DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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) Das umbaute Volumen muss so groß sein, dass der nachstehend in den Zeichnungen<br />
Z40, Z41 und Z42 definierte Volumenkörper darin Platz findet, wenn<br />
seine rechteckige Grundfläche parallel zur VA-Ebene steht.<br />
Der Volumenkörper darf in keiner Ansicht zu sehen sein und nicht vom Luftstrom<br />
berührt werden.<br />
Z40 – verbindliche Abmessungen des Volumenkörpers oberhalb z=275 (Seitenansicht)<br />
Z41 – verbindliche Abmessung des Volumenkörpers oberhalb z=275 (Draufsicht)<br />
Z42 – Einbaulage Volumenkörper<br />
Ausnahme zu a)<br />
Die Innenflächen des Luftkanals der zulässigen Radhausentlüftung (siehe Art<br />
3.22.10) müssen in der Draufsicht nicht zu sehen sein.<br />
Im Bereich der Radausschnitt-Blende darf kein Teil der Hinterräder in der Rückansicht<br />
zu sehen sein.<br />
Ausnahme<br />
Verfügt die Radausschnitt-Blende über einen Luftkanal entsprechend 3.22.10, dürfen<br />
in der Rückansicht Teile der Räder durch den Luftkanal zu sehen sein.<br />
Ausgehend von einem parallel zur VA-Ebene bei x=1900 oberhalb von z=0 verlaufendem<br />
Schnitt, darf in der Vorderansicht kein Teil der Hinterräder innerhalb der<br />
Kontur zu sehen sein.<br />
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