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Magazin 198004

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Verletzten zu tun. Das Einzelschicksal<br />

muß zurückstehen gegenüber dem Gesetz,<br />

eine möglichst große Anzahl von<br />

Menschenleben zu retten. In der Schweiz<br />

werden schon Medizinstudenten während<br />

ihrer Studienzeit durch entsprechende<br />

Spezialkurse mit diesen Problemen vertraut<br />

gemacht. Es wäre begrüßenswert,<br />

wenn auch unsere Fakultäten sich zu einer<br />

solchen Praxis bewegen ließen. Wenn wir<br />

Leben retten wollen, müssen wir zur Abwehr<br />

der Katastrophe befähigt sein.<br />

Als ergänzende Maßnahme<br />

muß auch die Möglichkeit<br />

der Einrichtung<br />

von geschützten Operationsstellen<br />

in noch vorhandenen<br />

Bunkern oder<br />

Tiefgaragen bestehen.<br />

Modell auf Kreisebene<br />

erproben<br />

Es bietet sich geradezu an, ein solches<br />

hier vorgeschlagenes Modell zunächst<br />

einmal auf Kreisebene zu erproben und<br />

sozusagen an der Basis seine Leistungsfähigkeit<br />

zu prüfen. Dann könnte es auf<br />

weitere Kreise des Landes oder andere<br />

Bundesländer ausgeweitet werden. Wenn<br />

diese Situation in einer Katastrophenabwehr<br />

auf Kreisebene eingeübt ist, dürfte<br />

bei überregionalen Katastrophensituationen<br />

die Einbeziehung von Nachbarkreisen<br />

bei der Abwendung des Schadens keine<br />

Schwierigkeiten mehr bereiten.<br />

Eine ganze Reihe von Aufgaben liegt vor<br />

uns. Ich möchte meinen Vorschlag mit folgenden<br />

ergänzenden Maßnahmen zur Katastrophenabwehr<br />

zusammenfassen:<br />

Ergänzende Maßnahmen<br />

zur Katastrophenabwehr<br />

1. Grundsätzliche Einbeziehung der vorhandenen<br />

zivilen Krankenhäuser, unter<br />

Umständen mit Bildung von Behandlungsschwerpunkten<br />

zur Behandlung Schwerverletzter.<br />

2. Einrichtung von Notlazaretten zur Behandlung<br />

Schwerverletzter bei Ausfall von<br />

Zivilkrankenhäusern oder bei großem Verwundetenanfall<br />

in geeigneten Gebäuden.<br />

Hiertür bieten sich in erster Linie verkehrsgünstig<br />

gelegene Stadthallen mit enlsprechenden<br />

Parkflächen zur Einrichtung eines<br />

Kreisverkehrs und wegen der dort<br />

bereits vorhandenen Großküchen an, die<br />

durch ihre meist ebenerdige Lage Aufstellung<br />

und Verschiebung von Krankenbetten<br />

weitaus leichter machen als beispielsweise<br />

mehrgeschossige Schulen.<br />

3. Standortbestimmung von Ausweichund<br />

Hilfskrankenhäusern, in die Patienten<br />

aus den zu räumenden Krankenhäusern<br />

oder nach endgültiger Versorgung auch<br />

aus Krankenhäusern und Notlazaretten<br />

verlegt werden können. Hiertür kämen in<br />

erster Linie bereits vorhandene Kurheime<br />

oder entprechend gut ausgerüstete Hotels<br />

in Frage .<br />

4. Bestückung der bereits vorhandenen<br />

Krankenhäuser mit leistungsfähigen Not-<br />

stromaggregaten und Bereithaltung von<br />

fahrbaren Notstromaggregaten zur Versorgung<br />

der vorgesehenen Notlazarette.<br />

5. Einrichtung von Sammel- und Behandlungsstationen<br />

vor Ort für Leichtverletzte,<br />

in denen die am Ort ansässigen Ärzte und<br />

Zahnärzte Erste Hilfe leisten, die Transportfähigkeit<br />

von Schwerverletzten aufrecht<br />

erhalten und die endgültige Versorgung<br />

von Leichtverletzten übernehmen<br />

können.<br />

