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DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport

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18.4 Zeitnahme Transponder<br />

Die von der ITR zugewiesenen Zeitnahme Transponder müssen während jeder zur<br />

<strong>DTM</strong> zählenden Veranstaltung eingebaut und funktionsfähig sein.<br />

Folgende Einbauvorschriften müssen eingehalten werden.<br />

Der Transponder muss:<br />

• fest am Fahrzeug montiert sein und darf im Verhältnis zum Koordinatensystem<br />

des Fahrzeugs keine Bewegungsmöglichkeit haben;<br />

• sich im rechten vorderen Radhaus befinden;<br />

• in Bezug zu seiner Längsachse vertikal montiert sein (maximal zulässige Neigung<br />

±10 Grad);<br />

• sich vollständig oberhalb z=150 befinden;<br />

• innerhalb eines kegelförmigen Bereichs von mindestens 10 Grad freie Sicht zur<br />

Fahrbahn haben,<br />

Z77 – Einbaulage Zeitnahmetransponder<br />

• die vorgeschriebene Spannungsversorgung ohne Trennstelle (Schalter, Relais<br />

etc.) mit Hilfe individueller Kabelbäume an „Pin3 TS Front“ des Einheitskabelbaums<br />

sichergestellt haben, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />

Für einen eventuell zweiten zugewiesenen Zeitnahme Transponder gelten die gleichen<br />

spiegelsymmetrischen Einbau- und Anschluss-Vorschriften im linken vorderen<br />

Radhaus.<br />

Auf Anweisung des DMSB oder der ITR können die Teilnehmer verpflichtet werden,<br />

zusätzliche Zeitnahme Transponder oder sonstige Geräte, zur Ermittlung von Rundenzeiten,<br />

der Überwachung der Geschwindigkeit in der Boxengasse, der Frühstarterkennung<br />

und der Standzeit bei einem Boxenstopp, betriebsbereit zu installieren.<br />

18.5 Incident Kamera<br />

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine funktionsfähige und betriebsbereite (Bild- und<br />

Daten-Erfassung sowie -Aufzeichnung) Incident Kamera (EB-029) so im Fahrzeug<br />

zu montieren, dass die von der Kamera gelieferten Bilder gleichzeitig das Lenkrad<br />

(möglichst vollumfänglich) als auch den Bereich vor dem Fahrzeug (Blick durch die<br />

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