Franklin Templeton Investment Funds
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F R A N K L I N T E M P L E T O N I N V E S T M E N T F U N D S<br />
Anmerkungen zum Jahresbericht<br />
vom 30. Juni 2013 (Fortsetzung)<br />
Anmerkung 14 — Ausgleichsprovisionen<br />
Um die beste Ausführung zu erhalten, können die Anlageverwalter an Broker-Dealer Brokerprovisionen im Hinblick auf Wertpapiertransaktionen<br />
der Gesellschaft bezahlen, um diese für erbrachte Researchdienste sowie Dienstleistungen zu entschädigen, die diese Broker-Dealer bei der<br />
Ausführung von Aufträgen erbracht haben.<br />
Der Erhalt von <strong>Investment</strong>research und Informationen sowie damit verbundenen Dienstleistungen ermöglicht den Anlageverwaltern, ihr eigenes<br />
Research und ihre eigenen Analysen zu ergänzen, und verschafft ihnen einen Einblick in die Ansichten und Informationen von Mitarbeitern und<br />
Analysten anderer Firmen.<br />
Zu diesen verbundenen Dienstleistungen gehören keine Reisen, Unterbringung, Bewirtung, allgemeinen administrativen Güter oder Dienstleistungen,<br />
allgemeine Büroausstattung oder Räumlichkeiten, Mitgliedsbeiträge, Angestelltengehälter oder direkten Zahlungen von Geldbeträgen.<br />
Anmerkung 15 — Transaktionen mit verbundenen Unternehmen<br />
Einige Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind gleichzeitig leitende Angestellte und/oder Verwaltungsratsmitglieder von einem oder mehreren<br />
der verschiedenen Anlageverwalter der Fonds, darunter <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> Management Limited, <strong>Templeton</strong> Asset Management<br />
Limited und <strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited, sowie der Registrier- und Transfer-, Gesellschafts-, Domizil- und Verwaltungsstelle, <strong>Franklin</strong><br />
<strong>Templeton</strong> International Services S.A., und der Provisionszahlstelle, Lightning Finance Limited/SG Constellation One Inc. Sämtliche Transaktionen<br />
mit verbundenen Parteien wurden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und zu normalen Geschäftsbedingungen eingegangen.<br />
Die Verwaltungsgebühren, die die Gesellschaft an die Anlageverwalter zahlt, werden in Anmerkung 13 zu diesem Jahresbericht näher erläutert.<br />
<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong>s ist mit keinerlei Brokern verbunden, und während des Geschäftsjahres zum 30. Juni 2013 wurden keine<br />
Transaktionen mit verbundenen Brokern abgeschlossen.<br />
Im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2013 zahlte die Gesellschaft folgende Gebühren an <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> International Services S.A. in ihrer Funktion<br />
als Registrier- und Transfer-, Gesellschafts-, Domizil- und Verwaltungsstelle:<br />
➤ Verwaltungs- und Transferstellengebühren USD 340.195.157<br />
Im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2013 zahlte die Gesellschaft folgende Gebühren an <strong>Templeton</strong> Global Advisors Limited in ihrer Funktion als<br />
Hauptvertriebsgesellschaft der Fonds:<br />
➤ Administrations- und Vertriebsgebühr USD 623.585.800<br />
Im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2013 zahlte die Gesellschaft folgende Gebühren an Lightning Finance Limited/SG Constellation One, Inc. in ihrer<br />
Funktion als Provisionszahlstelle der Fonds:<br />
➤ Servicegebühr USD 46.508.884<br />
Anmerkung 16 — Besteuerung<br />
Gemäß dem derzeit gültigen Steuerrecht sowie der gängigen Praxis unterliegt die Gesellschaft im Großherzogtum Luxemburg keinerlei Steuern auf<br />
Erträge oder realisierte oder unrealisierte Gewinne.<br />
Allerdings unterliegt die Gesellschaft im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer in Höhe von 0,05% p.a., die monatlich aufläuft und vierteljährlich<br />
zahlbar ist und auf Basis des Nettoinventarwerts der einzelnen Fonds am Ende des jeweiligen Quartals errechnet wird (mit Ausnahme des<br />
