Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR ... - gulag
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Reform gelegt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folgezeit die globale Richtung für die gesamte Entwicklung des<br />
<strong>System</strong>s bestimmte. <strong>Das</strong> Dokument sah die E<strong>in</strong>richtung zweier Parallelsysteme für den<br />
Strafvollzug vor: e<strong>in</strong>erseits unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> OGPU <strong>der</strong> <strong>UdSSR</strong> und an<strong>der</strong>erseits unter <strong>der</strong><br />
Leitung des NKWD <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Sowjetrepubliken.<br />
Die Grundlage für das erste <strong>System</strong> bildeten große <strong>Besserungsarbeitslager</strong>, die <strong>in</strong> entlegenen und<br />
dünn besiedelten Regionen e<strong>in</strong>zurichten waren, wobei bestehende Lager gleichzeitig ausgebaut<br />
werden sollten 4 . Diese Lager sollten als Zentren angelegt werden, von denen die Besiedlung <strong>der</strong><br />
umliegenden Region ausgehen sollte. Man beabsichtigte e<strong>in</strong>e gezielte Ansiedlung von<br />
Häftl<strong>in</strong>gen, und zwar jener, die ihre Haftstrafe verbüßt hatten o<strong>der</strong> jener, die wegen "guter<br />
Führung o<strong>der</strong> ausgezeichneter Arbeitsleistung" mit vorzeitiger Entlassung belohnt und "mit <strong>der</strong><br />
notwendigen Unterstützung" <strong>in</strong> "die freie Ansiedlung" überführt wurden 5 . Gleichzeitig wurde an<br />
die Lager die systematische "Gew<strong>in</strong>nung <strong>der</strong> natürlichen Rohstoffe mit Hilfe <strong>der</strong> Arbeitskraft von<br />
Gefangenen" als Produktionsaufgabe ausgegeben. Auf Befehl sollte je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> auch nur im<br />
Ger<strong>in</strong>gsten zu physischer Arbeit taugte und dessen Haftzeit ab drei Jahren aufwärts betrug, zu<br />
Arbeiten e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
<strong>Das</strong> zweite <strong>System</strong> entstand im Rahmen <strong>der</strong> bereits existierenden Hauptverwaltungen für<br />
Haftanstalten (GUMS) des NKWD <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Sowjetrepubliken. Die Hauptverwaltungen<br />
für Haftanstalten erhielten die Aufgabe, "ihr Anstaltsnetz zu überarbeiten, um gemäß den<br />
folgenden Bestimmungen e<strong>in</strong>e territorial ausgewogene Aufteilung vorzunehmen: a)<br />
Vollzugsanstalten für Personen mit e<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe unter drei Jahren; b) Vollzugsanstalten<br />
für Untersuchungsgefangene und c) Transitlager". Die bestehenden Haftanstalten mussten auf e<strong>in</strong><br />
M<strong>in</strong>imum reduziert werden und "für die verbleibenden Haftanstalten lediglich die Funktionen als<br />
Isolatoren für Personen <strong>in</strong> Untersuchungshaft sowie als Transitlager erhalten bleiben". Für<br />
Inhaftierte mit e<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe von e<strong>in</strong>em bis drei Jahren sollten spezielle landwirtschaftliche<br />
und Industriekolonien e<strong>in</strong>gerichtet werden. Es sei darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass mit diesem Beschluss<br />
faktisch e<strong>in</strong>e neue Begrenzung <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destfreiheitsstrafe (e<strong>in</strong> Jahr) e<strong>in</strong>geführt wurde 6 .<br />
(siehe Roždenie GULAGa: Diskussii v verhnich ėšelonach vlasti [Die Geburt des GULAG: Diskussionen <strong>in</strong> den<br />
obersten Machtsphären] In: Istoričeskij archiv [Historisches Archiv]. 1997. Nr. 4. S. 142–156).<br />
4 Als <strong>der</strong> Erlass unterschrieben wurde, verfügte die OGPU über zwei <strong>Besserungsarbeitslager</strong> (ITL): <strong>Das</strong><br />
SOLOWEZKI-ITL und das WISCHERA-ITL, <strong>in</strong> dem weitaus weniger Personen <strong>in</strong>haftiert waren als im<br />
erstgenannten (siehe entsprechende Lagere<strong>in</strong>träge).<br />
5 Mehr über die Besiedlung von Regionen mit Hilfe von Lagern siehe "Vremennoe Položenie o kolonizacionnych<br />
posëlkach ITL OGPU" [Provisorische Verordnung über die Siedlungskolonien <strong>der</strong> ITL <strong>der</strong> OGPU], veröffentlicht<br />
am 14. September 1932 per Befehl 890s <strong>der</strong> OGPU.<br />
6 Früher waren die meisten Häftl<strong>in</strong>ge im Vollzug <strong>der</strong> GUMS Verurteilte zu kurzen Haftstrafen (unter e<strong>in</strong>em Jahr).<br />
Die Verordnung des Zentralen Exekutivkomitees <strong>der</strong> Sowjetunion und des Rates <strong>der</strong> Volkskommissare vom<br />
26.03.28 (O karatel'noj politike i sostojanii mest zaključenija: Postanovlenie WZIK i SNK RSFSR po dokladam<br />
NKJU i NKVD ot 26.03.28 [Zur Strafpolitik und zum Zustand <strong>der</strong> Haftanstalten: Verordnung des Zentralen<br />
Exekutivkomitees <strong>der</strong> Sowjetunion und des Rates <strong>der</strong> Volkskommissare <strong>der</strong> RSFSR zu den Vorgängen des NKJu<br />
und des NKWD vom 26.03.1928]. In: Eženedel'nik sovetskoj justicii [Wochenblatt <strong>der</strong> Sowjetischen Justiz]. 1928.<br />
Nr. 14.) schrieb vor, dass die Strafverbüßung dieser Personen <strong>in</strong> Zwangsarbeit ohne Haft bestehen sollte. Der letzte<br />
Regierungserlass, <strong>der</strong> die Begrenzung <strong>der</strong> m<strong>in</strong>imalen Haftstrafe auf e<strong>in</strong> Jahr behandelte, war die Verordnung des<br />
Zentralen Exekutivkomitees <strong>der</strong> Sowjetunion und des Rates <strong>der</strong> Volkskommissare vom 20.05.30 über Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Artikels 28 des StGB <strong>der</strong> RSFSR (Mehr dazu, siehe A. Ėstr<strong>in</strong>, V. Trachterev: Razvitie sovetskoj ispravitel'notrodovoj<br />
politiki kak časti sovetskoj ugolovnoj politiki [Entwicklung <strong>der</strong> sowjetischen Besserungsarbeitspolitik als<br />
Teil <strong>der</strong> sowjetischen Strafpolitik]. In: Ot tjurem k vospitatel'nym učreždenijam [Von Gefängnissen zu<br />
Erziehungsanstalten]. A. Ja. Vyš<strong>in</strong>skij (Hrsg.). Moskau, 1934. S. 59).<br />
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