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aufmacher - B4B MITTELHESSEN

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Strafe droht auch den Fuhrparkleitern<br />

Führerscheinkontrolle ist Halterpflicht<br />

Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt, oder<br />

erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind die Halter der Fahrzeuge dazu<br />

verpflichtet die Kontrolle der Führerscheine regelmäßig durchzuführen,<br />

denn bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis drohen den Fahrzeughaltern<br />

und den verantwortlichen Fuhrparkleitern strafrechtliche Konsequenzen.<br />

Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus<br />

dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 21 Absatz 1 Ziffer 2. Dort<br />

steht, dass derjenige „mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit<br />

Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges<br />

anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu<br />

erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen des Fahrzeuges<br />

nach Paragraf 44 des Strafgesetzbuches oder nach Paragraf 25 dieses<br />

Gesetzes verboten ist.“<br />

Aufgrund diverser Rechtsurteile, ist die halbjährliche Kontrolle der Originaldokumente<br />

dabei ausreichend und angemessen. Es sei denn, es gibt bei<br />

Mitarbeitern Auffälligkeiten wie eine erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten<br />

durch z.B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte. Dann wird eine<br />

Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal).<br />

Zu kontrollieren sind dabei die Führerscheine aller Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge<br />

nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein personbezogenes<br />

Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool handelt. Denn jegliche<br />

Art von Dienstfahrzeug ist ein Betriebsmittel des Arbeitgebers, der<br />

somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und die „richtige“<br />

Nutzung aufgrund der Halterhaftungsvorschriften einhalten muss.<br />

Elektronisches Terminal im<br />

Autohaus Michel installiert.<br />

Mit dem Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan, denn die<br />

augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entsprechend dokumentiert<br />

werden. Um ihnen diese Arbeit zu erleichtern, hat das Autohaus<br />

Michel in Zusammenarbeit mit der Volkswagen Leasing GmbH und der<br />

Firma LapID, die Möglichkeit, diese Kontrolle auf elektronischem Weg<br />

durchzuführen. Die elektronische Führerscheinkontrolle erleichtert ihnen<br />

nicht nur die Arbeit, sondern entspricht darüber hinaus allen rechtlichen<br />

Anforderungen. Als einziger Volkswagen Partner in der Region Mittelhessen,<br />

hat das Autohaus Michel ein entsprechendes Terminal installiert.<br />

Um die elektronische Führerscheinkontrolle auch in ihrem Unternehmen<br />

einzuführen, setzen sie sich mit den Fuhrparkspezialisten vom Autohaus<br />

Michel zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zusammen, denn<br />

nicht nur beim Thema Führerscheinkontrolle beraten wir Sie gern.<br />

www.giessen-friedberg.ihk.de<br />

WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 4/2013 29

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