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DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport

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• A12a die Trennlinien der Dachluke<br />

• A13 die zulässigen Öffnungen in der Heckscheibe<br />

• A14 Mit Genehmigung des DMSB und mit Zustimmung aller ITR-Hersteller sind<br />

lokale Modifikationen der skalierten Kontur in unmittelbarer Nähe der Designlinie<br />

zulässig. Der DMSB wird in jedem Fall nur solche Modifikationen genehmigen,<br />

die zweifelsfrei keinen relevanten Einfluss auf die aerodynamische Effizienz<br />

des Fahrzeugs haben und sich auf ein Angleichen zur Umgebungs-Kontur<br />

beschränken.<br />

• A15 Für die Durchführung der Auspuff-Austrittsöffnung ist es zulässig, auf beiden<br />

Fahrzeugseiten je eine Öffnung einzubringen. Die maximale Größe dieser<br />

Öffnungen ergibt sich durch ein Offset von 25 mm zur Innenfläche des um<br />

45 Grad zu FL-Ebene ausgerichteten Auspuff-Endrohrs. Relevant für die Größe<br />

der Öffnung sind die letzten 50 mm des Endrohrs (siehe 5.9.1).<br />

Z79 – Öffnung Auspuff-Austritt<br />

Die vom Luftstrom berührten Flächen innerhalb des in nachstehender Tabelle<br />

x x z z<br />

1.700 2.500 275 420<br />

Tabelle 8<br />

begrenzten Bereichs dürfen mit einem Flamm-/Hitzeschutz verkleidet werden. Vorausgesetzt,<br />

der Flamm-/Hitzeschutz hat an keiner Stelle mehr als 2 mm Offset zur<br />

skalierten Kontur.<br />

Zur Befestigung des Hitzeschutzes ist es zulässig, innerhalb des begrenzten Bereichs<br />

maximal 4, von der skalierten Kontur abweichende, runde, maximal 4 mm<br />

tiefe Vertiefungen mit einem Durchmesser

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