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Franklin Templeton Investment Funds

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F R A N K L I N T E M P L E T O N I N V E S T M E N T F U N D S<br />

Anmerkungen zum Jahresbericht<br />

vom 30. Juni 2013 (Fortsetzung)<br />

Anmerkung 17 — Anteilsklassen (Fortsetzung)<br />

Anteile der Klasse B (dis): Auf diese Anteile wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Sie unterliegen jedoch einer bedingt aufgeschobenen<br />

Rücknahmegebühr von bis zu 4%, wenn ein Anleger Anteile innerhalb von vier Jahren nach dem Kauf zurückgibt. Darüber hinaus wird eine<br />

Administrationsgebühr von bis zu 0,75% p.a. des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts sowie eine Servicegebühr von bis zu 1,06%<br />

p.a. des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts erhoben. Diese Gebühren laufen täglich auf und werden monatlich abgezogen und<br />

an die Hauptvertriebsgesellschaft und/oder andere Parteien gezahlt. Ab 2011 werden die Anteile sieben Jahre nach dem Kauf automatisch in<br />

Anteile der Klasse A desselben Fonds umgewandelt, wie im Verkaufsprospekt näher beschrieben wird.<br />

Anteile der Klasse C (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren<br />

Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse C (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse C (dis): Auf diese Anteile wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Sie unterliegen jedoch einer bedingt aufgeschobenen<br />

Rücknahmegebühr von 1,00%, wenn ein Anleger Anteile innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf zurückgibt. Darüber hinaus werden eine<br />

Servicegebühr (während des ersten Anlagejahres) und eine Administrationsgebühr (ab dem zweiten Jahr und in den Folgejahren der Anlage) von<br />

1,08% p.a. des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts abgezogen. Diese Gebühren laufen täglich auf und werden monatlich abgezogen<br />

und an die Hauptvertriebsgesellschaft und/oder eine andere Partei gezahlt.<br />

Anteile der Klasse I (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren<br />

Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse I (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse I (dis): Diese Anteile werden institutionellen Anlegern angeboten, wie im aktuellen Verkaufsprospekt der Gesellschaft<br />

und den Nachträgen näher erläutert wird. Bei Käufen von Anteilen der Klasse I (dis) werden weder Ausgabeaufschläge noch bedingt<br />

aufgeschobene Rücknahmegebühren oder Administrations- oder Servicegebühren erhoben. Anteile der Klasse I (dis) profitieren von reduzierten<br />

Verwaltungsgebühren (Anmerkung 13).<br />

Anteile der Klasse N (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren<br />

Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse N (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse N (dis): Auf diese Anteile wird ein Ausgabeaufschlag von bis zu 3% des angelegten Gesamtbetrags erhoben. Darüber hinaus<br />

unterliegen die Anteile einer Administrationsgebühr von bis zu 1,25% p.a. des jeweiligen durchschnittlichen Nettoinventarwerts, die täglich<br />

aufläuft und monatlich abgezogen und an die Hauptvertriebsgesellschaft gezahlt wird. Anteile der Klasse N (dis) können nur unter bestimmten<br />

eingeschränkten Umständen angeboten werden, wie im aktuellen Verkaufsprospekt der Gesellschaft und im Nachtrag näher beschrieben wird.<br />

Anteile der Klasse X (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren<br />

Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse X (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse X (dis): Beim Erwerb von Anteilen der Klasse X hat der Anleger keinen Ausgabeaufschlag und keine Verwaltungsgebühren zu<br />

zahlen (stattdessen ist eine Gebühr an den Anlageverwalter oder seine verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem<br />

Anlageverwalter und dem Anleger zu zahlen). Anteile der Klasse X werden institutionellen Anlegern nur unter bestimmten eingeschränkten<br />

Umständen angeboten, wie im aktuellen Verkaufsprospekt der Gesellschaft und im Nachtrag näher beschrieben wird.<br />

Anteile der Klasse W (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren Wert der<br />

Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse W (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse W (dis): Diese Anteile unterliegen weder einem Ausgabeaufschlag oder einer bedingt aufgeschobenen Rücknahmegebühr noch<br />

einer Administrations- oder Servicegebühr. Anteile der Klasse W (dis) können nur unter bestimmten eingeschränkten Umständen angeboten<br />

werden, wie im aktuellen Verkaufsprospekt der Gesellschaft und im Nachtrag näher beschrieben wird.<br />

Anteile der Klasse Z (acc): Es werden keine Dividenden ausgeschüttet, aber der diesen Anteilen zuzuweisende Nettoertrag spiegelt sich im höheren<br />

Wert der Anteile wider. Alle anderen Bedingungen entsprechen denen, die für Anteile der Klasse Z (dis) gelten.<br />

Anteile der Klasse Z (dis): Diese Anteile unterliegen weder einem Ausgabeaufschlag oder einer bedingt aufgeschobenen Rücknahmegebühr<br />

noch einer Administrations- oder Servicegebühr. Anteile der Klasse Z (dis) können nur unter bestimmten eingeschränkten Umständen angeboten<br />

werden, wie im aktuellen Verkaufsprospekt der Gesellschaft und im Nachtrag näher beschrieben wird.<br />

Anteilsklassen mit alternativer abgesicherter Währung: In Bezug auf abgesicherte Anteilsklassen kann entweder das Basiswährungsrisiko<br />

der abgesicherten Anteilsklasse gegenüber der alternativen Währung der abgesicherten Anteilsklasse des Fonds abgesichert werden, um das<br />

Risiko von Wechselkursschwankungen zu reduzieren (H1), oder es kann eine Absicherungsstrategie eingesetzt werden, um das Risiko von<br />

Währungsbewegungen zwischen der Währung der abgesicherten Anteilsklasse und anderen wichtigen Währungen von Wertpapieren, die der<br />

entsprechende Fonds hält, zu reduzieren (H2). Abgesicherte Anteilsklassen, die sich ersterer Methode bedienen, enthalten das Kürzel H1 in ihrer<br />

Bezeichnung, während abgesicherte Anteilsklassen, die sich der zweiten Methode bedienen, das Kürzel H2 enthalten.<br />

Die oben genannten ausschüttenden Anteilsklassen haben möglicherweise andere Intervalle: Monatlich ausschüttende Anteilsklassen schütten monatlich<br />

aus, quartalsweise ausschüttende Anteilsklassen schütten quartalsweise aus und jährlich ausschüttende Anteilsklassen schütten jährlich aus.<br />

Die Hauptvertriebsgesellschaft gewährt aus den ihr zustehenden Kommissionen Vergütungen für den Vertrieb des Anlagefonds<br />

(Bestandspflegekommissionen) an Vertriebsträger und Vermögensverwalter. Ebenso werden institutionellen Anlegern, welche die Fondsanteile<br />

wirtschaftlich für Dritte halten, Rückvergütungen ausgerichtet.<br />

acc – accumulation shares – thesaurierende Anteile<br />

dis – distribution shares – ausschüttende Anteile<br />

Mdis – monthly distribution shares – Anteile mit monatlicher Ausschüttung<br />

Qdis – quarterly distribution shares – Anteile mit vierteljährlicher Ausschüttung<br />

Ydis – yearly distribution shares – Anteile mit jährlicher Ausschüttung<br />

Anmerkung 18 — Kostenrückerstattung<br />

Im Hinblick auf Anteilsklassen, für die Aufwandsgrenzen gelten, wird das Aufwandsniveau täglich berechnet und mit dem Grenzwert verglichen,<br />

und wenn das Aufwandsniveau diesen übersteigt, wird die Differenz als Aufwandsreduzierung (die „erlassenen Gebühren“) verbucht. Die erlassenen<br />

Gebühren werden auf monatlicher Basis zunächst von den Verwaltungsgebühren (Administration Fee) abgezogen und, wenn die erlassenen Gebühren<br />

die Verwaltungsgebühren (Administration Fee) übersteigen, von den Verwaltungsgebühren (<strong>Investment</strong> Management Fee) abgezogen.<br />

Der Betrag der erlassenen Gebühren wird in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ als „Rückerstattung<br />

von Aufwendungen“ ausgewiesen.<br />

Geprüfter Jahresbericht 111

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