6. Einrichtung einer zentralen BefehlssteIle<br />

für den Verwundetentransport mit der<br />

Maßgabe, daß von hier aus eine breitgefächerte<br />

und zweckgerichtete Verteilung der<br />

Schwerverletzten auf die einzelnen Behandlungsmöglichkeiten<br />

erfolgt.<br />

7. Einrichtung von Hubschrauberlandeplätzen<br />

an allen Krankenhäusern und vorgesehenen<br />

Notlazaretten.<br />

8. Einrichtung von dislozierten Sanitätsdepots<br />

für Medikamente, Sanitätsmaterial<br />

und Notbetten, auch im zivilen Bereich,<br />

unter Aufsicht von Apothekern.<br />

9. Möglichkeit der Einrichtung von geschützten<br />

Operationsstellen in noch vorhandenen<br />

Bunkern oder anzulegen etwa<br />

in Tiefgaragen, die mit den Depots für<br />

Sanitätsmaterial und Notbetten zusammengelegt<br />

werden sollten, während Medikamente<br />

möglichst in vorhandenen<br />

Großapotheken von Krankenhäusern oder<br />

ähnlichen Einrichtungen, z. B. der Bundeswehr,<br />

immer wieder umgeschlagen<br />

werden sollten, um sie nicht veralten zu<br />

lassen.<br />

10. Einrichtung von speziellen Entstrahlungsmöglichkeiten<br />

für Verletzte in Krankenhäusern<br />

und Notlazaretten sowie für<br />

Unverletzte an dafür noch zu bestimmenden<br />

geeigneten Stellen (Deko-Stellen),<br />

Bereitstellung von geschultem Personal<br />

für diese Deko-Stellen, Bereitstellung von<br />

Bekleidungs-Depots.<br />

11. Einrichtung von Labors zur Überprüfung<br />

der Trinkwasser- und Lebensmittelvorräte<br />

auf Kontamination.<br />

12. Vorhaltung von sicher gelagerten<br />

Trinkwasser- und Lebensmittelvorräten<br />

mit entsprechenden Umschlagmöglichkeiten.<br />

13. Organisation des Blutspendewesens<br />

durch Erstellung von Blutgruppenausweisen<br />

für die gesamte Bevölkerung. Prüfung<br />

der Erfahrungen der israelischen Armee<br />

mit grundsätzlicher Verwendung von Null­<br />

Spendern im letzten Kriege, um im Ernstfal<br />

l bei Gesunden oder Leichtverletzten<br />

kleinere Mengen von 250 bis 300 ml Blut<br />

zur Direkttransfusion an Schwerverletzte<br />

gewinnen zu können und nicht größere<br />

Blutdepots vorrätig halten zu müssen.<br />

14. Einweisung aller im Gesundheits- und<br />

Rettungsdienst Tätigen in ihre Standorte<br />

und Aufgabengebiete.<br />

15. Rekrutierung von Hilfskräften für alle<br />

Bereiche des Sanitäts- und Rettungsdienstes.<br />

16. Einbeziehung aller frei praktizierenden<br />

Ärzte und Zahnärzte, die im Katastrophenfall<br />

die Behandlung der Leichtverletzten<br />

und evtl. auch die Nachbetreuung der<br />

Schwerverletzten in Krankenhausern<br />

übernehmen müssen.<br />

17. Unterweisung aller Ärzte und des<br />

nichtärztlichen Personals im Sanitätsdienst<br />

über Verhalten und Gegenmaßnahmen<br />

bei Einwirkungen von ABC-Waffen,<br />

Großvergiftungen und Seuchen.<br />

18. Unterweisung aller chirurgisch tätigen<br />

Ärzte über Behandlungsgrundsätze von<br />

Kriegsverletzungen, Triage von Verwundeten<br />

bei Massenanfall und Behandlungsgrundsätze<br />

bei Brandkatastrophen.<br />

19. Unterrichtung der Bevölkerung in geeigneter<br />

Form über die getroffenen Katastrophenabwehrmaßnahmen,<br />

Erteilen von<br />

allgemeinen Verhaltensmaßregeln, Möglichkeiten<br />

zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe.<br />

ZS-MAGAZIN 4/80 29

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