DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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5.11 Zündanlage<br />
Die Zündanlage ist unter Beachtung von Artikel 8 freigestellt. Es ist nur eine Zündkerze<br />
für jeden Zylinder zulässig.<br />
5.12 Kühlung des Motors<br />
Die Kühlung des Motors ist unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen freigestellt:<br />
5.12.1<br />
Kühlmittelpumpen müssen direkt am Motor befestigt sein und rein mechanisch<br />
vom Motor angetrieben werden.<br />
5.12.2<br />
Kühler für Motor-Kühlmittel müssen vor der VA-Ebene eingebaut sein und dürfen<br />
ausschließlich das als SB-Teil definierte Kühlernetz (SB-007) zum Wärmeaustausch<br />
verwenden.<br />
Die Abmessungen des Kühlernetzes sind Bestandteil der Homologation. Einmal pro<br />
Saison ist es zulässig, die Kühlernetz-Abmessungen neu zu homologieren. Mit der<br />
Neuhomologation verliert die bis dahin gültige Homologation des Kühlernetzes ihre<br />
Gültigkeit.<br />
Außer Umgebungsluft, Wasser, Öl, Korrosions- und Frostschutzmittel ist jede andere<br />
Wärmeträger-Substanz verboten.<br />
5.12.3<br />
Kühler und Behälter für Kühlmittel sind selbständige Bauteile, die nicht Bestandteil<br />
des Motors sein dürfen.<br />
5.12.4<br />
Kühlmittelthermostate sind zulässig.<br />
5.12.5<br />
Darüber hinaus sind alle beweglichen Vorrichtungen oder Maßnahmen, die geeignet<br />
sind, die den Kühlern zugeführte Luftmenge zu beeinflussen, während das<br />
Fahrzeug in Bewegung ist, verboten.<br />
5.12.6<br />
Ein Druckspeicher, der ausschließlich als Expansionsbehälter für das Kühlmittel<br />
dient, ist im Kühlsystem zulässig. Der Expansionsbehälter darf sich nicht innerhalb<br />
des Cockpits, des Tankraums und/oder der Tank-Box befinden.<br />
5.13 Schmierungssystem des Motors<br />
Das Schmierungssystem des Motors ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen<br />
freigestellt:<br />
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