Das System der Besserungsarbeitslager in der UdSSR ... - gulag
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Hauptverwaltung <strong>der</strong> Lager (GULAG) gestellt. Die Leitung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>lager und <strong>der</strong> Lager für<br />
verurteilte Kriegsverbrecher wurde <strong>der</strong> Gefängnisverwaltung des MWD übertragen 224 . Am<br />
2. April wurden folgende Behörden aus dem MWD an die Justizm<strong>in</strong>isterien übergeben: "die<br />
Hauptverwaltung für die <strong>Besserungsarbeitslager</strong> und -kolonien (GULAG), die Abteilung für<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>kolonien (ODK), die Verwaltungen und Abteilungen für die <strong>Besserungsarbeitslager</strong> und<br />
-kolonien (UITLK-OITK) und die Abteilungen für K<strong>in</strong><strong>der</strong>kolonien (ODK) <strong>in</strong> den Republiken,<br />
Regionen und Gebieten ... sowie die Besserungsarbeits<strong>in</strong>spektionen mit allen dazugehörenden<br />
Ämtern und Unterabteilungen sowie Industriebetrieben, Bauunternehmen und Hilfswirtschaften,<br />
ebenfalls die Lehranstalten zur Ausbildung von Fachkräften für das <strong>System</strong> <strong>der</strong> Hauptverwaltung<br />
<strong>der</strong> <strong>Besserungsarbeitslager</strong> und -kolonien" 225 . <strong>Das</strong> war gleichermaßen <strong>der</strong> Rückkehr des<br />
sowjetischen Lagersystems zu se<strong>in</strong>en Anfängen, als es noch nicht über eigene wirtschaftliche<br />
Großprojekte verfügte.<br />
Entscheidenden E<strong>in</strong>fluss auf das Lagersystem hatte auch <strong>der</strong> Amnestieerlass des Präsidiums des<br />
Obersten Sowjets <strong>der</strong> <strong>UdSSR</strong> vom 27. März 1953, wonach <strong>in</strong>nerhalb von drei bis vier Monaten<br />
Personen mit e<strong>in</strong>er Haftstrafe von bis zu fünf Jahren wegen Dienstvergehen, Wirtschafts- und<br />
e<strong>in</strong>iger Kriegsverbrechen sowie Schwangere und Frauen mit Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>n, M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige, ältere<br />
Männer und Frauen sowie unheilbar Kranke entlassen wurden. Verurteilte wegen<br />
konterrevolutionärer Verbrechen wurden von <strong>der</strong> Amnestie nicht erfasst 226 .<br />
Damit beendete das MWD se<strong>in</strong> <strong>Das</strong>e<strong>in</strong> als Produktionsorganisation. Die Zahl <strong>der</strong> Lager nahm<br />
drastisch ab. Anfang März 1953 existierten o<strong>der</strong> befanden sich im Stadium <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung: 175<br />
ITL, Son<strong>der</strong>lager und e<strong>in</strong>zelne Lagerabteilungen. Bis Anfang Mai sank ihre Zahl auf 81 und bis<br />
Ende 1953 auf 68 227 . <strong>Das</strong>selbe Bild bot sich auch bei <strong>der</strong> Insassenzahl. Am 1. Januar 1953 waren<br />
2.472.247 Personen <strong>in</strong> den Lagern und Kolonien <strong>in</strong>haftiert sowie weitere 152.614 <strong>in</strong> den<br />
Gefängnissen. Am 1. Juli 1953 befanden sich <strong>in</strong> den Lagern und Kolonien des GULAG des<br />
Justizm<strong>in</strong>isteriums 1.044.420 Gefangene sowie rund 250.000 Personen <strong>in</strong> den Lagern und<br />
Gefängnissen <strong>der</strong> Gefängnisverwaltung des MWD 228 .<br />
Zur selben Zeit machte Innenm<strong>in</strong>ister Lawrenti P. BERIJA den Vorschlag, "die<br />
Strafgesetzgebung zu än<strong>der</strong>n, das Strafmaß für e<strong>in</strong>ige Wirtschafts-, Dienst-, Alltags- und an<strong>der</strong>e<br />
weniger gefährliche Verbrechen durch Verwaltungs- und Diszipl<strong>in</strong>armaßnahmen zu ersetzen und<br />
ebenfalls das Strafmaß für bestimmte Verbrechen zu mil<strong>der</strong>n". Die Notwendigkeit dieses<br />
Schrittes begründete er damit, dass, "wenn dies unterlassen wird, die Gesamtzahl <strong>der</strong> Häftl<strong>in</strong>ge<br />
<strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong> bis zwei Jahren erneut 2,5-3 Mio. Personen betragen wird" 229 . Er machte auch<br />
den Vorschlag, die Rechte des Son<strong>der</strong>ausschusses beim MWD e<strong>in</strong>zuschränken 230 . Gleichzeitig<br />
begann man auf Initiative des MWD die ersten politischen Häftl<strong>in</strong>ge freizulassen 231 .<br />
224 Befehl 0013 des MJu vom 02.04.53; GARF. F. 9401. Op. 2. D. 416. L. 9–12; Istoričeskij archiv [Historisches<br />
Archiv]. Nr. 4, 1996. S. 138–139, 151.<br />
225 Befehl 0013 des MJu vom 02.04.53.<br />
226 Pravda vom 28. März 1953.<br />
227 Befehl 0038 des MJu vom 29.04.53; GARF. F. 9414. Op. 1. D. 205. L. 23–24; D. 728. L. 728.<br />
228 GARF. F. 9414. Op. 1. D. 2877. L. 140; D. 1310. L. 38.<br />
229 Istoričeskij archiv [Historisches Archiv]. Nr. 4, 1996. S. 145. Die Präsidiumserlasse des Obersten Sowjets über<br />
die Strafmil<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe von Verbrechen wurden erst <strong>in</strong> den Jahren 1954–1956 und nach <strong>der</strong> Erschießung<br />
Lawrenti P. Berijas angenommen.<br />
230 Ebenda. S. 160–161. Nach <strong>der</strong> Verhaftung Berijas wurde <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ausschuss komplett abgeschafft (siehe<br />
Präsidiumserlass des Obersten Sowjets <strong>der</strong> <strong>UdSSR</strong> vom 1. September 1953 In: Sbornik zakonodatel'nych aktov o<br />
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