DTM Technisches Reglement - ADAC Motorsport
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Ausnahme<br />
Die maximale Stärke der Folie, die auf dem EB-Teil 023 (Heckflügel) aufgebracht<br />
wird, beträgt 200 µ. Die vom Luftstrom berührten Flächen des Heckflügels dürfen<br />
an keiner Stelle mehrlagig mit Folie beklebt werden.<br />
Die Einheitsbauteile EB-001, EB-006, EB-007, EB-037 und EB-038 dürfen mit einem<br />
Hitze- oder Steinschlag-Schutz (max. Stärke 10 mm – gilt auch wenn der<br />
Schutz mehrlagig aufgebracht wird) versehen werden.<br />
2.11 Reparatur von EB-Teilen<br />
Beschädigte EB-Teile dürfen unter der Bedingung repariert werden, dass sie auch<br />
nach der Reparatur allen in den hinterlegten Zeichnungen beschriebenen Maßen, Formen,<br />
Gewichten, Materialien, Konstruktionsdetails und Herstellungsverfahren entsprechen<br />
und sich durch die Reparatur keine Eigenschaft des EB-Teils verändert hat.<br />
Für die Reparatur von EB-Teilen aus Verbundwerkstoffen gelten:<br />
Der Technische Delegierte ist vor der Reparatur schriftlich über den genauen Umfang<br />
und die Art der Reparatur zu informieren. Es obliegt dem Technischen Delegierten,<br />
reparierte EB-Teile aus Verbundwerkstoffen auch dann zur weiteren Verwendung<br />
während <strong>DTM</strong>-Veranstaltungen frei zu geben, wenn diese aufgrund der<br />
Reparaturarbeiten geringfügig und lokal von den hinterlegten Maßen, Gewichten,<br />
Formen, Materialien und/oder Konstruktionsdetails abweichen oder sich die<br />
Schwerpunktlage vernachlässigbar verändert hat. In diesem Fall wird das betreffende<br />
EB-Teil mit einer Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und den vom<br />
hinterlegten Zeichnungsstand abweichenden Fakten, in Form einer technischen Information<br />
allen eingeschriebenen Bewerbern und den Sportkommissaren, der der<br />
Reparatur nachfolgenden <strong>DTM</strong>-Veranstaltungen zugänglich gemacht. Ein Protest<br />
gegen solchermaßen genehmigte und veröffentlichte Abweichungen vom hinterlegten<br />
Zeichnungsstand ist nicht zulässig.<br />
Die Reparatur von Crashelementen (EB-006, EB-007) und den dazugehörigen Adaptern<br />
(EB-037, EB-038) wird nur dann genehmigt, wenn keine Sicherheitsbedenken<br />
bestehen.<br />
Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Technischen Delegierten.<br />
2.12 Spezifikations-Bauteile (SB-Teile)<br />
Für alle Bauteile, die in diesem <strong>Reglement</strong> als Spezifikations-Bauteil (SB-Teil) definiert<br />
sind, gilt:<br />
SB-Teile müssen uneingeschränkt allen beim DMSB in Form von CAD-Daten, Konstruktions-Zeichnungen<br />
und/oder –Beschreibungen sowie Spezifikations-Blättern<br />
auf dem DMSB-Server hinterlegten Maßen, Formen, Materialien und Gewichten<br />
sowie sonstigen Konstruktionsdetails und Herstellungsverfahren entsprechen.<br />
Das gilt auch dann wenn SB-Teile in Bereichen angebracht sind, für die keine Gestaltungs-Vorgaben<br />
(Freibereiche) bestehen.<br />
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