21.11.2013 Aufrufe

21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

21. und 22. Mai X. Internationale ... - Bundeskartellamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prof. Dr. Joachim Bornkamm<br />

Richter am B<strong>und</strong>esgerichtshof, Karlsruhe<br />

Das Internet beschäftigt die Rechtsprechung schon seit einiger Zeit intensiv,<br />

kartellrechtliche Fragen spielen aber bislang nur am Rande eine Rolle.<br />

Die wirklich im Mittelpunkt stehenden kartellrechtlichen Fragen sind noch weit<br />

davon entfernt, vom B<strong>und</strong>esgerichtshof entschieden worden zu sein. Das<br />

B<strong>und</strong>eskartellamt hat sich bereits mit Internet-Plattformen befasst, allerdings nur<br />

im Rahmen der Fusionskontrolle.<br />

Ich möchte Ihnen im Folgenden einige Überlegungen vortragen zur<br />

kartellrechtlichen Beurteilung solcher Internetauftritte. Zunächst ist ganz klar,<br />

dass das Internet in der Tendenz positiv ist für den Wettbewerb. Die Transparenz<br />

fördert im Allgemeinen den Wettbewerb <strong>und</strong> Marktzutrittsschranken werden –<br />

drastisch – gesenkt. Die Märkte vergrößern sich.<br />

Aber es gibt aber auch Problemzonen. Drei möchte ich nennen:<br />

- Internet-Plattformen als Gemeinschaftsunternehmen zwischen<br />

Wettbewerbern werfen Probleme auf.<br />

- Ein Bereich, der bislang noch nicht angesprochen wurde, ist die<br />

Diskriminierung des Internethandels im Rahmen selektiver<br />

Vertriebssysteme.<br />

- Schließlich kann auch ein Übermaß an Transparenz in einigen Märkten<br />

wettbewerbsschädlich sein.<br />

Zunächst zu Internet-Plattformen, die als Gemeinschaftsunternehmen von<br />

Wettbewerbern betrieben werden. Zunächst ist es sinnvoll, zwischen einem<br />

Marktplatz der Anbieter <strong>und</strong> einem Marktplatz der Nachfrager zu unterscheiden.<br />

Was macht eine von Anbietern betriebene Plattform? Entweder sie erbringt<br />

eigene Dienstleistungen oder sie beschränkt sich darauf, die Waren der Mütter<br />

anzubieten. Dementsprechend sind zwei mögliche Formen denkbar: Entweder ist<br />

der Marktplatz für alle Anbieter offen. Diese Form lässt sich in der nicht-virtuellen<br />

Welt mit einer Messe vergleichen, auf der alle Anbieter auftreten können <strong>und</strong><br />

sollen. Oder der Internet-Auftritt ist beschränkt auf die Angebote der Mütter. Das<br />

90

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!