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Einigung im Windkraftstreit<br />

von Reinhold Schwarz - Raumordnung, Baurecht<br />

Das Land, die Stadt sowie die Regiowind Verwaltungs-<br />

GmbH unterzeichneten am 03.07.2006 einen verwaltungsgerichtlichen<br />

Vergleich für Windkrafträder an der<br />

Holzschlägermatte, der zahlreiche und langwierige Rechtsstreitigkeiten<br />

über mehrere Instanzen für die Zukunft erübrigt.<br />

<br />

die Windräder bis zum 31. Dezember 2024 zu entfernen. Bis<br />

dahin darf die Anlage betrieben werden. Im Gegenzug verzichtet<br />

die Regiowind auf jegliche Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen.<br />

Vor diesem Hintergrund war es wirtschaftlich vernünftig,<br />

sich zu vergleichen. Auch wenn das Land obsiegt hätte, hätte<br />

man sich fragen müssen, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

der sofortige Abbruch funktionierender Anlagen<br />

sinnvoll gewesen wäre. Der Vergleich schafft die rechtlich sichere<br />

Grundlage, dass die Anlagen am Ende der Laufzeit auch<br />

tatsächlich abgebaut werden.<br />

Mit dieser Vereinbarung konnte das Land zwar nicht die sofortige<br />

Beseitigung der Anlagen erreichen, aber damit seine<br />

Linie voll durchsetzen, die Holzschlägermatte langfristig von<br />

Windkraftanlagen freizuhalten.<br />

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof<br />

Mannheim im Oktober<br />

2005 die Rechtsauffassung<br />

des Landes bestätigte, dass eine<br />

der<br />

an der Holzschlägermatte<br />

nicht zulässig ist, nahm die<br />

Stadt Freiburg diese aus dem<br />

Flächennutzungsplan heraus.<br />

Der Regionalverband hat diese<br />

Fläche nun als Ausschlussgebiet<br />

für Windkraftanlagen<br />

ausgewiesen. Dort, wo schon<br />

Windkraftanlagen stehen, besteht<br />

immer die Gefahr, dass<br />

mit dem Argument der landschaftlichen<br />

Vorbelastung zusätzliche<br />

Anlagen errichtet<br />

werden. Das Gebiet der Holzschlägermatte<br />

ist somit langfristig<br />

als vollwertiges Natur- und<br />

Landschaftsschutzgebiet gesichert<br />

worden. Auch landesweit<br />

hat die Bestätigung der Rechtsauffassung<br />

des Regierungspräsidiums<br />

durch den VGH Bedeutung,<br />

da damit die restriktive<br />

Haltung des Landes zu den<br />

Windkraftanlagen im Interesse<br />

des Landschaftsschutzes bestätig<br />

Blick von der Eduardshöhe auf die Windräder an der Holzschlägermatte<br />

wurde.<br />

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