Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Vollbildanzeige - BOA - Baden-Württembergisches Online-Archiv
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Einigung im Windkraftstreit<br />
von Reinhold Schwarz - Raumordnung, Baurecht<br />
Das Land, die Stadt sowie die Regiowind Verwaltungs-<br />
GmbH unterzeichneten am 03.07.2006 einen verwaltungsgerichtlichen<br />
Vergleich für Windkrafträder an der<br />
Holzschlägermatte, der zahlreiche und langwierige Rechtsstreitigkeiten<br />
über mehrere Instanzen für die Zukunft erübrigt.<br />
<br />
die Windräder bis zum 31. Dezember 2024 zu entfernen. Bis<br />
dahin darf die Anlage betrieben werden. Im Gegenzug verzichtet<br />
die Regiowind auf jegliche Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen.<br />
Vor diesem Hintergrund war es wirtschaftlich vernünftig,<br />
sich zu vergleichen. Auch wenn das Land obsiegt hätte, hätte<br />
man sich fragen müssen, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
der sofortige Abbruch funktionierender Anlagen<br />
sinnvoll gewesen wäre. Der Vergleich schafft die rechtlich sichere<br />
Grundlage, dass die Anlagen am Ende der Laufzeit auch<br />
tatsächlich abgebaut werden.<br />
Mit dieser Vereinbarung konnte das Land zwar nicht die sofortige<br />
Beseitigung der Anlagen erreichen, aber damit seine<br />
Linie voll durchsetzen, die Holzschlägermatte langfristig von<br />
Windkraftanlagen freizuhalten.<br />
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof<br />
Mannheim im Oktober<br />
2005 die Rechtsauffassung<br />
des Landes bestätigte, dass eine<br />
der<br />
an der Holzschlägermatte<br />
nicht zulässig ist, nahm die<br />
Stadt Freiburg diese aus dem<br />
Flächennutzungsplan heraus.<br />
Der Regionalverband hat diese<br />
Fläche nun als Ausschlussgebiet<br />
für Windkraftanlagen<br />
ausgewiesen. Dort, wo schon<br />
Windkraftanlagen stehen, besteht<br />
immer die Gefahr, dass<br />
mit dem Argument der landschaftlichen<br />
Vorbelastung zusätzliche<br />
Anlagen errichtet<br />
werden. Das Gebiet der Holzschlägermatte<br />
ist somit langfristig<br />
als vollwertiges Natur- und<br />
Landschaftsschutzgebiet gesichert<br />
worden. Auch landesweit<br />
hat die Bestätigung der Rechtsauffassung<br />
des Regierungspräsidiums<br />
durch den VGH Bedeutung,<br />
da damit die restriktive<br />
Haltung des Landes zu den<br />
Windkraftanlagen im Interesse<br />
des Landschaftsschutzes bestätig<br />
Blick von der Eduardshöhe auf die Windräder an der Holzschlägermatte<br />
wurde.<br />
21