspirierte Neujustierung der bekannten<br />

allgemeinen kartellrechtlichen Konzepte für die Internet-Wirtschaft. Das junge<br />

<strong>und</strong> frische sektorspezifische Kartellrecht der Telekommunikation kann hier<br />

durchaus als Inspirationsquelle dienen.<br />

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