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Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR ... - gulag

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wurde <strong>der</strong> wichtigste Helfer und gleichzeitig potentielle Rivale <strong>der</strong> zentralen<br />

Gefängnisbehörde des Justizm<strong>in</strong>isteriums ausgeschaltet. Letztere wurde <strong>in</strong> Hauptverwaltung<br />

für Haftanstalten (GUMS) 6 umbenannt, und die lokalen Behörden erhielten die Bezeichnung<br />

Gefängnis<strong>in</strong>spektionen 7 . Obwohl die Hauptverwaltung für Haftanstalten (GUMS) im<br />

Unterschied zur Gefängnishauptverwaltung (GTU) die alle<strong>in</strong>ige Zuständigkeit über die<br />

Haftanstalten erhielt, verlor sie de facto schon bald die Kontrolle über die Gefängnisse <strong>in</strong> den<br />

Prov<strong>in</strong>zen.<br />

Nach <strong>der</strong> Oktoberrevolution wurde das Justizm<strong>in</strong>isterium <strong>in</strong> das Volkskommissariat für Justiz<br />

(NKJu) umbenannt und behielt die Leitung über die GUMS. Allerd<strong>in</strong>gs ignorierte das NKJu<br />

<strong>in</strong> den ersten fünf Monaten die GUMS – wahrsche<strong>in</strong>lich zweifelte es an ihrer Loyalität 8 . Im<br />

Zusammenspiel mit <strong>der</strong> sich im Land immer weiter ausbreitenden Anarchie führte dies zu<br />

e<strong>in</strong>em weiteren Kontrollverlust des Zentralapparats über die Gefängnisse vor Ort. Auch muss<br />

beachtet werden, dass ab Ende 1917 auf Grund nationalistischer Bewegungen und des<br />

beg<strong>in</strong>nenden Zerfalls Russlands und noch später <strong>in</strong> Folge des Friedensvertrages von Brest-<br />

Litowsk und des Bürgerkriegs die bolschewistische Regierung <strong>der</strong> RSFSR die Kontrolle über<br />

weite Teile des ehemaligen Russischen Reiches verlor.<br />

Zeitgleich mit dem Umzug <strong>der</strong> Regierung von Petrograd nach Moskau im April 1918 löste<br />

das NKJu die GUMS auf und schuf an ihrer Stelle die Zentrale Strafabteilung (ZKO) 9 . Im Juli<br />

1918 veröffentlichte die ZKO e<strong>in</strong>e "Provisorische Anweisung des NKJu", die die Schaffung<br />

e<strong>in</strong>es komplexen <strong>System</strong>s von Strafanstalten vorschrieb. Dieses <strong>System</strong> sollte die beiden<br />

Hauptpr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong> neuen Gefängnispolitik verwirklichen:<br />

• Kostendeckung (E<strong>in</strong>nahmen aus <strong>der</strong> Häftl<strong>in</strong>gsarbeit sollen die Staatsausgaben zum<br />

Unterhalt <strong>der</strong> Haftanstalten decken);<br />

• die vollständige Umerziehung <strong>der</strong> Häftl<strong>in</strong>ge 10 .<br />

An dieser Stelle muss betont werden, dass die Zarenregierung das Gefängnissystem<br />

subventionierte, ke<strong>in</strong>e Kostendeckung anstrebte und nicht mit <strong>der</strong> Besserung aller Gefangenen<br />

rechnete 11 .<br />

Tatsächlich wurde die "Provisorische Anweisung" <strong>der</strong> Lage im Land nicht gerecht. We<strong>der</strong><br />

konnte die Zentrale Strafabteilung (ZKO) den Häftl<strong>in</strong>gen Arbeit beschaffen (1918 arbeiteten<br />

nur 2% <strong>der</strong> Gefangenen 12 ) noch die lokalen Verwaltungen zw<strong>in</strong>gen, ihre Anweisungen zu<br />

6 GARF. f. 393. op. 1. d. 92. l. 44.<br />

7 Telegramm des Volkskommissars für Justiz. In: Adm<strong>in</strong>istrativnyj vestnik [Verwaltungsmitteilungen]. 1928, 10.<br />

S. 1.<br />

8 P. I. Stučka, I. Apeter: Perechod ot pr<strong>in</strong>uditel'nogo truda po prigovoru suda k dobrovol'nomu trudu [Übergang<br />

von <strong>der</strong> gerichtlich angeordneten Zwangsarbeit zur freiwilligen Arbeit]. In: Sovetskoe gosudarstvo i revoljucija<br />

prava [Der Sowjetische Staat und die Revolution des Rechts]. 1931, Nr. 7. S. 124. Dieser bürokratische Fehler<br />

ist mit <strong>der</strong> personellen Unterbesetzung sowie <strong>der</strong> Unerfahrenheit <strong>der</strong> Mitarbeiter des Volkskommissariats für<br />

Justiz (NKJu) zu erklären. Alle E<strong>in</strong>richtungen des Volkskommissariats für Justiz (NKJu) waren zu dieser Zeit<br />

e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>ternen Kollegium unterstellt, das aus fünf Personen bestand (Sobranie uzakonenij RSFSR<br />

[Gesetzessammlung <strong>der</strong> RSFSR]. 1917. Nr. 12. S. 171), die sich wegen Überlastung nicht ernsthaft mit<br />

Gefängnisfragen beschäftigen konnten. <strong>Das</strong> Kollegium des Volkskommissariats für Justiz richtete am<br />

06.01.1918 e<strong>in</strong> Gefängniskollegium e<strong>in</strong>, dem drei Volkskommissare, Petrogra<strong>der</strong> Volksrichter, <strong>der</strong> Kommissar<br />

<strong>der</strong> Petrogra<strong>der</strong> Gefängnisse und <strong>der</strong> Direktor <strong>der</strong> Hauptverwaltung für Haftorte (GUMS) angehörten. <strong>Das</strong><br />

Kollegium arbeitete mit Unterbrechungen. Die operative Leitung wurde dem Büro des Gefängniskollegiums<br />

übertragen, <strong>in</strong> dem drei Personen gleichzeitig die Reform des Gefängnissystems vorbereiten mussten. (Sobranie<br />

uzakonenij RSFSR [Gesetzessammlung <strong>der</strong> RSFSR]. 1918. Nr. 15. S. 223). Für drei Personen war <strong>der</strong><br />

Arbeitsumfang e<strong>in</strong>fach zu groß.<br />

9 GARF. f. 4042. op. 8. d. 1. l. 21.<br />

10 Ebenda.<br />

11 Bjudžet Rossijskoj imperii [Staatshaushalt des Russischen Reiches]. Petrograd 1917. S. 93-94.<br />

12 Tjuremnoe delo v 1921 godu [<strong>Das</strong> Gefängnissystem von 1921]. Moskau 1921. S. 22.<br />

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