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DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport

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Der Adapter muss sich vollständig in einem Bereich befinden, der begrenzt wird<br />

durch:<br />

x x Y y z z<br />

-220 -70 -230 +230 -2 330<br />

Tabelle 62<br />

Der Adapter muss mindestens an zwei Punkten mit dem Motorkreuz (SB-013) verschraubt<br />

sein.<br />

16.5 Befestigungspunkte an den Crashelementen<br />

Die an der Stirnseite der Bauteile EB-006 und EB-007 eingebrachten 4 „floating<br />

anchor nuts“ dürfen für das Befestigen von Bauteilen genutzt werden.<br />

Die Befestigungsschrauben Crashelement/Crashelement-Adapter dürfen auch für<br />

das Befestigen anderer Bauteile genutzt werden.<br />

17. Benzin<br />

Als Kraftstoff ist nur handelsüblicher, unverbleiter Kraftstoff zulässig, welcher mindestens<br />

der Spezifikation “SUPER PLUS“ gemäß der Norm DIN EN 228 entspricht<br />

und der die Grenzwerte gemäß Artikel 252.9.1 im Anhang J zum ISG einhält.<br />

Nur Umgebungsluft darf dem Kraftstoff als Verbrennungsmittel beigemischt werden.<br />

Jede künstliche Veränderung der Zusammensetzung der Umgebungsluft ist<br />

verboten.<br />

153

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