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Franklin Templeton Investment Funds

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Prüfbericht<br />

An die Anteilsinhaber der<br />

<strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong><br />

Wir haben den beiliegenden Jahresabschluss von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong> (die „Gesellschaft“) und<br />

den einzelnen Teilfonds geprüft, der sich aus der Nettovermögensaufstellung und dem Verzeichnis der Anlagen zum<br />

30. Juni 2013, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Veränderung des Nettovermögens für das zu diesem Datum<br />

abgeschlossene Berichtsjahr, einer Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und sonstigen<br />

erläuternden Anmerkungen zum Jahresabschluss zusammensetzt.<br />

Verantwortung des Verwaltungsrats der Gesellschaft für den Jahresabschluss<br />

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die Erstellung und objektive Darstellung dieses Jahresabschlusses in<br />

Übereinstimmung mit den in Luxemburg für die Erstellung von Jahresabschlüssen geltenden gesetzlichen und<br />

aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie für jene internen Kontrollen verantwortlich, die der Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft für erforderlich hält, um die Erstellung von Jahresabschlüssen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen<br />

Falschangaben sind, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehlern basieren.<br />

Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“<br />

Wir sind dafür verantwortlich, unsere auf Grund der Prüfung gebildete Meinung zum Ausdruck zu bringen. Wir<br />

haben unsere Prüfung gemäß den internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführt, die von der „Commission<br />

de Surveillance du Secteur Financier“ für Luxemburg übernommen wurden. Diese Grundsätze verlangen, dass<br />

wir ethischen Anforderungen gerecht werden und die Prüfung so planen und durchführen, dass mit angemessener<br />

Sicherheit gewährleistet werden kann, dass der Jahresabschluss keine wesentlichen Falschangaben enthält.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Verfahren, um Beweise dafür zu erhalten, dass die im Jahresabschluss<br />

angegebenen Beträge und Informationen korrekt sind. Die Auswahl der Verfahren obliegt der Beurteilung des „Réviseur<br />

d’entreprises agréé“, darunter die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche Falschangaben enthält,<br />

unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Fehlern basieren. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der<br />

„Réviseur d’entreprises agréé“ die für die Erstellung und die objektive Darstellung des Jahresabschlusses eingerichteten<br />

internen Kontrollen des Unternehmens, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungsverfahren zu<br />

bestimmen, nicht jedoch, um eine Meinung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen zum Ausdruck zu bringen.<br />

Eine Prüfung beinhaltet außerdem die Bewertung, ob die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze angemessen und<br />

die vom Verwaltungsrat der Gesellschaft angestellten Schätzungen für die Rechnungslegung vernünftig sind, sowie<br />

eine Bewertung der Darstellung des Jahresabschlusses insgesamt.<br />

Unserer Auffassung nach sind die erhaltenen Prüfungsbelege als Grundlage für die Erteilung unseres Bestätigungsvermerks<br />

ausreichend und angemessen.<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Unserer Meinung nach vermittelt der Jahresabschluss im Einklang mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen<br />

und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen ein wahrheitsgemäßes und<br />

faires Bild der Finanzlage von <strong>Franklin</strong> <strong>Templeton</strong> <strong>Investment</strong> <strong>Funds</strong> und der einzelnen Teilfonds zum 30. Juni 2013<br />

sowie des Betriebsergebnisses und der Veränderung des Nettovermögens für das zu diesem Zeitpunkt abgelaufene<br />

Geschäftsjahr.<br />

Andere Angelegenheiten<br />

Im Rahmen unseres Mandats haben wir weitere im Jahresbericht enthaltene Informationen überprüft, wobei auf<br />

diese Informationen jedoch nicht die besonderen Prüfungsverfahren gemäß den oben beschriebenen Grundsätzen<br />

angewandt wurden. Aus diesem Grunde geben wir zu diesen Informationen keine Meinung ab. Hinsichtlich dieser<br />

Informationen sind im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss als Ganzes jedoch keine Feststellungen zu machen.<br />

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative Luxemburg, 16. September 2013<br />

Vertreten durch<br />

John Parkhouse<br />

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 400 Route d’Esch, B.P. 1443, L-1014 Luxemburg<br />

T: +352 494848 1, F: +352 494848 2900, www.pwc.lu<br />

Cabinet de révision agréé. Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256)<br />

R.C.S. Luxembourg B 65 477 –TVA LU25482518<br />

Geprüfter Jahresbericht 13

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