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DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport

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stärkung muss der Scheiben-Kontur folgen und darf maximal 35 mm in die bei<br />

Seitenansicht von außen sichtbare Scheibenfläche ragen. Unter der von außen in<br />

der Seitenansicht sichtbaren Verstärkung muss die Polycarbonat-Türscheibe in der<br />

vorgeschriebenen Materialstärke (2.8 mm) und Form vorhanden sein. Die Abmessungen<br />

der serienmäßigen oder skalierten Türscheibe dürfen in der Länge und der<br />

Höhe durch diese Maßnahme keinesfalls unterschritten werden. Im Bereich eventueller<br />

Verstärkungen beträgt die maximal zulässige Dicke der Türscheiben zusammen<br />

mit den Verstärkungen 40 mm.<br />

Es ist zulässig, die hinteren Türscheiben und eventuell vorhandene Dreiecksscheiben<br />

einteilig auszuführen. Verläuft die serienmäßige Trennlinie zwischen hinterer<br />

Türscheibe und Dreiecksscheibe ist es zulässig, die Trennlinie einzig optisch darzustellen.<br />

Die Verspiegelung der Scheiben ist nicht zulässig. An der Frontscheibe darf über die<br />

gesamte Breite, ausgehend vom oberen Scheibenrand und konturfolgend gemessen,<br />

ein 200 mm hoher, lichtundurchlässiger Blendschutzstreifen auf dem Polycarbonat<br />

angebracht sein.<br />

Eventuelle Tönungen der Scheiben dürfen einen Lichttransmissionsgrad von<br />

75 Prozent nicht unterschreiten.<br />

Die Verwendung von Schutzfolien auf der Frontscheibe ist zulässig, sofern der<br />

Lichttransmissionsgrad von 75 Prozent nicht unterschritten wird.<br />

Es sind ausschließlich die folgenden Schriftzüge in den Scheiben des Fahrzeugs<br />

zulässig:<br />

• Fahrername (siehe Sportliches <strong>Reglement</strong> <strong>DTM</strong>)<br />

• 3 Buchstaben Fahrerkürzel<br />

• Seriensponsor (siehe Sportliches <strong>Reglement</strong> <strong>DTM</strong>)<br />

3.12 Fronthaube (Motorhaube)<br />

Um den Übergang zu den Radausschnitt-Blenden zu gestalten, ist es erlaubt, die<br />

Kontur der Fronthaube des skalierten Fahrzeugs lokal zu modifizieren. Der Bereich,<br />

in dem Änderungen der Kontur zulässig sind, wird in y durch die in der Seitenansicht<br />

entstehende Projektion der Designlinie begrenzt.<br />

In keinem Fall dürfen die lokalen Modifikationen der Kontur das Maß y=600 mm<br />

unterschreiten.<br />

3.12.1<br />

Auf beiden Seiten der Fronthaube muss je eine Öffnung für das Ausleiten der Kühlerabluft<br />

vorhanden sein. Die Öffnungen müssen sich auf beiden Seiten in einem<br />

Bereich befinden, der begrenzt wird:<br />

• Nach hinten durch die Parallelverschiebung der hinteren Fronthauben-Kante<br />

(um 20 mm netzparallel in negativer x-Richtung).<br />

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