DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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5.8.5<br />
Aufladung ist verboten.<br />
5.8.6<br />
Ein Druckspeicher im Ansaugsystem ist verboten.<br />
5.8.7<br />
Das Ansaugsystem muss mit zwei Luftbegrenzern (Airrestriktor) ausgestattet sein,<br />
die jeweils auf einer Länge von mindestens 3 mm einen maximalen Durchmesser<br />
von 28 mm aufweisen. Durch diese Luftbegrenzer muss die gesamte, vom Motor<br />
angesaugte Luftmenge strömen. Die Luftbegrenzer müssen aus Metall oder einer<br />
Metall-Legierung hergestellt sein. Das gesamte Ansaugsystem muss ein bzw. zwei<br />
abgeschlossene(s) Volumen bilden und ab der Ansaugöffnung der Luftbegrenzer<br />
luftdicht ausgeführt sein. Außer den Öffnungen für die Airrestriktoren und die Kraftstoffzuführung<br />
(Einspritzdüsen) dürfen sich im gesamten Ansaugsystem (in Ansaugrichtung)<br />
vor den Einlassventilen keine Öffnungen oder Verbindungen jedweder<br />
Art zu anderen Volumen außerhalb der Luftsammelbox(en) gemäß oder zur<br />
Umgebungsluft befinden. Jede Vorrichtung oder Maßnahme, die geeignet ist, an<br />
den Luftbegrenzern vorbei, dem Motor Ansaugluft zuzuführen, ist unabhängig von<br />
ihrer tatsächlichen Anwendung, verboten.<br />
5.8.8<br />
Es sind maximal 2 Luftsammelboxen im Ansaugsystem zulässig. Das Material der<br />
Luftsammelboxen ist unter Beachtung von Artikel 5.19 freigestellt, vorausgesetzt,<br />
es ist nicht luftdurchlässig. Das maximal zulässige innere Volumen des Ansaugsystems<br />
von den Luftbegrenzern bis zum Zylinderkopf beträgt 70.000 cm 3 .<br />
5.8.9<br />
Die Überprüfung der Dichtigkeit des Ansaugsystems wird mit Hilfe einer Unterdruckpumpe<br />
vorgenommen. Bei der Überprüfung muss durch Absaugen des Ansaugsystems,<br />
bei mindestens einem geschlossenen Ventil in jedem Zylinder der zu<br />
überprüfenden Zylinderbank, bei voll geöffneter Drossel-Einheit (größt möglicher<br />
Querschnitt des Ansaugrohrs) ein Unterdruck von mindestens 0,2 bar erzielt werden.<br />
Die Unterdruckpumpe zur Überprüfung des Unterdruckes muss eine maximale nominelle<br />
Fördermenge von 35 l/min haben und muss einen Unterdruck von 0,734<br />
bar bis 0,867 bar ohne Luftdurchlass halten können.<br />
5.9 Abgassystem<br />
5.9.1<br />
Die Abgasanlage muss vollständig aus Stahl oder einer Nickellegierung bestehen.<br />
Für das Abgasrohr ist eine Mindestwandstärke von 0,75 mm vorgeschrieben. Wird<br />
das Rohr gebogen und beträgt der sich daraus ergebende Radius der neutralen Faser<br />
weniger als 200 mm, darf die tatsächliche Wandstärke im Bereich des Radius unter<br />
der vorgeschriebenen Mindeststärke (0,75 mm) liegen. Vorausgesetzt, die Reduzie-<br />
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