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von Andreas Milsch, Verkehr<br />

Das Regierungspräsidium Freiburg geriet im Frühsommer<br />

landesweit in die Schlagzeilen, als es am 16.06.2006 dem<br />

<br />

-<br />

-<br />

<br />

Zweckbestimmung ist nicht nur in <strong>Baden</strong>-Württemberg, sondern<br />

bezogen auf ganz Deutschland ein Novum. Gegen die<br />

Entscheidung wurde keine Klage erhoben, sie ist seit Anfang<br />

Oktober unanfechtbar.<br />

Mit der Ergänzungsgenehmigung wurde dem Antrag der<br />

Black Forest Airport Lahr GmbH statt gegeben, Flugzeuge<br />

über 20 Tonnen neben dem bereits bisher genehmigten Fracht-<br />

<br />

Zweckbestimmung zuzulassen. Die Genehmigung schließt<br />

<br />

Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung hat das Regierungspräsidium<br />

die Genehmigung mit einer Reihe von Nebenbestimmungen<br />

in Form von Kontroll-, Dokumentations- und<br />

<br />

<br />

22.00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.<br />

Die Gesamtabwägung der unterschiedlichen Interessen, die<br />

wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war,<br />

ergab für das Regierungspräsidium ein überwiegendes öf-<br />

fens.<br />

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums wurde von<br />

der Antragstellerin nachvollziehbar dargelegt, dass durch das<br />

<br />

<br />

stabilisiert und weitere Entwicklungsmöglichkeiten für den<br />

Europa-Park erschlossen werden können. Für das vergleichsweise<br />

strukturschwache Mittelzentrum Lahr wird ein spürbares<br />

Arbeitsplatzwachstum erwartet und damit einhergehend<br />

eine Stärkung der regionalen Wirtschaft. Die Beschränkung<br />

<br />

und zurück zum Ausgangsort soll gewährleisten, dass kein<br />

nennenswertes Passagieraufkommen von anderen Flughäfen<br />

abgezogen wird. Der Schutz der Anwohner vor unzumutbaren<br />

Lärmbelästigungen wird durch einen festgelegten Dauerschallpegel<br />

erreicht, der an bestimmten Immissionsorten nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

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