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Unternehmerisch und verantwortlich wirken - Institut für ökologische ...

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42 | J. GEBAUER & R. ZIEGLER<br />

Unter anderem entwickelten Gewerkschaften <strong>und</strong> transnational agierende Unternehmen eine Reihe<br />

von Internationalen Rahmenvereinbarungen <strong>für</strong> globale soziale Mindeststandards (International<br />

Framework Agreements, IFAs); in vielen Großunternehmen entstanden Europa-, Konzern- oder<br />

Weltbetriebsräte, die die internationale „soziale Frage“ schlagkräftiger, gleichwohl auf geübte Weise<br />

in Aushandlung mit den Unternehmen angehen. Zum zweiten ist der Blick betrieblicher Arbeitnehmervertretungen<br />

dennoch eher auf die Verteidigung akuter Standortinteressen als auf die Gestaltung<br />

konzernweiter, internationaler Beschäftigungsbedingungen gerichtet. Nicht zuletzt hierbei<br />

gerät mit dem breiten Stakeholder-Ansatz der Status der Arbeitnehmervertretungen als dem Verhandlungspartner<br />

der Unternehmen ins Wanken, sodass beispielsweise Betriebsräte eine Akteurs<strong>und</strong><br />

Themenkonkurrenz auf der betrieblichen Ebene <strong>für</strong>chten.<br />

Gewerkschaften <strong>und</strong> Betriebsräte in Deutschland haben das Thema CSR <strong>und</strong> dessen Entwicklung<br />

lange ignoriert bzw. abgelehnt – länger <strong>und</strong> strikter als Arbeitnehmervertretungen in anderen europäischen<br />

Ländern (Delbard 2011). 58 Aktivitäten in dem Feld waren <strong>und</strong> sind häufig vom Engagement<br />

einzelner Akteure in den Gewerkschaften <strong>und</strong> in den Unternehmen sowie von der jeweiligen<br />

Branchen-, Unternehmens- bzw. Mitbestimmungskultur 59 abhängig. Der thematische Schwerpunkt<br />

liegt dabei weiterhin auf der „sozialen Frage“, konkret auf Arbeitsrechten <strong>und</strong> Sozialstandards an<br />

den nationalen Standorten, daneben zunehmend auf Arbeits- <strong>und</strong> Menschenrechten an internationalen<br />

Standorten; zum Teil stellen Arbeitnehmervertretungen über die Teilnahme an zivilgesellschaftlichen<br />

Netzwerken oder internationalen Multistakeholderinitiativen die Verknüpfung mit <strong>ökologische</strong>n<br />

Themen her.<br />

Solche <strong>und</strong> andere Formen der Kooperation zwischen Arbeitnehmervertretungen <strong>und</strong> zivilgesellschaftlichen<br />

Organisationen finden verstärkt erst seit Ende der 1990er Jahre statt (Arlt et al. 2007:<br />

44). Im CSR-Kontext ist hier vor allem das Netzwerk zur Corporate Accountability zu nennen (s.<br />

Abschnitt 4.2.1.4). Hierüber bringen die Arbeitnehmervertretungen vor allem Forderungen nach<br />

mehr Verbindlichkeit <strong>und</strong> größerer Reichweite unternehmerischer Verantwortung in den CSR-<br />

Diskurs ein. In diesem Sinne sieht der Deutsche Gewerkschaftsb<strong>und</strong> (DGB) die neue CSR-<br />

Mitteilung <strong>und</strong> -Definition der EU-Kommission als hilfreich, wenn auch weiterhin nicht ausreichend<br />

umsetzungsorientiert <strong>und</strong> verbindlich an. Im gewerkschaftlichen Positionspapier zur Mitteilung kritisiert<br />

der DGB insbesondere, dass die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen an Gestaltungs<strong>und</strong><br />

Umsetzungsprozessen weiterhin nicht in einer Weise gedacht wird, die ihrer Bedeutung <strong>für</strong> die<br />

praktische CSR-Politik gerecht würde (DGB 2012: 6). Unternehmen sprechen sie die Legitimität<br />

ab, „ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft allein festzulegen“ (ebd.). Dies signalisiert<br />

gleichzeitig, dass die Gewerkschaften, oder zumindest ihr Dachverband, ihren eigenen Zugang zu<br />

CSR überarbeitet haben <strong>und</strong> eine aktive Rolle – zum Beispiel in der Entwicklung von Rahmensetzungen<br />

<strong>und</strong> CSR-Strategie-Prozessen, beim Monitoring <strong>und</strong> in der Berichterstattung – <strong>für</strong> sich sehen.<br />

Aber auch wenn die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen die neuen Entwicklungen<br />

auf EU-Ebene stärker be<strong>für</strong>worten, als es die Arbeitgeberseite tut, <strong>und</strong> im deutschen Mitbestimmungsmodell<br />

ein „hohes Potenzial <strong>für</strong> die Nutzung von CSR“ 60 ausmachen, stellen sie die Rolle<br />

58<br />

59<br />

60<br />

Für einen Überblick über Positionen europäischer Arbeitnehmervertretungen siehe auch Beaujolin 2004; Haunschild /<br />

Preuss / Matten 2006 <strong>und</strong> Vitols 2011.<br />

Die Wahrscheinlichkeit einer aktiven Beteiligung z. B. von Betriebsräten an CSR-Strategien <strong>und</strong> -Maßnahmen ist höher<br />

bei Unternehmen mit ohnehin starker Mitbestimmungskultur (Hauser-Ditz/Wilke 2004; Mutz / Egbringhoff (2006);<br />

Zimpelmann / Wassermann 2012).<br />

DGB-Website „Was ist Corporate Social Responsibility“ unter http://www.dgb.de/themen/++co++31590e62-2b00-11df-<br />

6376-001ec9b03e44/, letzter Zugriff 20.02.2013.

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