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DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport

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Für die Nachgiebigkeit des Unterbodens gilt:<br />

Der vollständig am Wettbewerbsfahrzeug montierte Unterboden darf sich bei Einleitung<br />

einer Vertikalkraft von 500 N um maximal 5 mm nach unten bzw. um maximal<br />

5 mm nach oben bewegen. Diese Krafteinleitung erfolgt jeweils an drei Stellen<br />

nacheinander über einen Stempel mit einer Fläche von maximal 1.500 mm 2 . Der<br />

Stempel darf der Kontur angepasst werden. Zwischen den Stempel und den Unterboden<br />

darf Gummi mit einer Stärke von 3 mm gelegt werden. Die exakten Positionen<br />

der Krafteinleitung sowie die Ausführung der Stempel sind mit dem Technischen<br />

Delegierten abzustimmen.<br />

3.22.2a Heckdiffusor<br />

Als Heckdiffusor wird der nach hinten ansteigende Teil des Unterbodens bezeichnet.<br />

Die in der Spezifikation des SB-Teils (SB-002) vorgeschriebenen Finnen müssen<br />

aus T- oder L-förmigen Profilen gefertigt sein:<br />

• Die nicht senkrecht zur z-Ebene stehenden Schenkel der Profile dürfen maximal<br />

60 mm breit und maximal 3 mm stark sein und wahlweise auf der planen Fläche<br />

des Heckdiffusors aufgesetzt oder in Vertiefungen eingelassen werden, deren<br />

Tiefe, Länge und Breite der des betreffenden Schenkel entspricht.<br />

• Die T-Profile dürfen wahlweise verklebt oder verschraubt werden.<br />

Z50 – T- Finnen zulässige Abmessungen und Montage-Varianten<br />

Z51 – L Finnen zulässige Abmessungen und Montage-Varianten<br />

Für die Nachgiebigkeit des Heckdiffusors gilt:<br />

Der vollständig am Wettbewerbsfahrzeug montierte Heckdiffusor darf sich bei Einleitung<br />

einer Vertikalkraft von 500 N um maximal 5 mm nach unten bzw. um maximal<br />

5 mm nach oben bewegen. Diese Krafteinleitung erfolgt jeweils an drei Stellen<br />

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