aufmacher - B4B MITTELHESSEN
aufmacher - B4B MITTELHESSEN
aufmacher - B4B MITTELHESSEN
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SERVICE<br />
- ANZEIGE -<br />
Strafe droht auch den Fuhrparkleitern<br />
Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht<br />
Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt, oder<br />
erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind die Halter der Fahrzeuge dazu<br />
verpflichtet die Kontrolle der Führerscheine regelmäßig durchzuführen,<br />
denn bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis drohen den Fahrzeughaltern<br />
und den verantwortlichen Fuhrparkleitern strafrechtliche Konsequenzen.<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus<br />
dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 21 Absatz 1 Ziffer 2. Dort<br />
steht, dass derjenige „mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit<br />
Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges<br />
anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu<br />
erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen des Fahrzeuges<br />
nach Paragraf 44 des Strafgesetzbuches oder nach Paragraf 25 dieses<br />
Gesetzes verboten ist.“<br />
Aufgrund diverser Rechtsurteile, ist die halbjährliche Kontrolle der Originaldokumente<br />
dabei ausreichend und angemessen. Es sei denn, es gibt bei<br />
Mitarbeitern Auffälligkeiten wie eine erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten<br />
durch z.B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte. Dann wird eine<br />
Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal).<br />
Zu kontrollieren sind dabei die Führerscheine aller Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge<br />
nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein personbezogenes<br />
Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool handelt. Denn jegliche<br />
Art von Dienstfahrzeug ist ein Betriebsmittel des Arbeitgebers, der<br />
somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und die „richtige“<br />
Nutzung aufgrund der Halterhaftungsvorschriften einhalten muss.<br />
Elektronisches Terminal im<br />
Autohaus Michel installiert.<br />
Mit dem Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan, denn die<br />
augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entsprechend dokumentiert<br />
werden. Um ihnen diese Arbeit zu erleichtern, hat das Autohaus<br />
Michel in Zusammenarbeit mit der Volkswagen Leasing GmbH und der<br />
Firma LapID, die Möglichkeit, diese Kontrolle auf elektronischem Weg<br />
durchzuführen. Die elektronische Führerscheinkontrolle erleichtert ihnen<br />
nicht nur die Arbeit, sondern entspricht darüber hinaus allen rechtlichen<br />
Anforderungen. Als einziger Volkswagen Partner in der Region Mittelhessen,<br />
hat das Autohaus Michel ein entsprechendes Terminal installiert.<br />
Um die elektronische Führerscheinkontrolle auch in ihrem Unternehmen<br />
einzuführen, setzen sie sich mit den Fuhrparkspezialisten vom Autohaus<br />
Michel zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zusammen, denn<br />
nicht nur beim Thema Führerscheinkontrolle beraten wir Sie gern.<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2013 29