aufmacher - B4B MITTELHESSEN
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Unfall – was ist zu tun? Fazit eines Unternehmers:<br />
„Werkstatt gut – alles gut!“<br />
Im Auto-Park Schreier sorgt ein eingespieltes Team für einen reibungslosen Ablauf.<br />
Das Transport-Unternehmen Müller ist seit<br />
1987 auf Express-Lieferungen spezialisiert<br />
und hat mittlerweile fünf Citroen Jumper<br />
Transporter, die im Dauereinsatz sind. „Ich<br />
hatte gerade drei Monate einen neuen<br />
Citroen Jumper, da nahm mir jemand die<br />
Vorfahrt und krachte mir in die Seite. Ich<br />
hatte meine Express-Lieferung im Laderaum<br />
und das Fahrzeug war nicht fahrbar. Was war<br />
nun zu tun?“<br />
Oliver Engel, Unfallmanager im Auto-Park<br />
Schreier, Bad Nauheim, kennt diese Sorgen.<br />
„Wir empfehlen unseren Kunden zunächst<br />
ihre Fachwerkstatt anzurufen. Im optimalen<br />
Fall, sind wir das,“ erklärt Herr Engel mit<br />
einem Schmunzeln. „Nach einem Autounfall<br />
helfen wir Zeit und Ärger zu sparen“, so<br />
Oliver Engel weiter. Zunächst muss man<br />
unterscheiden, ob der Unfall selbst verschuldet<br />
oder unverschuldet ist, denn davon<br />
hängen unterschiedliche Rechten und<br />
Pþichten ab.Bei einem nicht verschuldeten<br />
Unfall, einem sog. Haftpþichtschaden, trägt<br />
grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers<br />
die Kosten. Der Geschädigte hat<br />
folgende Rechte, wie freie Wahl eines<br />
Sachverständigen, freie Wahl eines Rechtsanwaltes,<br />
freie Wahl der Reparaturwerkstatt,<br />
wahlweise Erstattung der Reparaturkosten<br />
(ýktive Abrechnung) und Anspruch auf einen<br />
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.<br />
Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind<br />
die Ersatzleistungen für das Fahrzeug<br />
individuell über die Bedingungen des<br />
Versicherungsvertrages geregelt, sofern eine<br />
Kaskoversicherung abgeschlossen wurde.Im<br />
Vergleich zum Haftpþichtschaden gibt es<br />
einige gravierende Unterschiede: Die<br />
Kostenübernahme für die Inanspruchnahme<br />
eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen,<br />
genauso wie Wertminderung oder<br />
Mietwagen. Die Beauftragung eines Sachverständigen<br />
muss in Absprache mit der<br />
Versicherung erfolgen.<br />
„Wichtig ist noch zu wissen, dass es auch<br />
Versicherungen gibt, die eine Werkstattbindung<br />
beinhalten. Das heißt im Schadenfall<br />
diktiert die Versicherung, wohin Ihr Fahrzeug<br />
gebracht wird und was repariert wird. Ich<br />
denke mal, dass es klar sein dürfte, dass sich<br />
Versicherungen nur ungern vom Geld<br />
trennen. Sie werden den angebundenen<br />
Werkstätten anweisen, die Reparaturen auf<br />
das absolut notwendigste zu beschränken,“<br />
so Oliver Engel. Der Auto-Park Schreier<br />
bietet ein lückenloses Schadensmanagemet<br />
von der geringfügigen Smart-Reparatur bis<br />
zur Vermittlung von Sachverständigung und<br />
Regelung von Versicherungsangelegenheiten<br />
an.<br />
Fazit des Transportunternehmers Müller, der<br />
seit über acht Jahren Kunde im Auto-Park<br />
Schreier ist: „Nach meinem Unfall rief ich<br />
meine Werkstatt an. Im Auto-Park Schreier<br />
veranlasste man augenblicklich die<br />
Abholung des Fahrzeuges und gab mir einen<br />
adäquaten Ersatzwagen. Die haben mir<br />
sogar geholfen, meine Express-Sendung<br />
umzuladen und ich konnte ohne großen<br />
Zeitverlust weiterfahren. Um alles weitere<br />
kümmerte sich Herr Engel. Ich hätte bares<br />
Geld oder sogar Aufträge verloren, wenn der<br />
Ablauf nicht so reibungslos funktioniert<br />
hätte. Für mich ist der Auto-Park Schreier seit<br />
jeher ein wertvoller Geschäftspartner. Man<br />
merkt, dass das Team gut eingespielt ist. Ich<br />
kann nur sagen: Werkstatt gut – alles gut!“<br />
Mehr unter www.autpark-schreier.de<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2013 19