DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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Für die Nachgiebigkeit des Unterbodens gilt:<br />
Der vollständig am Wettbewerbsfahrzeug montierte Unterboden darf sich bei Einleitung<br />
einer Vertikalkraft von 500 N um maximal 5 mm nach unten bzw. um maximal<br />
5 mm nach oben bewegen. Diese Krafteinleitung erfolgt jeweils an drei Stellen<br />
nacheinander über einen Stempel mit einer Fläche von maximal 1.500 mm 2 . Der<br />
Stempel darf der Kontur angepasst werden. Zwischen den Stempel und den Unterboden<br />
darf Gummi mit einer Stärke von 3 mm gelegt werden. Die exakten Positionen<br />
der Krafteinleitung sowie die Ausführung der Stempel sind mit dem Technischen<br />
Delegierten abzustimmen.<br />
3.22.2a Heckdiffusor<br />
Als Heckdiffusor wird der nach hinten ansteigende Teil des Unterbodens bezeichnet.<br />
Die in der Spezifikation des SB-Teils (SB-002) vorgeschriebenen Finnen müssen<br />
aus T- oder L-förmigen Profilen gefertigt sein:<br />
• Die nicht senkrecht zur z-Ebene stehenden Schenkel der Profile dürfen maximal<br />
60 mm breit und maximal 3 mm stark sein und wahlweise auf der planen Fläche<br />
des Heckdiffusors aufgesetzt oder in Vertiefungen eingelassen werden, deren<br />
Tiefe, Länge und Breite der des betreffenden Schenkel entspricht.<br />
• Die T-Profile dürfen wahlweise verklebt oder verschraubt werden.<br />
Z50 – T- Finnen zulässige Abmessungen und Montage-Varianten<br />
Z51 – L Finnen zulässige Abmessungen und Montage-Varianten<br />
Für die Nachgiebigkeit des Heckdiffusors gilt:<br />
Der vollständig am Wettbewerbsfahrzeug montierte Heckdiffusor darf sich bei Einleitung<br />
einer Vertikalkraft von 500 N um maximal 5 mm nach unten bzw. um maximal<br />
5 mm nach oben bewegen. Diese Krafteinleitung erfolgt jeweils an drei Stellen<br />
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