Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
von Andreas Milsch, Verkehr<br />
Das Regierungspräsidium Freiburg geriet im Frühsommer<br />
landesweit in die Schlagzeilen, als es am 16.06.2006 dem<br />
<br />
-<br />
-<br />
<br />
Zweckbestimmung ist nicht nur in <strong>Baden</strong>-Württemberg, sondern<br />
bezogen auf ganz Deutschland ein Novum. Gegen die<br />
Entscheidung wurde keine Klage erhoben, sie ist seit Anfang<br />
Oktober unanfechtbar.<br />
Mit der Ergänzungsgenehmigung wurde dem Antrag der<br />
Black Forest Airport Lahr GmbH statt gegeben, Flugzeuge<br />
über 20 Tonnen neben dem bereits bisher genehmigten Fracht-<br />
<br />
Zweckbestimmung zuzulassen. Die Genehmigung schließt<br />
<br />
Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung hat das Regierungspräsidium<br />
die Genehmigung mit einer Reihe von Nebenbestimmungen<br />
in Form von Kontroll-, Dokumentations- und<br />
<br />
<br />
22.00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.<br />
Die Gesamtabwägung der unterschiedlichen Interessen, die<br />
wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war,<br />
ergab für das Regierungspräsidium ein überwiegendes öf-<br />
fens.<br />
Nach Auffassung des Regierungspräsidiums wurde von<br />
der Antragstellerin nachvollziehbar dargelegt, dass durch das<br />
<br />
<br />
stabilisiert und weitere Entwicklungsmöglichkeiten für den<br />
Europa-Park erschlossen werden können. Für das vergleichsweise<br />
strukturschwache Mittelzentrum Lahr wird ein spürbares<br />
Arbeitsplatzwachstum erwartet und damit einhergehend<br />
eine Stärkung der regionalen Wirtschaft. Die Beschränkung<br />
<br />
und zurück zum Ausgangsort soll gewährleisten, dass kein<br />
nennenswertes Passagieraufkommen von anderen Flughäfen<br />
abgezogen wird. Der Schutz der Anwohner vor unzumutbaren<br />
Lärmbelästigungen wird durch einen festgelegten Dauerschallpegel<br />
erreicht, der an bestimmten Immissionsorten nicht<br />
überschritten werden darf.<br />
18