<strong>Templeton</strong> Euro Liquid Reserve Fund, des <strong>Templeton</strong> Euro Short-Term Money Market Fund und des <strong>Franklin</strong> U.S. Dollar Liquid Reserve Fund,<br />
für die eine Steuer in Höhe von 0,01% erhoben wird). Diese Steuer gilt nicht für den Anteil am Vermögen eines Fonds, der in andere Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen investiert ist, auf die bereits eine solche Steuer erhoben wurde. Anteile der Klassen I und X könnten von einem reduzierten<br />
Steuersatz in Höhe von 0,01% p.a. profitieren, wenn es sich bei allen Inhabern dieser Anteilsklassen um institutionelle Anleger handelt.<br />
Die erzielten Anlageerträge oder realisierten Kapitalgewinne der Gesellschaft unterliegen möglicherweise in den Ursprungsländern einer Steuer. Für<br />
alle Verbindlichkeiten im Hinblick auf Steuern, die auf unrealisierte Kapitalgewinne aus Anlagen zu zahlen sind, werden Rückstellungen gebildet,<br />
sobald mit hinreichender Sicherheit gesagt werden kann, dass diese Verbindlichkeiten entstehen werden.<br />
Im Großherzogtum Luxemburg werden auf die Emission von Anteilen an der Gesellschaft keine Stempelgebühren oder sonstigen Steuern erhoben.<br />
Die Gesellschaft ist umsatzsteuerlich im Großherzogtum Luxemburg registriert und muss im Einklang mit den geltenden Gesetzen eine<br />
Umsatzsteuererklärung abgeben.<br />
Der Gesellschaft wurde für bestimmte Anteilsklassen des Fonds der Status als „britischer Bericht erstattender Fonds“ zuerkannt. Einzelheiten zu allen<br />
Anteilsklassen, die den Status „britischer Bericht erstattender Fonds“ haben, können auf unserer britischen Website www.franklintempleton.co.uk<br />
eingesehen werden.<br />
Anmerkung 17 — Anteilsklassen<br />
Anteile der Klasse A (acc): Hinsichtlich der Anteile der Klasse A (acc) werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende<br />
Nettoertrag spiegelt sich im höheren Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse A (dis) gelten.<br />
Anteile der Klasse A (dis): Diese Anteile werden zum jeweiligen Nettoinventarwert zuzüglich einem Ausgabeaufschlag von bis zu 5,75% des<br />
angelegten Gesamtbetrags angeboten, was je nach Anlageklasse variiert. Darüber hinaus wird eine Administrationsgebühr von bis zu 0,50% p.a.<br />
des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts abgezogen und an die Hauptvertriebsgesellschaft gezahlt. Diese Gebühr läuft täglich auf<br />
und wird monatlich abgezogen und an die Hauptvertriebsgesellschaft gezahlt. Auf bestimmte Rücknahmen von qualifizierten Anlagen in Höhe<br />
von 1 Mio. USD oder mehr wird eine bedingt aufgeschobene Rücknahmegebühr von bis zu 1% erhoben und von der Hauptvertriebsgesellschaft<br />
einbehalten, wenn die Anteile innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf zurückgegeben werden.<br />
Anteile der Klasse AX (acc): Diese Anteile werden zum jeweiligen Nettoinventarwert zuzüglich einem Ausgabeaufschlag von bis zu 5,75% des<br />
angelegten Gesamtbetrags angeboten, was je nach Anlageklasse variiert. Darüber hinaus wird eine Administrationsgebühr von bis zu 0,50% p.a.<br />
des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts abgezogen und an die Hauptvertriebsgesellschaft gezahlt. Diese Gebühr läuft täglich auf und<br />
wird monatlich abgezogen und an die Hauptvertriebsgesellschaft gezahlt. Hinsichtlich der Anteile der Klasse AX (acc) werden keine Dividenden<br />
ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren Wert der Anteile wider. Auf bestimmte Rücknahmen<br />
von qualifizierten Anlagen in Höhe von 1 Mio. USD oder mehr wird eine bedingt aufgeschobene Rücknahmegebühr von bis zu 1% erhoben, wenn<br />
die Anteile innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf zurückgegeben werden.<br />
Anteile der Klasse B (acc): Hinsichtlich der Anteile der Klasse B (acc) werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende<br />
Nettoertrag spiegelt sich im höheren Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse B (dis) gelten.<br />
110 Geprüfter Jahresbericht