DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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18.4 Zeitnahme Transponder<br />
Die von der ITR zugewiesenen Zeitnahme Transponder müssen während jeder zur<br />
<strong>DTM</strong> zählenden Veranstaltung eingebaut und funktionsfähig sein.<br />
Folgende Einbauvorschriften müssen eingehalten werden.<br />
Der Transponder muss:<br />
• fest am Fahrzeug montiert sein und darf im Verhältnis zum Koordinatensystem<br />
des Fahrzeugs keine Bewegungsmöglichkeit haben;<br />
• sich im rechten vorderen Radhaus befinden;<br />
• in Bezug zu seiner Längsachse vertikal montiert sein (maximal zulässige Neigung<br />
±10 Grad);<br />
• sich vollständig oberhalb z=150 befinden;<br />
• innerhalb eines kegelförmigen Bereichs von mindestens 10 Grad freie Sicht zur<br />
Fahrbahn haben,<br />
Z77 – Einbaulage Zeitnahmetransponder<br />
• die vorgeschriebene Spannungsversorgung ohne Trennstelle (Schalter, Relais<br />
etc.) mit Hilfe individueller Kabelbäume an „Pin3 TS Front“ des Einheitskabelbaums<br />
sichergestellt haben, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />
Für einen eventuell zweiten zugewiesenen Zeitnahme Transponder gelten die gleichen<br />
spiegelsymmetrischen Einbau- und Anschluss-Vorschriften im linken vorderen<br />
Radhaus.<br />
Auf Anweisung des DMSB oder der ITR können die Teilnehmer verpflichtet werden,<br />
zusätzliche Zeitnahme Transponder oder sonstige Geräte, zur Ermittlung von Rundenzeiten,<br />
der Überwachung der Geschwindigkeit in der Boxengasse, der Frühstarterkennung<br />
und der Standzeit bei einem Boxenstopp, betriebsbereit zu installieren.<br />
18.5 Incident Kamera<br />
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine funktionsfähige und betriebsbereite (Bild- und<br />
Daten-Erfassung sowie -Aufzeichnung) Incident Kamera (EB-029) so im Fahrzeug<br />
zu montieren, dass die von der Kamera gelieferten Bilder gleichzeitig das Lenkrad<br />
(möglichst vollumfänglich) als auch den Bereich vor dem Fahrzeug (Blick durch die<br />
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