DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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Z64 – Lage des Auspuff-Endrohrs und der Auspuff-Austrittsöffnung<br />
Befindet sich die Austrittsöffnung vollumfänglich oberhalb von z=275 mm darf sich<br />
kein Punkt der Austrittsöffnung innerhalb der skalierten Kontur und kein Punkt der<br />
Austrittsöffnung weiter als 25 mm (+5 mm) von der skalierten Kontur entfernt befinden.<br />
Befindet sich ein Punkt der Austrittsöffnung bei z=275 mm oder darunter darf sich<br />
kein Punkt der Austrittsöffnung innerhalb von Y=950 mm befinden.<br />
Nach durchströmen der Austrittsöffnung muss das Abgas diffus strömen.<br />
Die Abgase einer Zylinderbank dürfen die Y=0 Ebene innerhalb der Kontur nicht<br />
überqueren.<br />
5.9.2<br />
Jede Vorrichtung oder Maßnahme, die eine variable Länge oder einen variablen<br />
Querschnitt im Abgassystem ermöglicht, ist verboten.<br />
5.9.3<br />
Kein Teil der Abgasanlage darf über die in der Draufsicht entstehende Vertikalprojektion<br />
des Fahrzeuges hinausragen.<br />
5.9.4<br />
Das Fahrzeug muss auf jeder Seite mit einem vom DMSB oder der FIA zugelassenen<br />
Abgasreinigungssystem ausgerüstet sein. Alle Abgase einer Zylinderbank müssen<br />
durch ein Abgasreinigungssystem geleitet werden.<br />
5.9.5<br />
Das Fahrzeug muss auf jeder Seite mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein, der<br />
sich aus einem Schalldämpfer Topf und einem Siebrohr zusammensetzt. Alle Abgase<br />
einer Zylinderbank müssen durch einen Schalldämpfer geleitet werden.<br />
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